In der Praxis sei der Richtervorbehalt ungeeignet. Überhaupt: Hat der Staat nicht genug getan, um den Graubereich in den Psychiatrien zu regeln? „Unser Gesetz ist im Kern ein Hilfe- und Befähigungsgesetz“. Quelle: Tagesschau-Meldung hierNach der Urteilsverkündung tut er so, als ob er auf einmal für den eben noch für "ungeeignet" befundenen Richtervorbehalt sei. Er wird von "Gesundheit.de" folgendermaßen zitiert:
Der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sagte nach der Urteilsverkündung, er begrüße, dass die Verfassungsrichter in dieser Frage die Rechtslage präzisiert hätten. "Alles, was einer rechtlichen Absicherung solcher Maßnahmen dient, ist letztlich auch in unsrem Interesse", ergänzte er. Quelle hier: Nachricht in Gesundheit.deMit so einem angeblich schlagartigen Meinungswechsel an einer wesentlichen Stelle - unseren Grundrechten - hat Herrn Lucha sich völlig disqualifiziert. Er hat in der Tagesschau sein wahres Gesicht gezeigt und darf kein neues PsychKG entwerfen, weil er nur für Zwang und Gewalt in der Psychiatrie steht.
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Dies ist eine Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
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