Donnerstag, 30. Juli 2020

Vorratsdatenspeicherung: Regierung schreibt anlasslose Massenüberwachung in neue Gesetze


Zeig der Vorratsdatenspeicherung die Rote KarteTrotz unzähliger Gerichtsurteile hält die Bundesregierung an der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung fest. Das umstrittene Instrument findet sich auch in der geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes wieder. Dies könnte zu Problemen mit der EU-Kommission führen. (…) Im Referentenentwurf der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes externer Link (TKG), den wir kürzlich veröffentlicht haben, finden sich einschlägige Passagen aus dem bisher geltenden Gesetz externer Link wieder. Die Bestimmungen wurden zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht ausgesetzt externer Link. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof erneut, ob eine verdachtsunabhängige Überwachung rechtens ist. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung die rechtlich fragwürdigen Regeln übernommen. Demnach sollen Telefonie-Anbieter unter anderem alle Rufnummern samt der Uhrzeit des jeweiligen Telefonats oder einer SMS-Nachricht speichern, und zwar für zehn Wochen. Selbiges gilt für IP-Adressen, über die Internetverbindungen abgewickelt werden. Standortdaten sollen vier Wochen lang vorgehalten werden…” Artikel von Tomas Rudl vom 25.06.2020 bei Netzpolitik externer Link und neu dazu:
  • Seehofer für längere Vorratsdatenspeicherung / Kinderschutz: Vorratsdatenspeicherung hilft nicht weiter New
    • Seehofer für längere Vorratsdatenspeicherung“Innenminister Seehofer will laut einem Medienbericht eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung einführen. In einem Brief an Justizministerin Lambrecht fordert er eine schnelle Gesetzesänderung – noch vor dem Urteil des EuGH. (…) Der CSU-Politiker wolle dadurch den Kampf gegen Kindesmissbrauch verstärken und setze dafür auf eine längere Speicherung von Computer-IP-Adressen. Der Minister wolle die Speicherfrist von zehn Wochen auf mindestens sechs Monate verlängern. (…) Seit Jahren wird über das Thema vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Derzeit steht ein erneutes Urteil des EuGH aus. Trotzdem drängt Seehofer in seinem Schreiben vom 14. Juli den Angaben zufolge darauf, “dringend erforderliche Anpassungen im Gesetz bereits jetzt vorzunehmen”. Dann könnten diese nach einem möglichen positiven Urteil des EuGH sofort angewendet werden. Dagegen sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums: “Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf kann sinnvoll erst geprüft werden, wenn die Gerichte entschieden haben.” Meldung vom 26. Juli 2020 bei tagesschau.de externer Link – und wieder einmal zeigt uns Herr Seehofer, wie weit er mit beiden Beinen außerhalb des Rechtsstaats des Grundgesetzes steht. Statt wegen seiner Verantwortung für das Versagen bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kindesmissbrauch zurückzutreten, macht er 80 Millionen Menschen zu potenziellen Straftätern – außer sich selbst natürlich. Siehe dazu:
    • Kinderschutz: Vorratsdatenspeicherung hilft nicht weiterAuf der 212. Konferenz der Landesinnenminister wurde unter anderem die „Bekämpfung von Kindesmissbrauch / Kinderpornografie“ diskutiert, siehe innenministerkonferenz.de. Dort legte das Innenministerium NRW einen 33 Seiten langen Bericht der Stabsstelle „Revision der kriminalpolizeilichen Bearbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Kinderpornografie“ vom 21. April 2020 vor. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Vorratsdatenspeicherung gefordert. Gegen diese Form der anlasslosen Massenüberwachung kämpfen wir seit vielen Jahren. Gleichzeitig wollen wir natürlich nicht Ermittlungen im Wege stehen, wenn Grausamkeiten gegen Kinder verhindert werden können. Deshalb haben wir den Bericht für euch gelesen und stellen fest: Die darin genannten plausiblen und wirksamen Maßnahmen kommen ohne Massenüberwachung aus, die in Rechtsstaaten und Demokratien ohnehin nichts zu suchen hat. (…) Unser Fazit: Der Bericht liefert genug Ansätze, wie die Polizei dabei unterstützt werden kann, Kinder zu schützen und Verbrechen gegen Kinder aufzuklären. Vorratsdatenspeicherung gehört nicht dazu. Die Union und alle anderen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung fordern, sollten umdenken und sich mit diesem Erfahrungsbericht der Ermittler.innen in NRW auseinandersetzen. Die ewige Wiederholung der Forderung nach Vorratsdatenspeicherung lenkt ab davon, wirklich wirksame Maßnahmen in Angriff zu nehmen…” Beitrag vom 15. Juli 2020 von und bei digitalcourage externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=174541

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