Dossier

“
Das
Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische
Fahndungsdatenbank mit zahlreichen problematischen Funktionen. Seine
Einführung wurde mit der Verbrechensbekämpfung begründet, faktisch ist
das SIS aber vielmehr eine Ausländerdatenbank. Mehr als die Hälfte der
rund 900.000 gespeicherten Personen sind Migranten und Geflüchtete, die
abgeschoben werden sollen oder denen die Wiedereinreise in den
Schengen-Raum verwehrt wird. (…) Aus bürger- und datenschutzrechtlicher
Perspektive ist das Vorhaben brachial. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder
würden mit Personendaten in einer einzigen Datei gespeichert, womit
diese durchsuchbar wären. Geplant ist ein »gemeinsamer Dienst für den
Abgleich biometrischer Daten«, der jeden neuen Eintrag mit bereits
vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches
»Europäisches Suchportal«, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich
mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein »Detektor für
Mehrfachidentitäten« eingeführt werden, der Fingerabdrücke und
Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht. Die Neuerungen betreffen
zunächst vor allem Geflüchtete und Drittstaatenangehörige, da über
diesen Personenkreis in SIS, Eurodac und Visumsdatenbank die meisten
biometrischen Daten vorhanden sind. Es folgen später womöglich auch
Unionsangehörige. Entsprechende Pläne, Grenzübertritte von
Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu speichern, liegen nach einem
Vorschlag der französischen Regierung bereits in der Schublade.” Artikel von Andrej Hunko bei der jungen Welt vom 10. Oktober 2018 
, siehe dazu auch:
- Missbrauch des Schengen-Informationssystems: Großbritannien kopierte Daten
“Die EU-Kommission hat indirekt eingeräumt, dass die Briten
widerrechtlich sensible Teile der Schengener Datenbank kopiert und mit
US-Firmen geteilt haben. Julian King, EU-Kommissar für die
Sicherheitsunion, hat vorige Woche einen Bericht bestätigt, wonach es
massive Probleme mit der Handhabe des Schengener Informationssystems
(SIS) in einzelnen Mitgliedsstaaten gibt. (…) King erwähnte zwar nun
nicht direkt Großbritannien, das Anfang November aus der EU ausscheiden
will. Er verwies aber auf “Herausforderungen” mehrerer Mitgliedsstaaten
in diesem Bereich, die aktuell angegangen würden. (…) Großbritannien
hatte seit 2015 eingeschränkten Zugang zum SIS, hielt sich aber nicht an
die Regeln. (…) Die Prüfer warnten, dass so Unschuldige ins Visier der
Grenzschützer kommen könnten. Insgesamt verursachten die britischen
Verstöße “schwere und unverzügliche Risiken für die Integrität und die
Sicherheit der SIS-Daten sowie für die Betroffenen”, hielten sie auf 29
Seiten fest. (…) Konzerne wie Atos, IBM, CGI oder Fujitsu betreiben laut
dem Bericht die nationalen, auf SIS beruhenden Datenbanken sowie
Warnsysteme für die britischen Behörden. Dadurch vergrößere sich massiv
die Gefahr, dass Informationen entwendet oder von US-Stellen auf Basis
des Patriot Act angefordert werden könnten. London hat trotz der
Rechtsverletzungen inzwischen angekündigt, die kopierten Daten sogar
nach dem potenziellen Brexit behalten und weiter nutzen zu wollen…” Bericht von Stefan Krempl vom 29. Juli 2019 bei heise news 
- “Passenger Name Record”: Justizministerin Lambrecht gegen Erfassung von Zug- und Busreisenden [noch?]
“Die EU-Mitgliedstaaten diskutieren, ob auch Anbieter wie die
Deutsche Bahn oder Flixbus Datensätze von Passagieren erheben und an die
Polizei weiterleiten sollen. Bislang sind dazu nur Fluglinien
verpflichtet. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist gegen diese
Vorschläge. Sie sagt: “Das Gefühl, dass der Staat weiß, wann ich wohin
reise, kann zu gravierenden Einschränkungen der persönlichen Freiheit
führen.” Die Erfassung dieser sogenannten Passenger Name Records ist
umstritten, da auch alle unverdächtigen Passagiere durchleuchtet werden…” Artikel von Jannis Brühl vom 18. Juli 2019 in der Süddeutschen Zeitung online
– siehe dazu:
- “Passenger Name Record”: EU-Staaten streiten über Überwachung von Zug-, Bus- und Schiffsreisenden
“Vertreter von EU-Mitgliedstaaten diskutieren, die umstrittene
Erfassung von Daten über Fluggäste auf Reisende in Bussen, Zügen und
Schiffen auszuweiten. Staaten wie Deutschland sehen allerdings einige
juristische und praktische Probleme – vor allem für den Zugticketkauf.
Die EU-Mitgliedstaaten streiten, ob Reisende in Bussen, Zügen und
Schiffen schärfer überwacht und detaillierte Datensätze über ihre
Fahrten angelegt werden sollen. Das geht aus der Zusammenfassung eines
Treffens der zuständigen Arbeitsgruppe des EU-Rates vom 3. Juli hervor,
die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Angefertigt hat sie die ständige
Vertretung Deutschlands bei der EU. Den sogenannten Passenger Name
Record (PNR) erheben derzeit nur Fluglinien über ihre Passagiere.
Erfasst werden unter anderem Name, Adresse, Buchungscode, Reiseverlauf
sowie Informationen über die Bezahlung, den Vielflieger-Status, den
Sitzplatz und das Gepäck. Die Fluglinien leiten die Informationen an
Sicherheitsbehörden weiter, in Deutschland an das Bundeskriminalamt
(BKA). In der Arbeitsgruppe “Informationsaustausch” des EU-Rates geht es
nun um die Frage, ob die Praxis auch auf den See- und Landweg
ausgeweitet werden soll. Die meisten Staaten unterstützen die Idee,
warnen aber vor juristischen und praktischen Hindernissen…” Artikel von Jannis Brühl vom 17. Juli 2019 in der Süddeutschen Zeitung online
- Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Auswertung von Fluggastdaten
- EU legt biometrische Datentöpfe zusammen
“Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ werden die großen
EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres vernetzt. Fingerabdrücke
und Gesichtsbilder landen mit Personendaten in einem durchsuchbaren
„Identitätsspeicher“. Der Datenverkehr soll drastisch steigen, allein
Europol rechnet mit 100.000 Abfragen täglich. Die Europäische
Union stattet alle Informationssysteme, die biometrische Daten
enthalten, mit neuen Funktionen aus. Sie werden teilweise zusammengelegt
und mit einem Klick durchsuchbar gemacht. Darauf haben sich gestern die
Verhandler aus dem EU-Parlament und dem Ministerrat geeinigt, schreibt
die rumänische Ratspräsidentschaft
.
Damit endet das Ringen um einen biometrischen Datenspeicher, in dem
verknüpft mit Personendaten hunderte Millionen von Fingerabdrücken und
Gesichtsbildern lagern werden. Gespeichert werden die Daten zentral bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
(eu-LISA) in Tallinn. Die Agentur ist auch für die technische
Verwaltung und die sichere Datenübertragung im Betrieb zuständig. 2020
beginnt die technische Umsetzung, bis 2023 sollen die neuen Fähigkeiten
nutzbar sein. Der genaue Wortlaut der beiden abgestimmten Verordnungen
für die „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration“
sowie „Grenzen und Visa“
ist noch nicht veröffentlicht. Der Rat hatte jedoch seine Verhandlungsposition vom Dezember online gestellt.
Bevor die Verordnungen rechtskräftig werden, müssen sie vom Rat und dem
Parlament formal verabschiedet werden. Die neuen Gesetze betreffen vor
allem das Schengener Informationssystem (SIS II)…” Artikel von Matthias Monroy vom 06.02.2019 bei Netzpolitik 
- Starke Zunahme heimlicher Fahndungen in Europas größter Polizeidatenbank
“Das Schengener Informationssystem erlaubt Ausschreibungen zur
„verdeckten Kontrolle“. Die Betroffenen sollen davon möglichst nichts
erfahren. Seit Jahren nimmt die Zahl dieser Artikel 36-Fahndungen
deutlich zu. Verantwortlich dafür sind vor allem französische und
britische Polizei- und Geheimdienstbehörden. (…) Bei einer „gezielten
Kontrolle“ werden Personen, ihr Gepäck und möglicherweise genutzte
Fahrzeuge durchsucht, die ausschreibende Polizeidienststelle wird
anschließend über die Ergebnisse informiert. Bei einer „verdeckten
Kontrolle“ erfolgt keine Durchsuchung. Stattdessen wird die
interessierte Behörde informiert, wo die Person angetroffen wurde, wohin
und womit sie gereist ist und wer sich außerdem im Fahrzeug befand.
Beide Maßnahmen können zudem durch die Polizei und die Geheimdienste
durchgeführt werden. Der Artikel 36 unterscheidet diese Varianten nach
Absatz 2 und 3. (…) Vor vier Jahren wurden die Artikel
36-Ausschreibungen mit einem Wert „unverzügliche Meldung“ ergänzt. Die
Behörden können damit beantragen, dass sie sofort über ein Antreffen der
Person informiert werden. Mit zwei Dritteln aller „unverzüglichen
Meldungen“ liegen deutsche Polizeibehörden deutlich vorn (Artikel 36,
Absatz 2). Deutsche Geheimdienste sind für rund ein Viertel aller
eiligen Mitteilungen verantwortlich (Artikel 36, Absatz 3). Vermutlich
werden diese „unverzüglichen Meldungen“ auch in das neue Zentrum
europäischer Inlandsgeheimdienste in Den Haag eingespeist…” Beitrag von Matthias Monroy vom 26. Januar 2019 bei Netzpolitik 
- Europas größte Polizeidatenbank wird ausgeweitet
“Das Schengener Informationssystem enthält 79
Millionen Einträge zu Personen und Sachen. Diese dürfen jetzt auch von
den EU-Agenturen genutzt werden. Eine neue Regelung erlaubt die
Befragung durch einfache Polizeibeamte. Mit der Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Union sind drei neue Vorschriften für das
Schengener Informationssystems (SIS) in Kraft getreten. Die
teilnehmenden nationalen Behörden sind jetzt verpflichtet, für alle
Fälle im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten eine Warnmeldung zu
erstellen. Werden bei einer Abfrage Treffer gefunden, muss darüber in
jedem Fall die Polizeiagentur Europol informiert werden. Diese Regelung
ist aber erst ab Ende 2019 verpflichtend. (…) Neben den zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten wird der Zugriff von EU-Agenturen auf Daten
im SIS erweitert. Die Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)
und Europol verfügen bereits über eine technische Schnittstelle, jetzt
soll auch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eine
direkte Verbindung mit dem zentralen SIS einrichten. Werden von den
Agenturen Treffer gefunden, wird der ausschreibende Mitgliedstaat davon
in Kenntnis gesetzt. (…) Die neue SIS-Verordnung ist Teil
grundsätzlichen Neuordnung von EU-Datenbanken im Bereich Justiz und
Inneres. Sämtliche Informationssysteme mit biometrischen Daten werden
unter dem Stichwort “Interoperabilität” teilweise zusammengelegt. Das
SIS, die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, die Visumsdatenbank (VIS), das
Strafregister ECRIS und das noch zu errichtende “Ein-/Ausreisesystem”
(EES) fusionieren in einem “gemeinsamen Identitätsspeicher”, in dem
Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten in einer einzigen
durchsuchbaren Datei gespeichert sind.” Beitrag von Matthias Monroy vom 2. Januar 2019 bei Telepolis 
Siehe dazu zuvor im LabourNet:
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