Eine wichtige höchstrichterliche, und damit alle staatlichen
Institutionen und Gerichte bindende, Entscheidung des
Bundesverfassungsgericht (BVerfG):
Für eine psychiatrische Untersuchung für eine Betreuung oder eine
Zwangseinweisung darf ein Gutachter die Wohnung NICHT gegen den
Willen der Bewohnerin betreten. Das darf also auch nicht mehr
umgangen werden, weil die Wohnung durch das Grundgesetz geschützt
ist, siehe: BVerfG Beschluss vom 16.03.2018 – 2 BvR 253/18, hier
nachzulesen: http://www.bverfg.de/e/rk20180316_2bvr025318.html
Begutachtung in Wohnung des Betroffenen Art. 13 GG; §§ 283, 317, 322
FamFG, Leitsätze:
1. Der im Unterbringungsverfahren bestellte Verfahrenspfleger kann
die Rechte des Betroffenen im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend
machen.
2. Das Unterbringungsverfahrensrecht enthält keine gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage für die Untersuchung des Betroffenen in der
eigenen Wohnung gegen seinen Willen.
Also: Nie einen Psychiater oder den
Sozialpsychiatrischen Dienst (SPD) in die Wohnung lassen!
Wenn die was wollen, müssen die einen anschreiben und zu sich
einladen. Wenn in dem Schreiben keine Rechtsgrundlage für die
Bestellung genannt wird, einfach das Schreiben zurücksenden und um
Nennung der Rechtsgrundlage bitten. Sollte eine solche kommen, kann
man das dann mit einem Rechtskundigen besprechen. Falls der
Vorladung tatsächlich Folge geleistet werden muss, zusammen mit
einer Zeugin dieser nötigenden Vorlage nachkommen, aber vom Betreten
des Hauses bis zu Verlassen des Hauses des Gutachters bzw. SPD eisern
schweigen. Dieses eiserne Schweigen wird anschließend von der
Zeugin protokolliert und eidesstattlich versichert. Da man nie
zum Reden gezwungen werden darf, kann mit diesen Vorsichtsmaßnahmen
auch kein verwertbares Gutachten entstehen. Gutachter können dann
nur ehrlich zugegeben, dass sie mangels Zusammenarbeit kein
Gutachten machen konnten :-)
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Dies ist eine Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
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