Mittwoch, 17. Dezember 2014
Hartz IV: Zahlungspanne droht im Januar 2015
ALG II – die nächste Zahlungspanne droht im Januar 2015
10.12.2014
Die nächste Zahlungspanne für ALG II Empfänger kündigt sich bereits für den Januar 2015 an. Betroffen werden vor allem diejenigen sein, deren Bewilligungszeitraum am 31. Dezember 2014 endet. Es steht zu befürchten, dass viele davon im Januar ohne Geld dastehen werden. Wie viele ALG II Bezieher davon betroffen werden sein, ist unklar. Wir rechnen mit mehreren tausend Bedarfsgemeinschaften.
Hintergrund ist, dass die Jobcenter im August 2014 die neue Leistungssoftware ALLEGRO zur Berechnung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) eingeführt haben. Leistungsanträge werden seit dem 18.08.2014 über diese neue Software abgewickelt. Dazu muss anhand des Antrages jeder Kundendatensatz komplett neu angelegt werden, was gerade bei Weiterbewilligungsanträgen einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand darstellt.
Da die meisten Jobcenter kein zusätzliches Personal eingestellt haben, um diesen Mehraufwand abzufangen, hat sich bereits jetzt in vielen Jobcentern die Bearbeitungsdauer mindestens verdoppelt. Es mehren sich Mitteilungen von ALG II Empfängern, deren bereits Anfang November gestellte Weiterbewilligungsanträge deshalb noch immer nicht bearbeitet wurden.
Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels auch das Personal der Jobcenter im Dezember nur einen halben Monat lang arbeiten wird. Dadurch entsteht ein weiterer Rückstau bei der Antragsbearbeitung.
Sollten Sie von dieser Zahlungspanne betroffen sein und am 30.12.2014 kein ALG II (für Januar 2015) erhalten haben, empfehlen wir, sofort am 02.01.2015 bei ihrem Jobcenter vorstellig zu werden und die Barauszahlung eines Vorschusses in Höhe der zu erwartenden Regelleistung zu fordern.
Lassen Sie sich nicht von Aussagen abschrecken, dass Barauszahlungen oder Vorschüsse nicht möglich oder zulässig wären, denn das stimmt nicht.
Sollte ihr Jobcenter einen Vorschuss verweigern, stellen Sie umgehend beim zuständigen Sozialgericht den Antrag, ihr Jobcenter mittels einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zahlung ihres ALG II zu verurteilen. Außerdem sollten Sie ihren Vermieter informieren, dass das Jobcenter die Antragsbearbeitung verzögert hat und die Miete im Januar deshalb später kommt. (fm)
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