Donnerstag, 2. August 2018

Wegen Kopftuch: Apotheke lehnt PTA ab

Die PAM-Apotheke in Obertshausen lehnt die Bewerbung einer kopftuchtragenden Muslimin auf diskriminierender Weise ab und löst somit einen Shitstorm im Netz aus.
Eine PAM-Apotheke in Obersthausen lehnt eine muslimische Bewerberin für eine Arbeitsstelle, nur wegen ihres Kopftuchs, ab. Die Antwort des Apothekeninhabers auf die Bewerbung von Mehtap Özkay-Başaran löst in den sozialen Netzwerken einen Shitstorm aus.
Die Muslimin wollte sich um die Stelle als Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) in der Apotheke bewerben. Özkay-Başaran habe schon vier Jahre in diesem Bereich gearbeitet. Doch statt einer üblichen Rückmeldung, habe sie von dem Inhaber, H.J. Weigand, eine diskriminierende Antwort in einem herablassenden Ton erhalten.
Auf Facebook schilderte Özkay-Başaran den Vorfall folgendermaßen:
„Ich habe mich letzte Woche bei der PAM Apotheke in Obertshausen als PTA mit 4-jähriger Berufserfahrung in Obertshausen beworben. Daraufhin bekam ich einen Anruf von dem Besitzer der PAM Apotheke. Er hat sich gewundert, dass ich gut deutsch sprechen kann.“
Als sie ihm antwortete, dass sie in Deutschland geboren sei, antwortete er: „Ach du lieber Eimer“.
Des Weiteren fragte der Inhaber Özkay-Başaran, ob sie bereit wäre, das Kopftuch auszuziehen, als sie es verneinte, antwortete der Apothekeninhaber wie folgt: „Dann würde es nicht passen (Absage!). Das habe ich auch mit meinem Team besprochen und die haben gesagt, dass Sie aufgrund des Kopftuches nicht ins Team passen würden.“

Inhaber weist Vorwürfe zurück

Eine Mitarbeiterin der Apotheke wollte sich nicht äußern. Der Inhaber war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In dem Onlineportal „Apotheke-adhoc“ weist er die Vorwürfe zurück. Sie hielte sich „strikt“ an das Religionsverfassungsrecht „und senden keine Symbolik, welches diesem Prinzip widerspricht.“


Die Landesapothekerkammer bedauert in demselben Onlinportal den Vorfall „außerordentlich“. Aber: „Nach dem vorliegend geschilderten Sachverhalt ist kein berufsrechtlicher Verstoß ersichtlich“, schrieb die stellvertretende Justiziarin Ina Förderer.
Quelle: Islam iQ

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