Donnerstag, 30. Juli 2020

EU-Geld für Spanien ist – im Gegensatz zu Ungarn etwa – an Bedingungen geknüpft: Keine Aufhebung der Arbeitsgesetzgebung von 2012


Der EU-Gipfel mag darauf verzichtet haben, den Rechtsregierungen in 
Ungarn und Polen irgendwelche (demokratischen) Bedingungen zu stellen, 
für die Hilfsgelder, die sie erhalten sollen. Dies gilt aber weder für 
Italien (von dessen Regierung allgemein neoliberale Reformen gefordert 
werden), noch für Spanien (von dessen Regierung noch zusätzlich 
konkret gefordert wird, ihre – einst bekundete – Absicht aufzugeben, 
die Gegenreform der Arbeitsgesetze von 2012 rückgängig zu machen). Und 
wenn jetzt auch verschiedenste politische Kräfte in Spanien über die 
finanziellen Zusagen jubeln, bleibt dieser Bedingungskatalog in der 
EU-Tradition gegen alle papierenen Deklarationen einer „sozialen EU“. 
In dem Beitrag „¿Acuerdo histórico? A cambio de los fondos europeos el 
gobierno deberá renunciar a derogar la reforma laboral y aplicar 
nuevos recortes en las pensiones públicas“ am 21. Juli 2020 bei 
kaosenlared wird der Jubel in Spanien kontrastiert mit den konkreten 
Bedingungen, die gestellt sind. Die "Flexibilität" genannten Angriffe 
auf gewerkschaftliche Rechte in der Gegenreform von 2012 sollen nicht 
nur bestehen bleiben, sondern weiter verfolgt werden – und die (in 
ganz Spanien seit langer Zeit von einer wachsenden 
Massenprotest-Bewegung kritisierte) Rentenreform fortgesetzt werden. 
Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag über 
gewerkschaftlichen Jubel – zumindest bei 2 Verbänden...
https://www.labournet.de/?p=175852

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