Donnerstag, 11. Juli 2019

Prosegur Niederlassung Düsseldorf: Arbeitgeber missachtet das Grundgesetz und versucht Gewerkschaftsinformationen zu verbieten!



Dossier

[DGB-Kampagne] Stop Union BustingMit einer ver.di-Info haben wir am 02.11.2018 über die Verstöße des Arbeitgebers gegen die gültige Gesamtbetriebsvereinbarung Tourenplanung berichtet und diese im Betrieb den Beschäftigten zugänglich gemacht. Neben den kontinuierlichen Verstößen, haben wir auch die negative Haltung des Areamanagers, Herrn Malencia, gegenüber dem Betriebsrat klar beschrieben. Betriebsleitung reißt widerrechtlich ver.di-Info vom „Schwarzen Brett“! Der Betriebsrat hatte ebenfalls die ver.di-Information im Aufenthaltsraum am Schwarzen Brett veröffentlicht. Das war wohl dem Arbeitgeber zu viel, sodass CIT Responsible, Herr Tsantekidis, die ver.di-Information widerrechtlich von der Info-Tafel des Betriebsrates runtergerissen hat. Unsere Betriebsratsmitglieder und ver.di Vertrauensleute haben daraufhin umgehend den CIT Responsible zur Rede gestellt und erfahren, dass er nur im Auftrag der Geschäftsführung gehandelt habe. Es ist offensichtlich, dass die Geschäftsführung durch diese gesetzwidrige Handlung, die grundgesetzlich geschützten  Informationsrechte der Gewerkschaft im Betrieb verhindern möchte und damit anscheinend kein Problem hat, das Grundgesetz klar und deutlich zu missachten. Ziel des Arbeitgebers: Beschäftigte sollen am besten keine Information über Missstände bei Prosegur erhalten!...” Mitteilung vom 16.11.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW  und neu dazu:
  • Arbeitgeber suspendiert gezielt Beschäftigte! Prosegur ignoriert weiter Arbeitnehmerrechte! New
    Ende 2018 hatten wir schon über Verstöße vom Arbeitgeber berichtet. Die Geschäftsführung hat offenbar unsere bisherige Botschaft, die Arbeitnehmerrechte einzuhalten, nicht verstanden. Prosegur missachtet weiterhin die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV)! Auf den vergangenen Betriebsversammlungen haben wir gemeinsam mit dem Betriebsrat den Arbeitgeber mehrfach aufgefordert, die Gesamtbetriebsvereinbarung Tourenplanung uneingeschränkt einzuhalten. Trotz der klar definierten GBV-Arbeitszeitregelung plant der Arbeitgeber die Touren, ohne die zwingend vorgeschaltete Zustimmung des Betriebsrates einzuholen, bis zu 10 Stunden. (…) Mindestens vier Beschäftigte ohne eine Erklärung vom Dienst suspendiert! Die GBV Tourenplanung regelt zusätzlich, dass eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzelner Kolleginnen und Kollegen unzulässig und damit verboten ist. Trotz dieser gültigen Regelung pickt der Arbeitgeber gezielt Beschäftigte heraus, um offenbar von ihnen Mehrarbeit zu verlangen. Aktuell hat Prosegur vier Kollegen zunächst ohne eine Begründung aus dem Dienst suspendiert. Es ist sehr auffällig, dass gerade diejenigen Mitarbeiter freigestellt wurden, die ihren Dienst nach der GBV-Regelung (7,5 Std. plus Vor- und Nacharbeit) geleistet haben. Der Arbeitgeber hat offenbar ein Problem mit Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeit einhalten und damit ihre eigene Gesundheit schützen. Obwohl die GBV deutlich Leistungskontrollen ausschließt, werden Mitarbeiter bei Prosegur gezielt in den   Focus genommen und durch Suspendierung massiv unter Druck gesetzt. Wir können zurzeit nicht ausschließen, dass weitere Einschüchterungsversuche folgen. (…) Geschäftsführung versucht Beschäftigte zu „disziplinieren“! Gesamtbetriebsrat wird juristische Schritte gegen Prosegur einleiten! Durch die unzulässige Tourenplanung von bis zu 10 Stunden, ohne Zustimmung des Betriebsrates, werden Beschäftigte genötigt, die langen Touren ohne „Wenn und Aber“ durch zu fahren. Die vier Mitarbeiter, die sich berechtigterweise nicht an diese verfehlte und unzulässige Planung gehalten haben, wurden vom Arbeitgeber jetzt dafür gemaßregelt. Der Arbeitgeber verfolgt mit der Suspendierung offenbar das Ziel, alle Beschäftigten zu „disziplinieren“ und zu Überstunden zu zwingen. Der GBR wird, da der Arbeitgeber die GBV nach wie vor nicht einhält, nunmehr juristische Schritte einleiten. Prosegur missachtet die GBV auch in anderen Niederlassungen.” Mitteilung vom 07.07.2019  des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW
  • Prosegur Niederlassung Düsseldorf: Belegschaft gibt richtige Antwort! Hohe Beteiligung an der Mahnwache 
    Die Belegschaft hat am Freitag, 07.12.2018, Geschlossenheit gezeigt und der Geschäftsführung genau die richtige Antwort gegeben. Mit der Mahnwache wurde zum einen auf betriebliche Verfehlungen der Geschäftsführung reagiert, zum anderen auf Angriffe von Informationsrechten und der Koalitionsfreiheit unserer Kolleginnen und Kollegen. Der Arbeitgeber wurde mit dieser demokratischen Aktion klar in die gesetzlichen Schranken gewiesen. (…) Obwohl der Arbeitgeber mit allen Mitteln versucht die Belegschaft von der Gewerkschaft fernzuhalten und eine Versammlung unter freiem Himmel zu unterbinden, hat es am Freitag, trotz schlechtem Wetter, eine Demonstration von Zusammenhalt der Kolleginnen und Kollegen gegeben. Bei Hähnchen und Pommes konnten wir dem Regen trotzen und über die betrieblichen Themen sowie über die aktuelle Tarifverhandlung informieren. Derzeit ist einiges los bei Prosegur. Zeitgleich mit Beginn der ver.di-Mahnwache am Freitag war auch die Bezirksregierung Düsseldorf im Betrieb und hat Unterlagen des Arbeitgebers zur intensiven Prüfung mitgenommen. Wir werden am Dienstag, 11.12.2018, auf der Betriebsversammlung zu allen Themen berichten, insbesondere zur aktuellen Tarifverhandlung.” Mitteilung vom 10.12.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW
  • Prosegur Niederlassung Düsseldorf: Mahnwache am 07.12.2018 am Betriebsstandort mit Polizei-Begleitung gegen den Angriff auf grundgesetzliche Koalitionsfreiheit! 
    Der Arbeitgeber hatte Anfang November 2018 unsere ver.di-Information vom „Schwarzen Brett“ des Betriebsrates runtergerissen. Damit hat er klar die Grundrechte der Beschäftigten sowie die Koalitionsfreiheit angegriffen. Vor diesem Hintergrund haben unsere ver.di-Vertrauensleute im Betrieb gemeinsam mit unseren Betriebsratsmitgliedern entschieden, diesem Angriff deutlicher entgegen zu treten. (…) Wir werden die Geschäftsführung in die Verantwortung nehmen und nicht zulassen, dass die Arbeitnehmerrechte ignoriert werden. Wir haben dem Geschäftsführer Herrn White mitgeteilt, dass wir im Gegensatz zum Arbeitgeber die Beschäftigten wertschätzen und eine Alternative zum abgesagten Sommerfest organisieren werden. Der Arbeitgeber hat uns als Gewerkschaft untersagt, eine alternative Veranstaltung zum Sommerfest auf dem Betriebsgelände durchzuführen. Eine weitere Aussage des Geschäftsführers war, dass eine ver.di-Veranstaltung für die Beschäftigten nicht notwendig sei. Wir können auch anders! Wir brauchen nicht zwingend die Erlaubnis des Arbeitgebers, um uns mit den Beschäftigten am Betriebsstandort zu versammeln. Trotz der Anstrengung des Arbeitgebers, uns von einem Treffen mit den Beschäftigten abzuhalten, haben wir in unmittelbarer Nähe des Betriebsgeländes eine Mahnwache bei der Polizei angemeldet…” Mitteilung vom 05.12.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW zum Grillhähnchen-Wagen am 07.12.2018 für die Beschäftigten ab 12 Uhr (Ende ist für ca. 17:30 Uhr geplant) in die Westfalenstr./S-Bahn Rath

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