„… Die
Frau schaltet sich in die Razzia in der Shisha-Bar ihres Mannes an der
Münsterstraße ein, als sie auf einer Kamera sieht, wie ein Polizist die
Kasse öffnet. Es kommt zu einer Rangelei, die Frau beleidigt Polizisten
und wehrt sich dagegen, in einem Innenhof festgesetzt zu werden. „Ihr
Widerstand wurde schließlich durch Schläge ins Gesicht gebrochen“, teilt
die Polizei damals mit, als Vowürfe gegen den Beamten laut werden. Die
Frau erleidet eine Kiefergelenks- und eine Jochbeinprellung. In einem
Video des Vorfalls, das der WDR veröffentlicht hat, sind auch Drohungen
zu hören: „So, das ist tätlicher Widerstand, da geht‘s in den Bau jetzt
für. Dann kannste die Schwangerschaft im Gefängnis machen. Haste mich
verstanden jetzt? (…) Ich lass dich jetzt los. Ein Mucks, dann hau ich
dir ein Paar ins Gesicht, dass du deine Zähne aufsammeln kannst. Hast du
mich jetzt verstanden?“ Das Verfahren gegen den Polizisten wurde nun
wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt, bestätigt die
Staatsanwaltschaft. Die schwangere Frau sei aggressiv gewesen, somit
könne man das Handeln des Polizisten mit Notwehr rechtfertigen…“ – aus dem Bericht
„Schläge gegen Schwangere gerechtfertigt: Verfahren gegen Polizisten
eingestellt“ von Bastian Pietsch und Patricia Friedek am 02. August 2019
in den Ruhr Nachrichten online Montag, 5. August 2019
Schwangere Frauen schlagen: Die Polizei darf das – sagen die Staatsanwälte
„… Die
Frau schaltet sich in die Razzia in der Shisha-Bar ihres Mannes an der
Münsterstraße ein, als sie auf einer Kamera sieht, wie ein Polizist die
Kasse öffnet. Es kommt zu einer Rangelei, die Frau beleidigt Polizisten
und wehrt sich dagegen, in einem Innenhof festgesetzt zu werden. „Ihr
Widerstand wurde schließlich durch Schläge ins Gesicht gebrochen“, teilt
die Polizei damals mit, als Vowürfe gegen den Beamten laut werden. Die
Frau erleidet eine Kiefergelenks- und eine Jochbeinprellung. In einem
Video des Vorfalls, das der WDR veröffentlicht hat, sind auch Drohungen
zu hören: „So, das ist tätlicher Widerstand, da geht‘s in den Bau jetzt
für. Dann kannste die Schwangerschaft im Gefängnis machen. Haste mich
verstanden jetzt? (…) Ich lass dich jetzt los. Ein Mucks, dann hau ich
dir ein Paar ins Gesicht, dass du deine Zähne aufsammeln kannst. Hast du
mich jetzt verstanden?“ Das Verfahren gegen den Polizisten wurde nun
wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt, bestätigt die
Staatsanwaltschaft. Die schwangere Frau sei aggressiv gewesen, somit
könne man das Handeln des Polizisten mit Notwehr rechtfertigen…“ – aus dem Bericht
„Schläge gegen Schwangere gerechtfertigt: Verfahren gegen Polizisten
eingestellt“ von Bastian Pietsch und Patricia Friedek am 02. August 2019
in den Ruhr Nachrichten online
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