Dossier

Die
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom
UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und
Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit
Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt:
1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen, 2. die
Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und 3. der
notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen
Menschenrechtsverletzungen. Die EU-Kommission hat 2011 die EU-Staaten
aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
mit Nationalen Aktionsplänen (NAP) umzusetzen. “
In ihrem
Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die
UN-Leitprinzipien umsetzen zu wollen und entwickelt seit 2014 einen
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Trotz eines
umfangreichen Beteiligungsprozesses zeichnet sich ab, dass der
Aktionsplan den Unternehmen keine Sorgfaltspflichten verbindlich
auferlegen wird…”
Grundinformationen beim CorA-Netzwerk 
(Netzwerk Unternehmensverantwortung (”Corporate Accountability”)). Siehe dazu die Petition und weitere Informationen:
- Menschenrechte: Wie korrekt sind deutsche Unternehmen?
“… Vor drei Jahren hat die Bundesregierung einen Nationalen
Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen. Jetzt hat sie im
Rahmen dieses Aktionsplans dazu laut Auswärtigem Amt einen Fragebogen an
1800 Firmen geschickt. Die Teilnahme ist freiwillig. In einem Jahr soll
dann nochmal befragt werden, danach gibt es einen Bericht – und
möglicherweise neue Gesetze. Gefragt wird unter anderem, ob die Firmen
Leitlinien in Sachen Menschenrechte haben und was bei Verstößen
passiert. (…) Deutsche Unternehmen stehen immer wieder in der Kritik,
nicht genug darauf zu achten, unter welchen Bedingungen ihre Produkte im
Ausland hergestellt werden. Oft wird darauf verwiesen, dass
Subunternehmer zuständig seien und nicht die Firma selbst. Die
Bundesregierung will, dass 2020 mindestens die Hälfte aller größeren
deutschen Unternehmen nachweisen können, dass sie grundsätzlich
Menschenrechte einhalten. Dabei geht es um fünf Kernelemente: Es muss
beispielsweise eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
geben und eine Anlaufstelle, an die sich Mitarbeiter wenden können, wenn
ihre Rechte verletzt werden. Dazu muss es regelmäßige Berichte geben.
(…) Nichtregierungsorganisationen bemängeln, dass es für deutsche
Unternehmen keine verpflichtenden Gesetze gibt, die dafür sorgen, dass
die Menschenrechte nicht nur in Deutschland, sondern auch in der
internationalen Lieferkette eingehalten werden…” Bericht von Tina Howard 29. Juli 2019 beim Deutschlandfunk Nova
(Audiolänge: ca. 4 Min.)
- Industrie und Menschenrechte: Deutsche Politik bremst UN-Standards aus
“Die UN haben einen Plan geschnürt, damit Konzerne Rohstoffe nach
menschenwürdigen Standards importieren. Den soll auch Deutschland
umsetzen, doch über das Wie streitet die Politik. (…) Kritiker
bemängeln: In Deutschland gibt es noch immer kein verbindliches Gesetz,
das Unternehmen für die Wahl ihrer Zulieferer im Ausland in die Pflicht
nimmt. Kohle, Kupfer, Kobalt – die deutschen Firmen müssen noch nicht
einmal angeben, von welchen Zulieferern sie ihre Rohstoffe beziehen.
Geschäftsgeheimnis, zu viel Bürokratie – so lauten die Argumente. Der
sogenannte Nationale Aktionsplan (NAP) sollte das ändern und die
UN-Leitprinzipien für Menschenrechte und ökologische Standards in
Deutschland umsetzen. Doch der droht zahnlos zu bleiben (…) Zu diesem
Überprüfungs- oder Monitoring-Prozess gehört ein Fragebogen zum Thema
Menschenrechte und ökologische Standards. Der hätte eigentlich Anfang
Mai an deutsche Unternehmen gehen sollen. Doch nach Informationen des
NDR ist diese Umfrage wegen des Streits zwischen den Ministerien bis auf
unbestimmte Zeit verschoben. (…) Da seien andere Länder schon sehr viel
weiter: Frankreich, England, die skandinavischen Länder, selbst die USA
hätten schon mehr erreicht als Deutschland…” NDR-Beitrag von Elisabeth Weydt und Kai Küstner vom 24.05.2019 bei tagesschau.de 
- Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte: Schäuble gibt Industrielobby nach
“… Über den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
(NAP) ist innerhalb der Koalition ein heftiger Streit entbrannt. Das
CDU-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) will Auflagen für Unternehmen
zur Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Auslandsgeschäften um
jeden Preis verhindern. Das geht aus BMF-Dokumenten hervor, die der
Frankfurter Rundschau vorliegen. Aus dem zwischen fünf beteiligten
Ministerien unter Federführung des Auswärtigen Amtes abgestimmten
Entwurf für den Aktionsplan will das Finanzministerium alles streichen
lassen, was Firmen verpflichten könnte, ihre menschenrechtliche
Verantwortung in der Produktions- und Lieferkette wahrzunehmen. (…) Das
Ressort von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt schon den Begriff
„menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“ kategorisch ab. Auch eine
Verbindlichkeit für bundeseigene Unternehmen will das BMF verhindern,
sondern lediglich den Bedarf einer „Empfehlung“ prüfen, wie die
„Korrekturen“ des NAP-Entwurfes durch das Finanzministerium zeigen. (…)
Zudem will das BMF die Androhung einer gesetzlichen Verpflichtung von
Privatunternehmen nicht akzeptieren. Es fordert stattdessen, die durch
einen Aktionsplan für Firmen entstehenden Belastungen zu überprüfen.
Nach dem Willen des Ministeriums soll es auch keine verbindlichen
Menschenrechtsauflagen als Bedingung für öffentliche Aufträge und die
Außenwirtschaftsförderung geben. Gegen die Intervention aus dem Hause
Schäuble regt sich scharfer Protest. „Die Änderungen des
Bundesfinanzministeriums verwässern einen ohnehin schon schwachen NAP“,
sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. (…) Die Streichliste des BMF, die die
Abstimmung nun weiter verzögert, trage „die Handschrift der
Wirtschaftsverbände und nicht einer Regierung, die Fluchtursachen
minimieren will“, erklärte Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin des
Entwicklungshilfswerkes Brot für die Welt…” Bericht von Tobias Schwab vom 27. Juli 2016 bei der Frankfurter Rundschau online
- Petition: Menschenrechte vor Profit
“Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und sehr geehrter Herr Vizekanzler Sigmar Gabriel,
wir fordern Sie auf, deutsche Unternehmen zu verpflichten, auch
im Ausland die Menschenrechte zu achten. Der geplante Nationale
Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte muss gesetzliche
Regelungen vorsehen, die:
- deutsche Unternehmen verpflichten, mögliche negative Folgen
ihrer Auslandgeschäfte für die Menschenrechte zu untersuchen, ihnen
aktiv entgegenzuwirken und transparent darüber zu berichten;
- Opfern die Möglichkeit geben, hierzulande eine Entschädigung
einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Menschenrechte im Ausland
missachten;
- die Vergabe öffentlicher Aufträge und von
Außenwirtschafsförderung nur zulassen, wenn Unternehmen ihrer
menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden…”
Unterschriftensammlung von und beim CorA-Netzwerk
(Netzwerk Unternehmensverantwortung (”Corporate Accountability”)) –
dorf Informationen zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und
Menschenrechte
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