Dossier

„
Während
kurdische Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des
»Islamischen Staates« vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer
kurdische Verlage in Deutschland verboten. Deren Einnahmen würden der
PKK zugute kommen, heißt es. Das Vorgehen ist aus mehreren Gründen
besorgniserregend. Erstens: Mit einer schwammigen, bisher kaum belegten
Begründung werden Verlage verboten. Wenn Polizisten in Deutschland
lastwagenweise linke und humanistische Bücher abtransportieren, müssen
in Anbetracht der Geschichte die Alarmglocken läuten. Neben Zweig und
Dostojewski wurden auch türkische Autoren verlegt, die unter Erdogans
Regime verfolgt werden. Die Maßnahme ist ein Angriff auf die
Meinungsfreiheit. Zweitens: Die Verlage brachten Bücher über kurdische
Geschichte und Sprache heraus. Durch die Verbote werden die kulturellen
Rechte der kurdischen Minderheit in Deutschland mit Füßen getreten.
Solche Verhältnisse kannte man bisher aus der Türkei…“ – aus dem
Beitrag „Wer hat Angst vor Büchern?“ von Sebastian Bähr am 12. Februar 2019 in neues Deutschland 
, worin abschließend zusammengefasst wird: „…
Die
Bundesregierung macht sich mit ihrer drakonischen
Kriminalisierungsstrategie erneut zum Erfüllungsgehilfen eines brutalen
Autokraten“. Siehe dazu fünf weitere aktuelle Beiträge, darunter
die Ankündigung einer Klage gegen die Zensoren, einen Bericht über
weitere alltägliche Repression gegen kurdische Proteste und einen
Beitrag zur Finanzierung der Hilfstruppen Erdogans in Syrien und dazu:
- Solidarität mit kurdischer Kulturarbeit: Für die Verbreitung
der Edition Mezopotamya werden Spenden gebraucht – gegen die
willkürlichen Verbote des Innenministeriums
„Es geht um den von Bundesinnenminister Horst Seehofer verbotenen
kurdischen *Mezopotamien Verlag: Am 12. Februar 2019 ist der Verlag,
ebenso wie der benachbarte MIR Musikvertrieb verboten worden. Beiden
wird unterstellt, Unterorganisationen der Kurdischen Arbeiterpartei
(PKK) zu sein.
Der Mezopotamien Verlag hat Bücher in verschiedenen Sprachen zu
kurdischer Geschichte, zur kurdischen Frauenbewegung, die Schriften von
Abdullah Öcalan sowie Romane, ein Sprachlehr- und ein Wörterbuch,
Kinderbücher usw. veröffentlicht. Außerdem hat der Verlag viele Bücher
auf türkisch und kurdisch aus anderen Verlagen vertrieben, darunter
viele Klassiker der Weltliteratur. Keines der Bücher des Mezopotamien
Verlags ist in der Vergangenheit in Deutschland verboten oder auch nur
in irgendeiner Weise beanstandet worden. Dennoch wurden sie tonnenweise
beschlagnahmt, ebenso die Bücher aus den anderen Verlagen – so dass sie
für den Buchhandel und die Leser*innen nicht mehr erreichbar sind. Das
werten wir als Zensur durch die Hintertür.
Die wichtigsten der deutschsprachigen Titel des Mezopotamien Verlags
sollen nun als „/*Edition Mezopotamya*/“ von den drei Verlagen Unrast
(D), Mandelbaum (A) und Edition 8 (CH) neu aufgelegt und für den
Buchhandel bis zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2019 wieder
verfügbar gemacht werden“ – und unter vielen anderen unterstützt
auch die Redaktion LabourNet Germany dieses Projekt. Siehe dazu auch die
Erläuterung zum Spenden-Aufruf (samt notwendiger Angaben) und die Liste
der Bücher die (je nachAufkommen) wieder heraus gegeben werden sollen:
- Spendenkonto:
Verein z. Förderung kurdischer Kultur e.V. i.Gr.
IBAN: DE78 4306 0967 1011 1214 00
Verwendungszweck: Edition Mezopotamya
- “Die Anzahl der tatsächlich wieder aufgelegten Titel wird von
der Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages abhängig sein. Aus dem
Buchverkauf rücklaufendes sowie ggf. überschüssiges Geld soll einem
Solidaritätsfonds für die Prozesskosten des Mezopotamien Verlags und des
MIR Musikvertriebs zur Verfügung gestellt werden. Denn die beiden
Verlage unternehmen selbstverständlich rechtliche Schritte gegen ihr
Verbot. Die wieder aufzulegenden deutschsprachigen Titel fügen wir als pdf-Datei im Anhang bei
. Eine Gemeinschaftsedition der Verlage edition 8 – Zürich, Mandelbaum Verlag – Wien, Unrast Verlag – Münster“
- Die Bundesregierung begründet Verbote von Verlagen: Kurdische Musik ist Terror
„… Mit Verfügung vom 1. Februar hat das Bundesinnenministerium die
auf die Verlegung und den Vertrieb von kurdischer Literatur und
kurdischer Musik spezialisierten Medieneinrichtungen Mezopotamien-Verlag
und MIR-Musik als angebliche Teilorganisationen der PKK verboten. Am
12. Februar wurden daraufhin die Geschäftsräume der beiden Neusser
Kunst- und Kulturvertriebe durchsucht und sämtliches Inventar auf
Weisung des Bundesinnenministers Horst Seehofer beschlagnahmt. Die
kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag Simone
Barrientos befragte die Bundesregierung nach dem Verbot der kurdischen
Verlagshäuser. Auf fast alle Fragen antwortet die Bundesregierung mit
nichtssagenden Floskeln und ausweichend. In einem Punkt wird sie jedoch
überraschend klar, indem sie behauptet, MIR-Musik sei von der
„PKK-Europaführung“ gegründet worden, um „einen kurdischen Musikmarkt zu
entwickeln und diesen im Sinne der PKK nutzbar zu machen.“ Wie auch die
Bundesregierung einräumt, wurden bei den Razzien im Februar 50.000
Gegenstände beider Verlage konfisziert. Dabei handelt es sich um den
gesamten Bücherbestand, Musik-CDs, Archivmaterial, Instrumente, Geräte
aus dem Tonstudio sowie technische Ausrüstungen. Jeglicher Bestand, ob
klassische kurdische Musik oder Wörterbücher, wurden als Besitz einer
„Teilorganisation der PKK“ beschlagnahmt. Mit diesem Konstrukt kann ein
Kochbuch genauso aus dem Verkehr gezogen werden, wie Kindermärchen oder
Grammatiken. Solch ein Vorgehen ist bisher vor allem gegen
oppositionelle Medien in der Türkei bekannt…“ – aus der Meldung „Förderung kurdischer Kultur als „PKK-Aktivität“ verboten“ am 12. Juni 2019 bei der ANF
, worin auch noch der Vorschlag gemacht wird, als nächstes terroristische Kochbücher zu beschlagnahmen…
- Verfolgung kurdischer Organisationen in der BRD: Wenn die Polizei allzu eifrig wird…
„Wie Urteile anderer Gerichte, etwa zu Newroz im letzten Jahr, zeigt
auch dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erneut, wie
häufig gegen Kurdinnen und Kurden von Seiten der Polizei rechtswidrig
vorgegangen wird. Seien es nun Verbote wie hier in Düsseldorf oder
letztes Jahr in Hannover, Auflösungen großer Demos wie in Köln im Januar
2018 oder wiederholte Razzien bei kurdischen Vereinen und zuletzt nun
auch noch das Verbot des Mezopotamien-Verlags. Es zeigte sich auch hier
in der Verhandlung, dass die Düsseldorfer Polizei selbst unter großem
Druck aus der Politik steht, möglichst repressiv gegen Kurdinnen und
Kurden vorzugehen. Erfreulicherweise machen die Verwaltungsgerichte bei
diesem Spiel in letzter Zeit häufiger nicht mit, sondern betonen, dass
Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit auch für ethnische Minderheiten
gelten. Es bleibt nun zu hoffen, dass sich auch das
Bundesverwaltungsgericht an die Universalität der Grundrechte und der
Bedeutung der Kultur von Minderheiten erinnert, wenn es über das Verbot
des Mezopotamien-Verlags und damit der Zerstörung des kurdischen
Kulturerbes befinden muss…“ aus dem Interview „Findet die Willkür gegenüber Kurden in Deutschland ein Ende?“ am 18. Februar 2019 bei der ANF
,
in dem Rechtsanwalt Lukas Theune zu Schlussfolgerungen aus einem Urteil
in Düsseldorf zieht wo das Verwaltungsgericht am 6. Februar 2019
festgestellt hat, dass das Verbot einer geplanten kurdischen Versammlung
zum Thema „Stoppt den Krieg in Afrin“ rechtswidrig war. Der kurdische
Dachverband sei nicht mit der PKK gleichzusetzen und die Düsseldorfer
Polizei habe den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet. Zu
den Protesten gegen die Polizeistaatsmaßnahmen gegen kurdische
Organisationen ein weiterer aktueller Beitrag:
- „Kurdische Musiker lassen sich von Seehofer nicht stoppen“ am 17. Februar 2019 beider ANF
berichtet über Reaktionen auf den Zensurterror des Innenministeriums unter anderem folgende Stellungnahme: „Farqîn
Azad sieht seit 1993 eine kontinuierliche Repression gegen kurdische
Einrichtungen in Deutschland: „Bei allen Verhandlungen mit der Türkei
benutzt die Bundesregierung die kurdischen Einrichtungen als Trumpf in
der Hand. Kurdische Organisationen und Institutionen werden verboten,
kurdische Politiker ins Gefängnis gesteckt. Während die Kurden im
Mittleren Osten für die gesamte Menschheit gegen den IS kämpfen, wird
ihnen in der Bundesrepublik ein Dolchstoß in den Rücken verpasst. Wer
jedoch glaubt, die Entwicklung kurdischer Kultur und Kunst durch Verbote
verhindern zu können, der irrt sich. Für die Kurdinnen und Kurden sind
ihre eigenen Wohnungen wie Kultur- und Kunsteinrichtungen, sie sprechen
ihre Sprache und leben ihre Kultur. Deutschland muss mit der
antikurdischen Repression aufhören.“
- Das Verbot kurdischer Verlage in der BRD und die Angriffe
auf die Märsche nach Straßburg: Die Parteinahme für das Erdogan-Regime
erfordert immer neue reaktionäre Maßnahmen
„Mit dem Verbot des langen Marsches in Karlsruhe, haben sich die
deutschen Behörden erneut zum Handlanger des türkischen Staates gemacht.
Dass der körperliche Übergriff der Polizei auf kurdische
Demonstrierende unmittelbar nach der Razzia in zwei kurdischen Verlagen
stattfand, bestätigt, dass die deutschen Behörden auf Wunsch Ankaras
agieren und die anhaltenden Repressionen gegen die kurdische Bevölkerung
in Deutschland systematisch verstärken werden. Auch die Entscheidung,
einen Buchverlag zu verbieten und tausende Bücher zu beschlagnahmen,
lässt Erinnerungen an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte wach
werden. Die Verlage brachten Bücher über kurdische Geschichte und
Sprache heraus und nun werden durch die Verbote die kulturellen Rechte
der kurdischen Minderheit in Deutschland mit Füßen getreten. Mit diesem
Vorgehen in Deutschland soll nun auch das Grundrecht auf Informations-
und Meinungsfreiheit der Kurd*innen beschnitten werden. (…) Während die
Bundesregierung weiterhin über Verfassungswidrigkeiten, Flaggen-, Demo-
und Parolenverbote diskutiert und Kurdinnen und Kurden politisch
verfolgt, wird der IS im Nahen und Mittleren Osten derzeit militärisch
vollständig eliminiert. Die Reste der Extremistenmiliz sind nur noch auf
einem etwa einen Quadratkilometer großen Gebiet eingeschlossen und
werden derzeit bei der Offensive von der kurdisch-angeführten QSD (SDF)
scharf ins Visier genommen. Und nun – während kurdische Kämpferinnen und
Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des IS vorrücken,
hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland
verboten. Die Bundesregierung stellt somit wieder eindrucksvoll unter
Beweis, dass sie ihre Interessenpolitik mit der Türkei über die
Grundrechte von in Deutschland lebenden Kurd*innen stellt…“ – aus der Erklärung „Deutsche Repressionsbehörden erweitern Kriminalisierung“ des Studierendenverbandes YXK/JXK
am 14. Februar 2019 bei der ANF dokumentiert. Siehe dazu auch einen
weiteren Beitrag über den Angriff auf die Meinungsfreiheit durch das
BRD-Innenministerium:
- „Innenministerium verbietet kurdischen Verlag“ von Elke Dangeleit am 13. Februar 2019 bei telepolis
hebt unter anderem zur verbotenen Verlagstätigkeit hervor: „Der
Mezopotamien-Verlag wurde schon vor einem Jahr durchsucht und Bücher
beschlagnahmt. Er wurde im Jahr 2000 gegründet und gibt Bücher zu
politischer Theorie, zur kurdischen Geschichte und zur jesidischen
Religion und Kultur heraus. Aber auch Sprachbücher, Kinderbücher und
Romane befinden sich in seinem Sortiment, darunter Bücher von Abdullah
Öcalan, Mehmet Uzun, Yaşar Kemal, Orhan Pamuk, Elif Şafak, Aslı Erdoğan,
Selahattin Demirtaş und Amin Maalouf in kurdischer, türkischer und
deutscher Sprache. Bücher von kurdischen und türkischen Autoren also,
die in der Türkei verfolgt werden. Auch Weltliteratur von Tolstoi,
Stefan Zweig, Eduardo Galeano, Jack London, John Steinbeck, Victor Hugo,
Dostojewski, Gogol, Chomski und Bookshin wurde beschlagnahmt. Der
ebenfalls verbotene Musikverlag Mir Multimedia ist eine der wichtigsten
Einrichtungen für kurdische Musik. Rund 500 CDs von vielen kurdischen
Musikern und Musikerinnen hat er herausgegeben und Tausende Konzerte
organisiert. In 35 Jahren hat der Musikverlag ein Archiv mit 500.000
kurdischen Liedern aufgebaut, die sie weltweit gesammelt hatten und das
vor einem Jahr ebenfalls beschlagnahmt worden war. Keines der Bücher und
keine der CDs stehen auf einer Indexliste von verbotenen Texten oder
Musiktiteln. Das Verbot beruft sich, – ganz in Erdogan-Manier-, auf den
Verdacht, der Verlag finanziere die PKK. Was noch zu beweisen ist und
eine Beschlagnahmung legaler Bücher nicht rechtfertigt…“
- „Zensor greift durch“ von Nick Brauns am 13. Februar 2019 in der jungen welt
unter anderem zur Verlagstätigkeit, die zur Freude Erdogans – und als
Gastgeschenk für seinen Kriegsminister? – unterbunden werden soll: „Es
ist das erste Verbot einer mutmaßlich der PKK nahestehenden
Organisation in Deutschland, seit im Jahr 2008 das Sendestudio des
kurdischen Satellitenfernsehsenders Roj TV in
Wuppertal geschlossen wurde. Im Mezopotamien-Verlag sind unter anderem
die Gefängnisschriften des seit 20 Jahren in der Türkei inhaftierten
PKK-Vordenkers Abdullah Öcalan, die Memoiren der vor sechs Jahren in
Paris von einem türkischen Agenten ermordeten PKK-Mitbegründerin Sakine
Cansiz sowie Aufzeichnungen von Guerillakämpfern erschienen – aber auch
Sprach- und Geschichtsbücher. Der Verlag vertrieb zudem
kurdischsprachige Kinderbücher und Klassiker der Weltliteratur in
mehreren Sprachen. Bücher aus dem Mezopotamien Verlag wurden regelmäßig
in der jungen Welt rezensiert und in der jW-Ladengalerie vorgestellt. Zur Leipziger Buchmesse hatten im vergangenen Jahr über 100 Verlage und Buchhandlungen eine im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels
veröffentlichte Solidaritätserklärung mit dem Mezopotamien-Verlag
unterschrieben. »Seehofer wandelt auf den Spuren des türkischen Despoten
Erdogan«, erklärte am Dienstag die innenpolitische Sprecherin der
Fraktion Die Linke im Bundestag, Ulla Jelpke. »Das Verbot des kurdischen
Verlages ist ein Akt staatlicher Zensur. Während die Bundesregierung
mit Waffenlieferungen an die Türkei auf der einen Seite den Krieg gegen
die Kurden anheizt, versucht sie auf der anderen Seite authentische
Informationen über den kurdischen Befreiungskampf zu unterdrücken.« Das
Verlagsverbot erfolgte wenige Tage vor der Ankunft des türkischen
Wehrministers Hulusi Akar, der auf der Gästeliste der »Münchner
Sicherheitskonferenz« am kommenden Wochenende steht – und ebenso kurz
dem 20. Jahrestag der Gefangennahme des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan
am Freitag…“
- „Durchsuchungen: Mezopotamien Verlag und Mir-Musik verboten“ am 12. Februar 2019 bei der ANF
ist die Meldung über den Willkürakt bei der kurdischen Nachrichtenagentur: „Die
Polizei durchsucht seit den frühen Morgenstunden erneut den
Mezopotamien Verlag und Mir-Musik. Die Durchsuchungen dauern weiter an.
Nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich um den Vollzug einer
Verbotsverfügung. Das Ministerium erklärte, der Mezopotamien Verlag und
MIR-Musik werden damit als „Teilorganisation der 1993 in Deutschland
verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten und aufgelöst“. Der
Innenminister Seehofer erklärte: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots
in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die
PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung
sicher zu stellen.“…“
- „Festnahmen nach Polizeiangriff auf Jugendmarsch“ am 12. Februar 2019 bei der ANF
ist eine Meldung, aus der mehr als deutlich wird – zum x-ten Male –
dass es sich bei der Repression gegen kurdische Kultureinrichtungen
keineswegs um einen isolierten Akt, sondern um einen Bestandteil eines
grundlegenden Vorgehens handelt: „Der lange Marsch der kurdischen
Jugendbewegung von Mannheim nach Straßburg ist in der Nähe von Karlsruhe
von der Polizei angegriffen worden. Die Jugendlichen sind am Sonntag in
Mannheim aufgebrochen, weil sie gegen die Isolation des PKK-Gründers
Abdullah Öcalan protestieren. In Straßburg findet am Samstag eine
Großdemonstration statt. Anlass ist die Verschleppung Öcalans in die
Türkei vor zwanzig Jahren. Heute wurden die Jugendlichen von der Polizei
gestoppt. Als Grund wurden Bilder Abdullah Öcalans sowie Parolen für
den kurdischen Vordenker genannt. Die Parole „Bijî Serok Apo“ – Es lebe
der Vorsitzende Apo – sei verboten. Es kam zu mehreren Festnahmen, die
genaue Anzahl liegt noch nicht vor…“
- „Klage gegen Verbot kurdischer Einrichtungen angekündigt“ am 12. Februar 2019 ebenfalls bei der ANF
informiert: „Nunmehr
wurden die beiden Unternehmen mit der Behauptung verboten, dass
sämtliche betriebswirtschaftliche Aktivitäten der PKK zugutekommen
würden. Aus der Verbotsverfügung geht allerdings hervor, dass das
Innenministerium davon ausgeht, dass die beiden Gesellschaften defizitär
gearbeitet hätten. Damit kommen die Gesellschaften als Einnahmequelle
der PKK gerade nicht in Betracht. Vorgeworfen wird den Gesellschaften im
Wesentlichen, dass über sie legale Periodika verteilt worden wären, die
als PKK-Publikationen angesehen werden. Das breite Angebot der Buch-
und Musikverlage wird in der Verbotsverfügung ausdrücklich außer Acht
gelassen. Rechtsanwalt Dr. Stolle aus Berlin, der die betroffenen
Unternehmen vertritt, erklärt dazu: „Mit der Verbotsverfügung sollen
wichtige Stimmen der kurdischen Kultur in Deutschland mundtot gemacht
werden. Dieses Verbot ist rechtlich nicht haltbar. Wir werden dagegen
Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erheben“. Rechtsanwalt Fresenius
aus Frankfurt/Main, der die betroffenen Unternehmen ebenfalls vertritt,
erklärt weiter: „Die Zerschlagung jedes oppositionellen Mediums und das
Verbot kritischer Kultur durch das Erdoğan-Regime wird vom
Bundesministerium des Innern hinsichtlich der kurdischen Kultur auch auf
Deutschland ausgeweitet. Erneut unterstützt damit die Bundesregierung
die undemokratische Kurdenpolitik der Türkei.“…“
- „Bundesregierung finanziert türkeitreue Islamisten in Nordsyrien“ von Elke Dangeleit am 11. Februar 2019 bei telepolis
über die andere Seite derselben bundesdeutschen Politik – die
Hilfstruppen des demnächst die BRD heimsuchenden Kriegsministers werden
versorgt: „Nun steht es schwarz auf weiß: In der Antwort auf eine
Kleine Anfrage der Partei Die Linke im Bundestag, die der Redaktion
vorliegt, bestätigt die Bundesregierung, dass sie die Syrische Nationale
Koalition (ETILAF) finanziert. ETILAF ist ein von Muslimbrüdern
dominiertes Bündnis mit Sitz in Istanbul. ETILAF-Milizen wie Liwa
al-Tawhid oder Jaish al-Islam arbeiteten immer wieder mit al-Qaida- und
al-Nusra-Milizen zusammen. Ihr gehören auch Milizen wie die
dschihadistische “Armee des Islam” (Jaish al-Islam) oder die
rechtsextreme türkische Miliz Sultan-Murad-Brigade an. Ganz aktuell sind
sie Teil der türkischen Besatzungsmacht im nordsyrischen Kanton Afrin
und zwingen dort bspw. die Schulen, in türkischer Sprache zu
unterrichten. ETILAF begreift sich als “legitime Vertretung des
syrischen Volkes” und hat den Sturz des syrischen Präsidenten Assad zum
Ziel. Auch der Kurdische Nationalrat (ENKS) ist seit 2013 in der
Koalition vertreten. Nicht nur ETILAF, auch der ENKS wird von der
Bundesregierung finanziert, wie schon eine frühere Kleine Anfrage der
Linken zu Tage brachte. Unter dem Deckmäntelchen der Demokratisierung
der syrischen Bevölkerung flossen über das sogenannte “Europäische
Zentrum für Kurdische Studien” (EZKS) mehr als 800.000 Euro an den ENKS.
Tatsächlich ging es darum, die national-konservative kurdische
Opposition gegen die demokratische Partei PYD und den Rat der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyriens
zu stärken. Der ENKS sitzt mit ETILAF im Rat von Afrin und ist damit
direkt an der Unterdrückung und Vertreibung der Bevölkerung von Afrin
beteiligt. Im November vergangenen Jahres verließen 30 Mitglieder den
ENKS, als dieser die Plünderung und Vernichtung der Olivenhaine in Afrin
durch die Türkei mittrug. Sie kritisierten, der ENKS sei der türkischen
Regierung und Barzanis nordirakischer KDP hörig…“
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