Freitag, 30. August 2019

Fragen & Antworten zu E-Scootern und Leihfahrrädern

Was ist erlaubt und was nicht?

Welche grundsätzlichen Regeln gelten für E-Scooter?

• Das Mindestalter für die E-Scooternutzung ist 14 Jahre.
• Eine Helmpflicht besteht nicht, einen zu tragen ist aber ratsam.
• Fahren zu zweit ist verboten. Die kleinen Zweiräder sind nur für eine Person zulässig. Das gilt auch dann, wenn man mit seinem Kind fahren und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.
• Mit E-Scootern darf man überall dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind, also nicht auf Gehwegen!
• Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Alkoholwertgrenze wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Es drohen Bußgeld oder bei Führerscheinbesitzern auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei bis hin zum generellen Fahrverbot.
• Grundsätzlich gilt für Elektro-Tretroller die Straßenverkehrsordnung: Die Nutzer müssen damit die Mindestanforderungen der Verkehrssicherheit erfüllen. Dazu gehören auch ein funktionierendes Brems- und Lichtsystem sowie eine Warnklingel.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Die E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h benötigen vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Wer sich einen E-Scooter ausleiht, kann direkt losfahren, ohne sich Gedanken über die Haftpflichtversicherung machen zu müssen. Denn dafür ist der Eigentümer (Verleiher) verantwortlich. Die Versicherungsplakette muss am E-Scooter nachgewiesen werden. Die Versicherung haftet dann für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Aber die Bedingungen variieren je nach Anbieter. Oft müssen Fahrer mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Andere tragen die Kosten nur dann, wenn die Schadenursache zweifelsfrei auf den E-Scooter zurückgeführt werden kann. Um sicher zu gehen, sollte man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters genau lesen. Wer sich einen E-Scooter selbst kauft, sollte eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die viele Versicherungen für unter 40 Euro anbieten.

Darf man E-Scooter und Leihfahrräder überall abstellen?

Ein ausdrückliches Parkverbote für Leihfahrräder und E-Scooter gibt es nicht, aber ausnahmslos überall abstellen darf man sein Gefährt dennoch nicht. Es muss sichergestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt. Auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt das Parken eines Fahrrads eine zulässige Nutzung dar. Das Abstellen am Straßenrand, auf Gehwegen, Grünstreifen oder in Fußgängerzonen ist also grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssen Rettungswege für die Feuerwehr stets freigehalten werden. Fahrräder dürfen zudem andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden. Um Unfälle zu vermeiden, muss ein Fahrrad, welches am Straßenrand abgestellt wird, bei Dunkelheit gut beleuchtet sein. An Kreuzungen darf die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Nach Abwägung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls dürfen die Ordnungsämter ein E-Scooter oder Leihfahrrad entfernen, wenn eine Behinderung oder Gefährdung entstanden ist. Die Kosten für diese Ersatzvornahme muss der Besitzer oder Nutzer zahlen.

Wie teuer ist der Spaß für die Nutzer von E-Scootern?

Die dominierenden Vermieter sind Circ, Hive, Lime, Tier oder Voi. Sie sprechen in erster Linie Touristen an und sind vergleichsweise teuer. Die Fahrdauer liegt je nach Tageszeit zwischen sechs und 30 Minuten. Die Kosten liegen durchschnittlich bei 7,48 Euro für 30 Minuten. Zu einem Euro Startgebühr kommen 15 Cent pro Minute hinzu, wobei inzwischen dieser Preis auf 20 Cent gestiegen ist. Umgerechnet heißt das beispielsweise in Berlin: Für eine neun Minuten lange Fahrt vom Hackeschen Markt zum Checkpoint Charlie zahlen E-Scooter-Fahrer zwischen 2,35 und 2,80 Euro.
Schlagwörter zu diesem Artikel:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen