Die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte indigener Völker,
Victoria Tauli-Corpuz, hat im November 2017 Mexiko besucht, um zu
prüfen, welche Fortschritte im Rahmen internationaler Abkommen für
die Lage der indigenen Rechte auf nationaler Ebene umgesetzt
wurden.
Ihr Abschlussbericht wurde am 8. August
2018 veröffentlicht. In diesem wurde die Entwicklung seit dem
letzten Bericht aus dem Jahr 2004 beurteilt. Der Bericht wird
von der Sonderberichterstatterin am 19. September 2018 vor dem
UN-Menschenrechtsrat in Genf präsentiert werden. Er befasst
sich unter anderem mit den Themen Land/Landeigentum/natürliche
Ressourcen, Entwicklung/(Konsultation zu) Megaprojekten,
Selbstbestimmungsrechte/politische Teilhabe,
Gewalt/Straflosigkeit/Zugang zu Gerichten, ud
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten
(WSK-Rechte).
Ein kurze Zusammenfassung (auf Spanisch)
findet sich unter http://unsr.vtaulicorpuz.org/site/index.php/es/noti/noticias/241-report-unsr-mexico.
Dort sind auch der aktuelle Bericht und jener aus dem Jahr
2004 herunterladbar.
Beides, Zusammenfassung und voller Bericht
sind auch auf Englisch verfügbar (siehe
http://unsr.vtaulicorpuz.org/site/index.php/en/news/notes/241-report-unsr-mexico).
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