Prosegur Niederlassung Düsseldorf: Arbeitgeber missachtet das Grundgesetz und versucht Gewerkschaftsinformationen zu verbieten!
Dossier
“
Mit
einer ver.di-Info haben wir am 02.11.2018 über die Verstöße des
Arbeitgebers gegen die gültige Gesamtbetriebsvereinbarung Tourenplanung
berichtet und diese im Betrieb den Beschäftigten zugänglich gemacht.
Neben den kontinuierlichen Verstößen, haben wir auch die negative
Haltung des Areamanagers, Herrn Malencia, gegenüber dem Betriebsrat klar
beschrieben. Betriebsleitung reißt widerrechtlich ver.di-Info vom
„Schwarzen Brett“! Der Betriebsrat hatte ebenfalls die
ver.di-Information im Aufenthaltsraum am Schwarzen Brett veröffentlicht.
Das war wohl dem Arbeitgeber zu viel, sodass CIT Responsible, Herr
Tsantekidis, die ver.di-Information widerrechtlich von der Info-Tafel
des Betriebsrates runtergerissen hat. Unsere Betriebsratsmitglieder und
ver.di Vertrauensleute haben daraufhin umgehend den CIT Responsible zur
Rede gestellt und erfahren, dass er nur im Auftrag der Geschäftsführung
gehandelt habe. Es ist offensichtlich, dass die Geschäftsführung durch
diese gesetzwidrige Handlung, die grundgesetzlich geschützten
Informationsrechte der Gewerkschaft im Betrieb verhindern möchte und
damit anscheinend kein Problem hat, das Grundgesetz klar und deutlich zu
missachten. Ziel des Arbeitgebers: Beschäftigte sollen am besten keine
Information über Missstände bei Prosegur erhalten!...”
Mitteilung vom 16.11.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW und neu dazu:
- Arbeitgeber suspendiert gezielt Beschäftigte! Prosegur ignoriert weiter Arbeitnehmerrechte!
“Ende 2018 hatten wir schon über Verstöße vom Arbeitgeber berichtet.
Die Geschäftsführung hat offenbar unsere bisherige Botschaft, die
Arbeitnehmerrechte einzuhalten, nicht verstanden. Prosegur missachtet
weiterhin die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV)! Auf den vergangenen
Betriebsversammlungen haben wir gemeinsam mit dem Betriebsrat den
Arbeitgeber mehrfach aufgefordert, die Gesamtbetriebsvereinbarung
Tourenplanung uneingeschränkt einzuhalten. Trotz der klar definierten
GBV-Arbeitszeitregelung plant der Arbeitgeber die Touren, ohne die
zwingend vorgeschaltete Zustimmung des Betriebsrates einzuholen, bis zu
10 Stunden. (…) Mindestens vier Beschäftigte ohne eine Erklärung vom
Dienst suspendiert! Die GBV Tourenplanung regelt zusätzlich, dass eine
Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzelner Kolleginnen und Kollegen
unzulässig und damit verboten ist. Trotz dieser gültigen Regelung pickt
der Arbeitgeber gezielt Beschäftigte heraus, um offenbar von ihnen
Mehrarbeit zu verlangen. Aktuell hat Prosegur vier Kollegen zunächst
ohne eine Begründung aus dem Dienst suspendiert. Es ist sehr auffällig,
dass gerade diejenigen Mitarbeiter freigestellt wurden, die ihren Dienst
nach der GBV-Regelung (7,5 Std. plus Vor- und Nacharbeit) geleistet
haben. Der Arbeitgeber hat offenbar ein Problem mit Mitarbeitern, die
ihre Arbeitszeit einhalten und damit ihre eigene Gesundheit schützen.
Obwohl die GBV deutlich Leistungskontrollen ausschließt, werden
Mitarbeiter bei Prosegur gezielt in den Focus genommen und durch
Suspendierung massiv unter Druck gesetzt. Wir können zurzeit nicht
ausschließen, dass weitere Einschüchterungsversuche folgen. (…)
Geschäftsführung versucht Beschäftigte zu „disziplinieren“!
Gesamtbetriebsrat wird juristische Schritte gegen Prosegur einleiten!
Durch die unzulässige Tourenplanung von bis zu 10 Stunden, ohne
Zustimmung des Betriebsrates, werden Beschäftigte genötigt, die langen
Touren ohne „Wenn und Aber“ durch zu fahren. Die vier Mitarbeiter, die
sich berechtigterweise nicht an diese verfehlte und unzulässige Planung
gehalten haben, wurden vom Arbeitgeber jetzt dafür gemaßregelt. Der
Arbeitgeber verfolgt mit der Suspendierung offenbar das Ziel, alle
Beschäftigten zu „disziplinieren“ und zu Überstunden zu zwingen. Der GBR
wird, da der Arbeitgeber die GBV nach wie vor nicht einhält, nunmehr
juristische Schritte einleiten. Prosegur missachtet die GBV auch in
anderen Niederlassungen.” Mitteilung vom 07.07.2019 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW
- Prosegur Niederlassung Düsseldorf: Belegschaft gibt richtige Antwort! Hohe Beteiligung an der Mahnwache
“Die Belegschaft hat am Freitag, 07.12.2018, Geschlossenheit gezeigt
und der Geschäftsführung genau die richtige Antwort gegeben. Mit der
Mahnwache wurde zum einen auf betriebliche Verfehlungen der
Geschäftsführung reagiert, zum anderen auf Angriffe von
Informationsrechten und der Koalitionsfreiheit unserer Kolleginnen und
Kollegen. Der Arbeitgeber wurde mit dieser demokratischen Aktion klar in
die gesetzlichen Schranken gewiesen. (…) Obwohl der Arbeitgeber mit
allen Mitteln versucht die Belegschaft von der Gewerkschaft fernzuhalten
und eine Versammlung unter freiem Himmel zu unterbinden, hat es am
Freitag, trotz schlechtem Wetter, eine Demonstration von Zusammenhalt
der Kolleginnen und Kollegen gegeben. Bei Hähnchen und Pommes konnten
wir dem Regen trotzen und über die betrieblichen Themen sowie über die
aktuelle Tarifverhandlung informieren. Derzeit ist einiges los bei
Prosegur. Zeitgleich mit Beginn der ver.di-Mahnwache am Freitag war auch
die Bezirksregierung Düsseldorf im Betrieb und hat Unterlagen des
Arbeitgebers zur intensiven Prüfung mitgenommen. Wir werden am Dienstag,
11.12.2018, auf der Betriebsversammlung zu allen Themen berichten,
insbesondere zur aktuellen Tarifverhandlung.” Mitteilung vom 10.12.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW
- Prosegur Niederlassung Düsseldorf: Mahnwache am 07.12.2018
am Betriebsstandort mit Polizei-Begleitung gegen den Angriff auf
grundgesetzliche Koalitionsfreiheit!
“Der Arbeitgeber hatte Anfang November 2018 unsere
ver.di-Information vom „Schwarzen Brett“ des Betriebsrates
runtergerissen. Damit hat er klar die Grundrechte der Beschäftigten
sowie die Koalitionsfreiheit angegriffen. Vor diesem Hintergrund haben
unsere ver.di-Vertrauensleute im Betrieb gemeinsam mit unseren
Betriebsratsmitgliedern entschieden, diesem Angriff deutlicher entgegen
zu treten. (…) Wir werden die Geschäftsführung in die Verantwortung
nehmen und nicht zulassen, dass die Arbeitnehmerrechte ignoriert werden.
Wir haben dem Geschäftsführer Herrn White mitgeteilt, dass wir im
Gegensatz zum Arbeitgeber die Beschäftigten wertschätzen und eine
Alternative zum abgesagten Sommerfest organisieren werden. Der
Arbeitgeber hat uns als Gewerkschaft untersagt, eine alternative
Veranstaltung zum Sommerfest auf dem Betriebsgelände durchzuführen. Eine
weitere Aussage des Geschäftsführers war, dass eine
ver.di-Veranstaltung für die Beschäftigten nicht notwendig sei. Wir
können auch anders! Wir brauchen nicht zwingend die Erlaubnis des
Arbeitgebers, um uns mit den Beschäftigten am Betriebsstandort zu
versammeln. Trotz der Anstrengung des Arbeitgebers, uns von einem
Treffen mit den Beschäftigten abzuhalten, haben wir in unmittelbarer
Nähe des Betriebsgeländes eine Mahnwache bei der Polizei angemeldet…” Mitteilung vom 05.12.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW
zum Grillhähnchen-Wagen am 07.12.2018 für die Beschäftigten ab 12 Uhr
(Ende ist für ca. 17:30 Uhr geplant) in die Westfalenstr./S-Bahn Rath
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