“Das
sogenannte Tariftreuegesetz gegen Billiglöhne wirkt sich einer Studie
zufolge kaum auf die Praxis aus. Zu diesem Schluss kommt nach Angaben
des Wirtschaftsministeriums das Gutachten einer Beraterfirma. Die
Ergebnisse zeigten, dass das Gesetz im Alltag angekommen sei und kaum
Schwierigkeiten bereite, «sich aber auch kein direkter kausaler Effekt
in Bezug auf eine Verbesserung des Wettbewerbs eingestellt hat», teilte
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Montag mit. Die
grün-rote Vorgängerregierung brachte das Tariftreuegesetz 2013 auf den
Weg. Demnach müssen sich Unternehmen verpflichten, sich bei Aufträgen
etwa des Landes oder von Kommunen an geltende Tarifregelungen zu halten
und den Mindestlohn zu zahlen. Mit dem Gesetz sollten unter anderem
Wettbewerbsverzerrungen in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen
verhindert werden. Die repräsentative Befragung von Unternehmen habe nun
ergeben, dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der vergleichsweise
guten Tarifbindung und einer guten Konjunkturlage kein Thema mehr seien,
sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Das Tariftreuegesetz habe
darauf keinen Einfluss gehabt. (…) Die Einhaltung des Gesetzes «wird
praktisch nicht kontrolliert», kritisierte der Landesvorsitzende des
Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Martin Kunzmann. «Da verwundert es
nicht, dass die gewünschte Lenkungswirkung nicht erzielt wurde.» Die
Landesregierung müsse das Gesetz zu einem wirkungsvollen Vergabegesetz
weiterentwickeln…” Agentur-Meldung vom 29. Juli 2019 bei der Welt online Montag, 5. August 2019
Gutachten: Gesetz gegen Billiglöhne in Baden-Württemberg hat kaum Effekt
“Das
sogenannte Tariftreuegesetz gegen Billiglöhne wirkt sich einer Studie
zufolge kaum auf die Praxis aus. Zu diesem Schluss kommt nach Angaben
des Wirtschaftsministeriums das Gutachten einer Beraterfirma. Die
Ergebnisse zeigten, dass das Gesetz im Alltag angekommen sei und kaum
Schwierigkeiten bereite, «sich aber auch kein direkter kausaler Effekt
in Bezug auf eine Verbesserung des Wettbewerbs eingestellt hat», teilte
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Montag mit. Die
grün-rote Vorgängerregierung brachte das Tariftreuegesetz 2013 auf den
Weg. Demnach müssen sich Unternehmen verpflichten, sich bei Aufträgen
etwa des Landes oder von Kommunen an geltende Tarifregelungen zu halten
und den Mindestlohn zu zahlen. Mit dem Gesetz sollten unter anderem
Wettbewerbsverzerrungen in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen
verhindert werden. Die repräsentative Befragung von Unternehmen habe nun
ergeben, dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der vergleichsweise
guten Tarifbindung und einer guten Konjunkturlage kein Thema mehr seien,
sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Das Tariftreuegesetz habe
darauf keinen Einfluss gehabt. (…) Die Einhaltung des Gesetzes «wird
praktisch nicht kontrolliert», kritisierte der Landesvorsitzende des
Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Martin Kunzmann. «Da verwundert es
nicht, dass die gewünschte Lenkungswirkung nicht erzielt wurde.» Die
Landesregierung müsse das Gesetz zu einem wirkungsvollen Vergabegesetz
weiterentwickeln…” Agentur-Meldung vom 29. Juli 2019 bei der Welt online
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen