Von Knut Hildebrandt
(Oaxaca-Stadt, 24. Februar 2017, npl).- Späte Wiedergutmachung
wurde drei indigenen Frauen für ein ihnen durch den
mexikanischen Staat zugefügte Unrecht zuteil. Ende Februar
entschuldigte sich die Generalstaatsanwaltschaft öffentlich
dafür, sie aufgrund falscher Anschuldigungen angeklagt zu haben.
Jacinta Francisco, Alberta Alcántara und Teresa González wurden
im März 2006 für ein nie begangenes Verbrechen angeklagt und zu
langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die drei Frauen verbrachten
mehr als drei Jahre im Gefängnis, bevor der Generalstaatsanwalt
die Vorwürfe gegen sie im September 2009 endgültig fallen ließ.
Bereits im Juli 2009 kam die mexikanische
Menschenrechtskommission zu dem Schluss, dass es in dem
Verfahren falsche Beweismittel gegeben hatte. Auch Amnesty
International forderte aufgrund der erwiesenen Verfahrensfehler,
dass die Vorkommnisse weiter untersucht werden sollten. Es war
zu offensichtlich, dass die drei Frauen nur deshalb angeklagt
und verurteilt wurden, weil sie einer marginalisierten
Bevölkerungsgruppe angehörten. Immer wieder kommt es in Mexiko
vor, dass arme Menschen, Frauen oder Indigene für nicht von
ihnen begangene Straftaten angeklagt und verurteilt werden.
Der mexikanische Justizapparat gilt als hochgradig ineffektiv
und korrupt. Mehr als neunzig Prozent der Kapital- und
Gewaltverbrechen bleiben straffrei. Nicht selten werden
Unschuldige verhaftet und angeklagt, um die wahren Täter*innen
zu decken. Auch wird das Strafverfolgungssystem genutzt, um
Vertreter*innen sozialer Bewegungen einzuschüchtern und Proteste
zu kriminalisieren.
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