Die verurteilten Mitarbeiter, die Staatsanwaltschaft sowie der Waffenhersteller haben gegen ein Urteil Rechtsmittel eingelegt. Es geht um Waffenlieferungen nach Mexiko.
Der Prozess um die Waffentransporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko geht vor den Bundesgerichtshof. Die verurteilten ehemaligen Mitarbeiter sowie die Staatsanwaltschaft und der Waffenhersteller als Nebenbeteiligter hätten Revision gegen das Urteil von vergangener Woche eingelegt, teilte das Landgericht Stuttgart mit. In dem Verfahren geht es um die Frage, wie zwischen 2006 und 2009 mehr als 4.500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko gelangen konnten, obwohl sie dorthin nicht hätten geliefert werden dürfen.
Der Prozess um die Waffentransporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko geht vor den Bundesgerichtshof. Die verurteilten ehemaligen Mitarbeiter sowie die Staatsanwaltschaft und der Waffenhersteller als Nebenbeteiligter hätten Revision gegen das Urteil von vergangener Woche eingelegt, teilte das Landgericht Stuttgart mit. In dem Verfahren geht es um die Frage, wie zwischen 2006 und 2009 mehr als 4.500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko gelangen konnten, obwohl sie dorthin nicht hätten geliefert werden dürfen.
Vor einer Woche hatte das Landgericht Stuttgart zwei frühere Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich ein früherer Vertriebsleiter an der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen beteiligt hat. Eine ehemalige Sachbearbeiterin habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert.
Heckler & Koch muss dem Urteil zufolge zudem eine Strafe von 3,7 Millionen Euro zahlen müssen. Drei weitere Angeklagte, zwei ehemalige Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter waren freigesprochen worden.
Hintergrund ist, dass deutsche Waffenproduzenten ihre Ware nicht ohne eine Genehmigung der Bundesregierung ins Ausland exportieren können. Besteht der Verdacht, dass die Waffen in Krisengebieten landen könnten oder in Staaten, in denen sie zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, ist die Ausfuhrgenehmigung grundsätzlich zu verweigern – so schreibt es das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.
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