„…
Bei den neuen Frontex-Einsätzen handelt es sich um eine Vorverlagerung
der Festung Europa. Wir kritisieren diese auf Migrationsabwehr
ausgerichtete EU-Nachbarschaftspolitik aufs Schärfste. Die
Frontex-Grenztruppen sollen in einigen Jahren auch in Tunesien, Ägypten
und womöglich Libyen eingesetzt werden. Diese Länder verfügen jedoch
nicht über funktionierende Systeme, um Asylsuchenden Schutz zu gewähren.
Die nach dem Lissabon-Vertrag erfolgte Aufrüstung von Frontex ist im
Vergleich zu allen anderen EU-Agenturen beispiellos. Besonders
problematisch ist, dass die neuen Kompetenzen nicht mit neuen
Kontrollmöglichkeiten einhergehen. Ich gehe davon aus, dass die Einsätze
in Drittstaaten zu Recht zu viel mehr Beschwerden führen werden.
Deshalb muss auch der Grundrechtsbeauftragte bei Frontex gestärkt
werden. Im Lissabon-Vertrag ist festgeschrieben, das die EU der
Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll. Es ist
ungeheuerlich, dass dies weiter verschleppt wird. So ist es auch
weiterhin unmöglich, Frontex vor dem Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof zu verklagen…“ Pressemitteilung von Andrej Hunko vom 22. Juli 2019 Sonntag, 28. Juli 2019
Neue Frontex-Einsätze in Drittstaaten sind Vorverlagerung der Festung Europa
„…
Bei den neuen Frontex-Einsätzen handelt es sich um eine Vorverlagerung
der Festung Europa. Wir kritisieren diese auf Migrationsabwehr
ausgerichtete EU-Nachbarschaftspolitik aufs Schärfste. Die
Frontex-Grenztruppen sollen in einigen Jahren auch in Tunesien, Ägypten
und womöglich Libyen eingesetzt werden. Diese Länder verfügen jedoch
nicht über funktionierende Systeme, um Asylsuchenden Schutz zu gewähren.
Die nach dem Lissabon-Vertrag erfolgte Aufrüstung von Frontex ist im
Vergleich zu allen anderen EU-Agenturen beispiellos. Besonders
problematisch ist, dass die neuen Kompetenzen nicht mit neuen
Kontrollmöglichkeiten einhergehen. Ich gehe davon aus, dass die Einsätze
in Drittstaaten zu Recht zu viel mehr Beschwerden führen werden.
Deshalb muss auch der Grundrechtsbeauftragte bei Frontex gestärkt
werden. Im Lissabon-Vertrag ist festgeschrieben, das die EU der
Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll. Es ist
ungeheuerlich, dass dies weiter verschleppt wird. So ist es auch
weiterhin unmöglich, Frontex vor dem Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof zu verklagen…“ Pressemitteilung von Andrej Hunko vom 22. Juli 2019
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