Dienstag, 14. Juli 2020

Verfassungsbeschwerden gegen Neuregelung zur Tarifkollision gescheitert - ist die Beschwerdeablehnung der 3. Kammer des Ersten Senats rechtswidrig?


"Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit 
heute veröffentlichtem Beschluss drei Verfassungsbeschwerden nicht zur 
Entscheidung angenommen, die sich gegen die Neuregelung zur 
Tarifkollision nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. 
Juli 2017 in § 4a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Tarifvertragsgesetzes 
(TVG) wenden. Den Beschwerdeführenden, zwei Gewerkschaften und einem 
Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, geht der 
Schutz gegenüber größeren Gewerkschaften durch die neue Regelung nicht 
weit genug. Sie müssen die aufgeworfenen Fragen jedoch zunächst von 
den Fachgerichten klären lassen..." So beginnt die BVerfG- 
Pressemitteilung zum lang erwarteten Urteil (siehe unten 
umfangreicher). Armin Kammrad hält diese Entscheidung in seinem 
Kommentar für uns vom 04. Juli 2020 (wir danken!) für rechtswidrig: 
"... Faktisch steht damit eine höchstrichterliche Überprüfung noch 
aus, ob das Tarifeinheitsgesetz nicht auch weiterhin verfassungswidrig 
in das Koalitionsrecht eingreift, weil für die Beantwortung dieser 
Frage bereits formal nicht die Kammer, sondern nur der Senat zuständig 
ist. Dazu steht übrigens auch eine bereits beantragte Entscheidung des 
EGMR noch aus. Denn die Kernfrage ist, ob das Tarifeinheitsgesetz 
überhaupt in der von der Senatsmehrheit 2017 durchgewunkenen Form mit 
der Koalitionsfreiheit nach Art. 11 EMRK vereinbar ist. Es gibt also 
bisher keinen Grund für Minderheitsgewerkschaften sich nach dem 
(ergänzten) Tarifeinheitsgesetz zu richten..." Siehe die 
BVerfG-Pressemitteilung vom 2. Juli 2020 sowie den umfangreichen 
Kommentar von Armin Kammrad
https://www.labournet.de/?p=175055

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