Dossier

„
Die
Abschiebung war brutal und gewalttätig. Ich wurde wie ein großer
Verbrecher in Handschellen gelegt und von der rassistischen Polizei
verwundet, die mich auf dem Boden fixierte. (…) Sie haben mich
abgeschoben, da der Dublin-Prozess wenige Monate zuvor begonnen hatte
und sie meinen Fingerabdruck in Italien gefunden haben. Deshalb soll
mein Asylverfahren in Italien abgeschlossen werden. Nach unserem Protest
vom 30. April wurde ich am 3. Mai von der Polizei in meiner Unterkunft
verhaftet. Doch viele Anklagepunkte blieben mir vorenthalten. Am 9. Mai
entschieden wir uns, die Situation selbst zu klären, indem wir uns
selbst erklärten. Ich war einer der Anführer der Demo, die Migranten
aufrief, für ihr Recht zu kämpfen. Im Anschluss wurde ich beschuldigt,
gefälschtes Geld zu verwenden. Es folgten viele Vorwürfe, bis letztlich
die Abschiebung nach Italien stattfand. (…) Nach meiner Abschiebung
wurde mir vorgeworfen, gefälschte Geldmittel verwendet zu haben, und am
Tag der Abschiebung selbst wurde ich von der Polizei misshandelt. Ich
möchte anprangern, was sie mir angetan haben – und das was sie mir
vorwerfen, ist nicht begründet. Es gibt nun eine Petition, die man
unterschreiben kann. Darin wird gefordert, dass ich wieder nach
Deutschland zurückkehren kann. Wer außerdem unterstützen möchte, kann
eine Mail an den Freundeskreis-alassa@gmx.de schreiben…“ – aus dem
Interview
„Abgeschobener Flüchtlingsaktivist: „Tagsüber lebe ich in der Kirche,
nachts schlafe ich am Bahnhof.““ am 19. August 2018 bei Perspektive
Online 
mit Alassa Mfouapon
. Siehe
dazu auch die Solidaritäts-Petition mit Alassa Mfouapon – und den
Hinweis auf den bisher letzten unserer zahlreichen Beiträge zu
„Ellwangen“ – und hier speziell zum “Fall” Alassa Mfouapon:
- Alassa M. wird Lockerung der Residenzpflicht wieder gestrichen
“… Erstmals zum 11. Neckarfest am 6. Juli in Stuttgart präsentierten
wir unsere Dokumentation des Tribunals gegen die reaktionäre
Flüchtlingspolitik: „Jetzt reden wir“. Alassa M. ist der Hauptankläger.
Seine Klage stützen über 30 Zeugen. Alassa M. stellte die Dokumentation
beim Fest mehreren hundert gebannten und begeisterten Besuchern vor –
gemeinsam mit 20 anderen afrikanischen Flüchtlingen – ernsthaft,
anziehend, kulturvoll, frei gesprochen in deutscher Sprache. Über 130
Exemplare der Dokumentation wurden an diesem Tag verbreitet. Dass er
überhaupt selbst dort sein konnte, war nach 6 Monaten absoluten
Reiseverbotes ein kleines Aufatmen: endlich Karlsruhe wieder verlassen
können, wenigstens in Baden-Württemberg sich bewegen dürfen. Die
Lockerung der Residenzpflicht war längst überfällig. Doch die
Retourkutsche ließ nicht lange auf sich warten: völlig willkürlich wurde
ihm diese sowieso schon eingeschränkte Reisefreiheit am 8. Juli wieder
genommen. Mit einem schwarzen Edding Stift streicht der Beamte in der
LEA Karlsruhe auf seinem Ersatzausweis den entsprechenden Eintrag durch.
Keine Begründung. Ab sofort gilt wieder Freiluftgefängnis Karlsruhe.
Zufall? Oder Furcht davor, dass Alassa dieses Buch womöglich landesweit
bewerben könnte? Der Freundeskreis Alassa & Friends fordert die
sofortige Beendigung der Residenzpflicht für Alassa Mfouapon!..” Mitteilung des Freundeskreises Alassa & Friends vom 18.7.2019 per e-mail
- Entscheidung des Deutschen Presserates: Beschwerde von
Alassa M. gegen BILD Online begründet – Berichterstattung verletzte
Ziffer 2 des Pressekodex
“1.) Am 5. Juli 2019 gab der Deutsche Presserat einstimmig der
Beschwerde von Alassa M. gegen Bild Online wegen Verstoßes gegen die
Ziffer 2 des Pressekodex statt. 2.) Gegenstand der Beschwerde war ein
Artikel von Bild Online vom 8. Januar 2019 mit der Überschrift „So
einfach kam ich zurück nach Deutschland“ über den sogenannten
„Skandal-Asylbewerber“. Dort heißt es unter anderem: „Ende April 2018
zettelte er mit anderen in einer Flüchtlingseinrichtung in Ellwangen
(Baden-Württemberg) einen Aufstand an, um die Abschiebung eines
Togolesen zu verhindern.“ Dies ist unwahr…” Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Meister & Partner vom 13.07.2019 bei Rote-Fahne-News 
- Prozess Alassa M. gegen BILD beim Landgericht Hamburg: Hat
BILD – Redakteur das Gericht belogen? / Landgericht Köln verhängt
Ordnungsgeld gegen Herausgeberin des „Deutschland Kurier“
“Gegenstand der von unserer Kanzlei im Januar dieses Jahres beim
Landgericht Hamburg beantragten einstweiligen Verfügung war u.a. die in
dem BILD – Artikel vom 04.01.2019 aufgestellte Behauptung, Alassa M.
sei im Dezember 2018 „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder
nach Deutschland eingereist und habe sich dadurch strafbar gemacht.
Tatsächlich war dieses Einreiseverbot auf sechs Monate befristet und zum
Zeitpunkt der Wiedereinreise am 21.12.2018 abgelaufen. BILD legte im
Prozess eine eidesstattliche Versicherung eines der für den Artikel
verantwortlichen Redakteure vor, wonach diesem in einem Telefonat mit
einem Pressesprecher des Innenministeriums Baden-Württemberg mitgeteilt
worden sei, das Einreiseverbot gegen unseren Mandanten habe zum
Zeitpunkt dessen Wiedereinreise noch bestanden. Das Landgericht Hamburg
wies daraufhin unseren Unterlassungsantrag mit der Begründung ab, BILD
habe sich ja auf die entsprechende Auskunft des Innenministeriums
verlassen können. Auf Nachfrage unserer Kanzlei bestritt das
Innenministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 28.05.2019 jedoch
energisch, BILD eine solche Auskunft erteilt zu haben. Zudem habe der
Pressesprecher mit dem Redakteur, von dem die eidesstattliche
Versicherung stammt, überhaupt nicht gesprochen. Sollte diese
Darstellung des Ministeriums zutreffen, so begründet sie gegen den BILD
-Redakteur zumindest den Anfangsverdacht einer falschen Versicherung an
Eides statt, strafbar nach § 156 StGB. Unsere Kanzlei hat daher bei der
Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige erstattet.”
UND:
Landgericht Köln verhängt Ordnungsgeld gegen Herausgeberin des „Deutschland Kurier“
“Mit Beschluss vom 16.04.2019 (Az. 28 O 112/19) verbot das
Landgericht Köln dem faschistoiden und der AfD zumindest nahestehenden
„Deutschland- Kurier“, den von uns vertretenen kamerunischen Flüchtling
Alassa M. als „Asylbetrüger“ und „Randalierer“ zu bezeichnen und zu
behaupten, er sei „einer der Rädelsführer der Randalierer von Ellwangen“
gewesen (siehe unsere Pressemitteilung vom 23.04.2019). Da die
„Conservare Communication GmbH“ als Herausgeberin des
„Deutschland-Kurier“ den Hetzartikel trotzdem nicht löschte, verhängte
das Gericht auf unseren Antrag gegen den „Deutschland-Kurier“ wegen
Zuwiderhandlung gegen den Gerichtsbeschluss ein Ordnungsgeld von 750
Euro. Der Hetzartikel ist jetzt endlich aus dem Netz verschwunden.”
Pressemitteilung vom 1.7.2019 des Anwaltsbüro Meister & Partner. Siehe dazu auch:
- Hetzkampagne gegen Alassa Mfouapon: “Was in der
eidesstaatlichen Versicherung des Bildzeitungsredakteurs gestanden hat,
ist so nicht zutreffend.”
“Alassa Mfouapon wurde Ziel einer medialen Hasskampagne.
Ausgangspunkt waren die Demonstrationen in der
Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen und der darauffolgende
gewalttätige Polizeieinsatz. Obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft
bestätigen, dass Alassa Mfouapon mit den Ereignissen vom 3.Mai nichts zu
tun hat, behauptet die Bildzeitung, er habe “einen gewalttätigen
Aufstand angezettelt”. Auch später berichtet die Bildzeitung immer
wieder über Alassa Mfouapon und verbreitet falsche Aussagen über ihn.
Alassa Mfouapons Anwälte haben gegen die Berichterstattung geklagt. Im
Januar gab der Redakteur der Bildzeitung eine eidesstaatliche
Versicherung ab, er habe seine falschen Informationen vom
Innenministierum des Landes Baden-Württemberg. Doch das Innenministerium
bestreitet das. In dem Zeitraum war lediglich ein Mitarbeiter für
solche Auskünfte anprechbar. Dieser Mitarbeiter versichert, er habe so
etwas nicht gesagt.” Interview von RDL Freiburg mit RA Roland Meister vom 2. Juli 2019 beim Audioportal Freier Radios
(Audiolänge: 12:42 Min.)
- Noch ein Erfolg nach dem gegen die „BILD“-Zeitung:
Landgericht Köln verbietet dem „Deutschland-Kurier“, Alassa Mfouapon als
„Asylbetrüger“ und „Randalierer“ zu bezeichnen
“Am 6. März hatte der faschistoide und der AfD zumindest
nahestehende „Deutschland- Kurier“ in seiner Internet-Präsenz einen
Hetzartikel veröffentlicht, in dem der von uns vertretene kamerunische
Flüchtling Alassa Mfouapon als „Asylbetrüger“ und „Randalierer“
bezeichnet und wahrheitswidrig behauptet wurde, er sei „einer der
Rädelsführer der Randalierer von Ellwangen“ gewesen.
Auf Antrag unserer Kanzlei hat das Landgericht Köln jetzt der
„Conservare Communication GmbH“ als Herausgeberin des
„Deutschland-Kurier“ diese Beleidigungen und Verleumdungen verboten und
für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro,
ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht (Beschluss vom 16.
April 2019, Az. 28 O 112/19).
Das Gericht bestätigte, dass die Verhetzung unseres Mandanten als
„Randalierer“ bzw. „Rädelsführer der Randalierer“ unwahre
Tatsachenbehauptungen sind. Da unser Mandant nicht betrogen hat, wurde
auch die Verunglimpfung als „Asylbetrüger“ für rechtswidrig erklärt.
Wir sehen darin einen Erfolg im Kampf gegen rassistische Hetze gegen
Flüchtlinge, ihre Verunglimpfung in der Öffentlichkeit und für ihre
demokratischen Rechte und Freiheiten. Es ist eine weitere rechtliche
Niederlage für die von der „BILD“-Zeitung ausgehende Hetz- und
Schmutzkampagne.” Pressemitteilung der Anwälte Meister & Partner in Gelsenkirchen vom 23.4.2019 (per e-mail) – wir gratulieren!
- Ablehnung der Behandlung des Asylantrags von Yolande Fleur (Frau von Alassa Mfouapon) rechtswidrig – Anwälte reichen Klage ein
“Am 9. April wurde die Behandlung des Asylantrags von Yolande Fleur,
der Frau von Alassa Mfouapon, in einer Blitzentscheidung durch das BAMF
abgelehnt – gegen jede Rechtmäßigkeit! Fleur hat in einer über 3 Tage
andauernden Anhörung ihre schrecklichen Erlebnisse dargelegt – allein
das ist eine Prozedur, die einer Frau, die Entsetzliches erlebt hat,
eigentlich niemals zugemutet werden dürfte. Was sie erlebt hat, sollte
kein Mensch erleben müssen:
– in ihrer Heimat Kamerun mit dem Leben bedroht und nach einem
Mordanschlag schwer verletzt, weil sie sich als Christin nicht von ihrem
muslimischen Ehemann trennen wollte;
– bei der Flucht in Tripolis inhaftiert, gefoltert, systematischer sexueller Gewalt ausgeliefert;
– beim Versuch, auf einem Boot nach Italien zu gelangen mitangesehen,
wie die Mehrheit der anderen Bootsflüchtlinge und ihr zwei Jahre altes
Kind ertrinken,
– beim erfolgreichen Ausbruch aus dem libyschen Gefängnis Zeugin von
Erschießungen von Mitgefangenen geworden, ein Bein gebrochen – eine
Verletzung, die wie die Schussverletzung in Kamerun ohne jegliche
medizinische Versorgung blieb. Aufgrund dieser unversorgten Verletzungen
kann sie heute nur unter Schmerzen gehen;
– schließlich doch in Italien angelangt, zwei Jahre ohne medizinische
und psychologische Hilfe, ohne dass ihr Asylbegehren auch nur ordentlich
aufgenommen, geschweige denn bearbeitet wurde. So etwas kann den
stärksten Menschen brechen – sie begann sich zu fragen, ob dieses Leben
noch lebenswert ist.
Doch Fleur gibt nicht auf. Sie hat Mut und Lebenswillen – sie
entschließt sich, nach Deutschland zu kommen, wo ihr Mann inzwischen zu
einem anerkannten Aktivisten für die Rechte Geflüchteter geworden ist.
Unfassbar, dass das alles für das BAMF kein Grund ist, ihr Asyl zu
gewähren, damit sie endlich – in der Nähe ihres Mannes, in der Nähe von
Freunden – zur Ruhe kommen und genesen kann. Die Klageschrift der
Anwälte Meister & Partner führt aus, wie dieser BAMF-Bescheid völlig
die Bedingungen in Italien ignoriert: dort herrschen seit dem
Regierungsantritt von Salvini und dem Erlass seiner Dekrete Zustände,
die selbst für gesunde Menschen unzumutbar sind. Salvini hatte bei
seiner Wahl angekündigt, die Kosten für die Versorgung Geflüchteter
drastisch zu senken. Das setzt er rücksichtslos durch, wobei gegen die
Verfassung des italienischen Staates verstoßen wird. Dazu Adelheid
Gruber, Sprecherin des Freundeskreises: „Für eine psychisch schwer
angeschlagene Frau sind diese Bedingungen lebensbedrohlich. Das hat
Fleur bereits erfahren und bei ihrer Anhörung geschildert. Doch das hat
für das BAMF keinerlei Beweiskraft – ganz im Sinne der ‘Salvinisierung’
der Flüchtlingspolitik in Deutschland unter Federführung von
Innenminister Seehofer wird auf eine Zuständigkeitserklärung von Italien
verwiesen. Diese ist jedoch nicht das Papier wert, auf dem sie steht!
Die anerkannte schweizerische Flüchtlingshilfeorganisation SFH hat
zuletzt in ihrem Bericht vom März 2019 eindringlich auf die fehlende
psychiatrische Versorgung Geflüchteter in Italien hingewiesen und die
Veränderungen durch die Salvini-Dekrete aufgezeigt. So gibt es zum
Beispiel eine Behandlung in den spezialisierten”SPRAR-Zentren” nur noch
für anerkannte Geflüchtete und Minderjährige – aufgrund der drastischen
Mittelkürzungen. Seitdem die Dekrete Salvinis in Italien Gesetzeskraft
haben, kann Italien seine Garantien nach der Dublin III-Vereinbarungen
faktisch nicht mehr einhalten. Doch diese Veränderungen ignoriert das
BAMF geflissentlich. Ebenso die Gefahr einer Kettenabschiebung, das
heißt, dass Fleur schnell aus Italien nach Kamerun oder Libyen abschoben
werden kann. Italien hat den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnet!“
Der Bescheid des BAMF verstößt damit gleich gegen mehrere elementare
humanitäre Grundsätze: das Refoulment-Verbot, die Ächtung von
Kettenabschiebungen, den Schutz von Folteropfern – Grundsätze, denen
Deutschland auf internationaler Ebene zugestimmt hat. Grundsätze auch,
die viele Menschen in Deutschland für einen wesentlichen Bestandteil
unserer Verfassung halten.” Pressemitteilung vom 17.04.2019 des Freundeskreis Alassa & Friends
- Weiterer Versuch der Kriminalisierung des Protests von
Ellwanger Geflüchteten: Strafbefehl gegen Alassa M. wegen angeblich
unerlaubter Einreise und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
“Am 07.03.2019 wurde dem Verteidiger von Alassa M. ein Strafbefehl
des Amtsgerichts Ellwangen über 140 Tagessätze zu je 8,00 € Geldstrafe
wegen angeblich unerlaubter Einreise in zwei Fällen und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit seiner Abschiebung nach
Italien am 20.06.2018 zugestellt. Gegen den Strafbefehl wurde
unverzüglich Widerspruch eingelegt. (…) Interessanterweise stellen
Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Ellwangen im Strafbefehl allerdings
ausdrücklich fest, dass der Vorwurf gegen Alassa M., er sei trotz
bestehender Einreisesperre erneut in das Bundesgebiet eingereist, nicht
zutrifft. Diese Behauptung spielte in den Hetzartikeln wie der
„BILD“-Zeitung oder Pressemitteilungen der AfD eine zentrale Rolle.
Diese Falschbehauptung kann damit ad acta gelegt werden. Der nunmehrige
Versuch der Kriminalisierung von Alassa M. reiht sich zudem ein in die
Versuche, den berechtigten Protest der Geflüchteten in der LEA Ellwangen
und ihrer Sprecher insgesamt zu kriminalisieren, ausgehend vom
Innenministerium des Landes Baden-Württemberg unter CDU-Innenminister
Strobel. (…) Die nunmehrige versuchte Bestrafung von Alassa M. ist so
nicht zuletzt auch ein durchsichtiger Versuch der Landesregierung
Baden-Württemberg, ihren Kritiker, aber auch den demokratischen
Flüchtlingsprotest zu isolieren und zu kriminalisieren…” Aus der Pressemitteilung der Anwälte vom 8. März 2019 (per e-mail am 11.3.)
- Gesellschaftliches Engagement unerwünscht – Arbeiten
verboten – staatlich verordnete Lebensrealität von Flüchtlingen in
Deutschland
“Alassa Mfouapon – bundesweit bekannt für seinen friedlichen und
selbstlosen Einsatz für demokratische Rechte und Freiheiten von
Flüchtlingen sowie gegen Polizeigewalt, wie er sie am 3. Mai 2018 beim
rechtswidrigen Polizeigroßeinsatz in der LEA Ellwangen selbst erlebt
hat, erhielt eine Einladung zum Kongress des Grundrechtekommittee, der
am 16. Februar in Köln stattfand. Sein Antrag für die Teilnahme an
diesem Kongress Karlsruhe verlassen zu dürfen, lehnte das
Regierungspräsidium ab, da er „vollziehbar ausreisepflichtig“ sei. „Zur
Sicherstellung der Anwesenheit und Erreichbarkeit während des laufenden
Verfahrens ist der Aufenthalt (…) im Stadtkreis Karlsruhe zwingend
erforderlich.“ Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis
Alassa: „Diese Ablehnung ist schikanös und dient in erster Linie dazu,
das gesellschaftliche Engagement von Alassa Mfouapon zu unterdrücken.
Die Begründung des zwingend erforderlichen Aufenthalts in Karlsruhe ist
ein schlechter Witz angesichts der Tatsache, dass genau bekannt gewesen
wäre, wo Alassa sich an diesem Tag aufhält. Verhindert werden sollte,
dass sich Alassa bei diesem Kongress mit weiteren
Menschenrechtsaktivisten verbindet.“
Auch einen kürzlich gestellten Antrag auf Arbeitserlaubnis lehnte das
Regierungspräsidium Karlsruhe ab, da Alassa in einer
Erstaufnahmerichtung lebt. So lange Flüchtlinge dort leben, dürfen sie
nicht arbeiten. Dabei sind sie in den ersten 6 Monaten verpflichtet,
dort zu wohnen. Gleichzeitig missbrauchte die BILD Zeitung mit ihrer
Hetzkampagne gegen Alassa M. im Januar 2019 das Arbeitsverbot, um ihn
als arbeitsunwillige Person, die auf Kosten anderer lebt, darzustellen.
Es gibt das konkrete Angebot für ein Praktikum und einen
Ausbildungsplatz als Mediengestalter, das Alassa Mfouapon annehmen
möchte, was ihm verwehrt wird. Angesichts einer solchen Behandlung
erscheint doch „Integration“, die als Wort nur zu gerne im Mund geführt
wird, von staatlichen Behörden wie dem Bundesamt für Migration und dem
Regierungspräsidium Karlsruhe gar nicht erwünscht zu sein.
Der Freundeskreis Alassa protestiert entschieden dagegen und fordert
Bewegungsfreiheit und die sofortige Aufhebung des Arbeitsverbots – nicht
nur für Alassa, sondern für alle Geflüchteten!” Pressemitteilung vom 26. Februar 2019 des Freundeskreis Alassa (per e-mail)
- Gegen erschlichenes „BILD“-Interview mit Alassa Mfouapon Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht
“Am 08. Februar 2019 hat unsere Kanzlei gegen den am 08. Januar 2019
auf BILD-plus und am 09. Januar 2019 in der Printausgabe erschienenen
Artikel „Skandal-Asylbewerber Alassa M. spricht in BILD: So einfach kam
ich zurück nach Deutschland“ Beschwerde beim Deutschen Presserat
eingereicht. Die Beschwerde bezieht sich zum einen auf die nachweislich
falsche Darstellung in dem Artikel, unser Mandant habe Ende April 2018
in der LEA Ellwangen „einen Aufstand angezettelt“. Sie stellt eine
Vorverurteilung nach Richtlinie 13.1 des Pressekodexes
„Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger hingestellt werden“dar.
Sie ist zudem durch die bereits am 4. Januar herausgegebene
Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen und der Staatsanwaltschaft
Ellwangen widerlegt, was der/die verantwortliche Redakteur/in bei
pflichtgemäßer Recherche hätte feststellen können und müssen. Zum
anderen ist das Vorgehen der für das „Interview“ mit unserem Mandanten
verantwortlichen Verfasserin des Artikels Gegenstand der Beschwerde. Sie
stellte sich bei unserem Mandanten per SMS als „Steffi“ vor, die über
seine „tapfere Flucht“ mehr erfahren und „einfach ein lockeres Gespräch“
führen wolle (die Belege dazu liegen bei uns vor und wurden auch an den
Deutschen Presserat übersandt). Dass sie für eine Zeitung arbeitet und
zumal für „BILD“, verschwieg sie dabei trotz Nachfrage. Sie täuschte
gezielt über ihre wahre Identität, heuchelte ehrliches Interesse am
Schicksal unseren Mandanten – obgleich „BILD“ bereits zuvor Hetzartikel
über ihn veröffentlicht hatte. Erst beim Gespräch gaben sie und der
plötzlich auftauchende Fotograf sich dann als „BILD“-Journalisten zu
erkennen, wodurch unser Mandant völlig überrumpelt wurde. In Kenntnis
der Tatsache, dass es sich um „BILD“-Journalisten handelt, hätte unser
Mandant das Gespräch niemals geführt. In diesem Vorgehen liegt ein
Verstoß gegen die Richtlinie Ziff. 4.1, wonach sich Journalisten
grundsätzlich zu erkennen geben müssen und unwahre Angaben über ihre
Identität und das hinter ihnen stehende Presseorgan mit dem Ansehen und
der Funktion der Presse unvereinbar sind.” Pressemitteilung vom 11. Februar 2019 des Anwaltsbüro Meister & Partner
- AfD erleidet erneut Niederlage – Innenministerium des Landes Baden-Württemberg bestätigt rechtmäßige Einreise von Alassa M.
“Mit Datum vom 18. Dezember 2018 reichte Lars Patrick Berg für die
AfD einen Antrag beim Landtag ein mit 15 verhetzenden Fragen zur
Rückkehr von Alassa M. nach Deutschland, die die Landesregierung
untersuchen sollte (Drucksache 16/ 5469). Mit der Stellungnahme des
Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 29. Januar
2019 wird nun sogar von dieser Stelle bestätigt: das Verhalten von
Alassa M. und seinen Unterstützern ist rechtmäßig. Die Kriminalisierung
von Alassa M. und seinen vielfältigen Unterstützern ist unhaltbar und
unsäglich. So antwortet das Innenministerium auf die Frage ob gegen
Alassa M. „Strafanzeige wegen Landfriedensbruch und/ oder anderer
Straftaten in Zusammenhang mit seiner Rädelsführerschaft bei den
Attacken gegen Beamte der Polizei gestellt wurde;“ wie folgt: „Dem
Polizeipräsidium Aalen liegen kein Hinweise auf eine unmittelbare
Beteiligung des Herrn A. M. An den Vorkommnissen vom 30. April 2018 bzw.
3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen bzw. hinsichtlich einer
Rädelsführerschaft seiner Person an den genannten Vorfällen vor.“
Zur Frage „wie es zu erklären ist ist, dass er trotz Verfügung von
Innenminister Seehofer aus 2018, dass alle Asylsuchenden mit
Einreisesperren zurückzuweisen sind, einreisen konnte;“ lautet die
Antwort eindeutig: „Die erneute Einreise des A.M. in das Bundesgebiet
erfolgte am 21. Dezember 2018, mithin nach Ablauf des Einreise- und
Aufenthaltsverbots.“
Im 14. Punkt ihrer hetzerischen Anfrage fordert die AfD dass „in
Anbetracht des besonders renitenten und „revolutionären“ Verhaltens des
Betroffenen mit einem kopfstarken Unterstützungskreis im Rücken das
ausländerrechtliche Verfahren des Landes vom „Sonderstab gefährliche
Ausländer“ geführt“ und Alassa M. „besonders überwacht wird“. Dazu
erklärt Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Ein
besonderer Dorn im Auge ist der AfD offensichtlich dass Alassa M.
inzwischen von einer breiten Solidaritätsbewegung gestärkt wird, die
sich unter anderem in über 23 000 Unterstützern der online Petitionen
des Ellwangen Appell (change.org/alassa) sowie „Alassa Alarm!
Abschiebung droht!“ (openPetition) ausdrückt und sich überhaupt gegen
die unmenschliche Flüchtlingspolitik richtet. Unerträglich ist es für
die AfD wohl auch, dass Alassa M. nicht nur dafür kämpft in Deutschland
bleiben zu können, sondern sich mit Herz und Verstand dafür einsetzt,
dass die Fluchtursachen und nicht die Flüchtlinge bekämpft werden. Dass
diese ganze Solidarität in einer weltanschaulichen Bandbreite von
religiösen bis zu vom Kommunismus überzeugten Menschen getragen wird,
geht der AfD über ihren Horizont.“ Pressemitteilung des Freundeskreis Alassa vom 9. Februar 2019
- Wichtiger Erfolg von Alassa M. gegen BILD: Landgericht
Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen „BILD“ – Zentrale
Diffamierung von Alassa M. ab sofort untersagt
“Mit Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 29.01.2019
(Aktenzeichen: 324 O 11/19) wurde dem Axel Springer-Verlag bzw. der
„BILD“-Zeitung gegen Androhung untersagt, weiterhin im Hinblick auf die
Protestaktion der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen vom 03.05.2018
wahrheitswidrig zu behaupten: „Es kam zu Tumulten. Wieder mittendrin
Alassa M.“ Bei einem Verstoß dagegen wird ein Ordnungsgeld bis zu
250.000,00 € bzw. Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Das ist ein
wichtiger Erfolg unseres Mandanten Alassa M., der von der „BILD“-Zeitung
öffentlich kriminalisiert und diffamiert wurde. Es ist auch ein Erfolg
gegen die systematische flüchtlingsfeindliche Meinungsmache der
„BILD“-Zeitung und wird sicher viele Menschen in Deutschland freuen. In
anderen Punkten ist die Entscheidung fragwürdig. Das Gericht stellte
zudem erfreulicherweise fest, dass es von der „Unwahrheit“ der
Behauptung, Alassa M. sei trotz Einreiseverbot wieder eingereist,
ausgeht. Trotzdem wird der „BILD“-Zeitung diese Behauptung nicht
untersagt, da sich diese auf eine – ebenso falsche – Auskunft des
Innenministeriums Baden-Württemberg von Minister Strobl (CDU) stütze.
Die „BILD“-Zeitung macht die publizistische Begleitmusik für die
reaktionäre Flüchtlingspolitik Strobls – und seine Aussagen
rechtfertigen dann die Unwahrheit in eben dieser Berichterstattung. Auch
wenn wir nicht in allen Punkten Recht bekamen, zeigt es doch, dass es
sich lohnt, für demokratische Rechte zu streiten und sich nicht jede
Hetze gefallen zu lassen.” Pressemitteilung des Anwaltsbüro Meister & Partner vom 31.1.2019 – wir gratulieren!
- [Neue Petition] Alassa Alarm! Abschiebung droht! / täglich „Zelt der Solidarität“ in Karlsruhe
“Angesichts der sich zuspitzenden Gefahr einer erneuten Abschiebung
von Alassa Mfouapon, weitet der Freundeskreis seinen Aktionsradius
erheblich aus und gewinnt neue Unterstützer*innen. Juristisch wurde eine
ausführliche Klageschrift/Eilanträge gegen den Bescheid des BAMF
eingereicht. Am Sonntag den, 27.01. traf sich der Freundeskreis Alassa,
der bisher vor allem in Stuttgart beheimatet war, zum ersten Mal in
Karlsruhe und beschloss ein kämpferisches, optimistisches 10-Punkte
Programm. (…) Ab heute führt der Freundeskreis täglich ein „Zelt der
Solidarität“ in der Innenstadt von Karlsruhe durch: Kaiserstraße / Ecke
Waldstraße, 15 bis 18 Uhr. Dort kann am offenen Mikrofon diskutiert,
kann der Freundeskreis und seine Arbeit kennen gelernt und jeder
Interessierte selbst aktiv werden. (…) Zu Spenden wird aufgerufen, um
die Öffentlichkeitsarbeit und die begleitenden juristischen Schritte zu
finanzieren! Gegen die akute Abschiebungsanordnung wurde auch eine neue
Petition gestartet: „Alarm Alassa!“ unter www.openpetition.de/!alassa
.
Dort können auch Listen heruntergeladen werden, um auf der Straße, vor
Schulen und Betrieben Unterschriften zu sammeln. Aktuelle updates
informieren dort die Unterzeichner und die gesamte demokratische
Bleiberechtsbewegung, denn der „Fall Alassa“ ist zu einem Brennpunkt der
gegenwärtigen fortschrittlichen Flüchtlingsbewegung gegen die
unmenschliche Flüchtlingspolitik der großen Koalition mit ihrer
Verschärfung der Asyl- und Abschieberegelungen mit dem Hauptdrahtzieher
Seehofer geworden.” Pressemitteilung des Freundeskreis Alassa am 28.1.2019
- Klage und Eilantrag in der Asylsache Alassa Mfouapon eingereicht
“Am 24. Januar 2019 wurde von dem durch uns vertretenen
kamerunischen Flüchtling Alassa M. Klage (Aktenzeichen: A 9 K 467/19)
und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Aktenzeichen: A 9 K
468/19) beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Die Maßnahmen
richten sich gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019. Dieses lehnte in einer ungewöhnlichen
Eilentscheidung die Bearbeitung des Asylantrags ab und ordnete die
Abschiebung nach Italien an. In unserem Schriftsatz legen wir
detailliert dar, warum die Entscheidung des BAMF rechtswidrig ist und
die akut drohende Abschiebung zu unterbleiben hat – und warum über den
Asylantrag von Alassa M. in Deutschland entschieden werden muss. Seine
Abschiebung nach Italien wäre eine schwere Menschenrechtsverletzung und
sie verstößt gegen deutsches und europäisches Recht und ist nicht durch
das Dublin-III-Abkommen gedeckt. 1. Alassa M. ist schwer erkrankt und
befindet sich in fachmännischer Behandlung. Dies wird durch eine
entsprechende medizinische Stellungnahme belegt. (…) Alassa M. wurde
Opfer massiver wahrheitswidriger Diffamierungen. Dagegen setzt er sich
rechtlich zur Wehr (…) Bestandteil eines fairen Verfahrens im Sinne Art.
6 EMRK muss auch sein, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten
zu haben, auch persönlich die mit den oben genannten Vorgängen
verbundenen Verfahren und Prozesse zu führen. Es liegt deshalb auch ein
inlandsbezogenes Abschiebungshindernis vor, das sich aus Art. 6 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – Recht auf ein faires
Verfahren – ergibt...” Pressemitteilung der Anwälte von Alassa M. vom 25. Januar 2019 
- Spendensammlung für die Prozesskosten von Alassa M. und seinen Kampf gegen verleugnerische Presse
Es gibt eine Spendensammlung über “Solidarität International e. V.”,
IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: “Alassa” – wir bitten um
großzügige Beachtung!
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt in extrem
ungewöhnlicher Blitz-Entscheidung die Bearbeitung des Asylfolgeantrags
von Alassa M. erneut ab und ordnet seine Abschiebung an – Rechtsmittel
werden eingelegt – Solidarität notwendig!
“Der kamerunische Flüchtling Alassa M. hatte am 21. Dezember 2018
einen erneuten Asylantrag in Deutschland gestellt. Er wird durch uns
anwaltlich vertreten. Beginnend mit einer Titelgeschichte der
Bild-Zeitung vom 04.01.2019 versuchten verschiedene Medien eine
rassistische Pogrom¬stimmung gegen ihn, Flüchtlinge generell und die
Bewegung der Flüchtlingssolidarität zu entfachen. Mittlerweile musste
die FAZ ihre Berichterstattung korrigieren. Die „Junge Freiheit“ musste
bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Entscheidung im
Verfahren gegen die Bild-Zeitung wird in Kürze erwartet. Wir bedanken
uns auch namens unseres Mandanten für die Welle der Unterstützung und
Solidarität dagegen – die jetzt noch dringender gefragt ist. In einer
politisch motivierten schnellen Entscheidung des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019 (zugestellt am
17.01.2019) wurde erneut die Bearbeitung seines Asylantrags als
unzulässig abgelehnt, „festgestellt“, dass keine Abschiebungsverbote
nach § 60 Abs. 5 (Gefahr der menschenunwürdigen Behandlung) und Abs. 7
Satz 1 Aufenthaltsgesetz (drohende massive Verschlechterung des
Gesundheits¬zu-standes) bezogen auf Italien vorliegen würden und eine
erneute Deportation nach Italien angeordnet. Der Bescheid ist mehrfach
bezogen auf die Darstellung von Fakten falsch, setzt sich in weiten
Teilen aus Textbausteinen zusammen, ignoriert die schwere psychische
Erkrankung von Alassa M. und die menschenunwürdigen Zustände für
Flüchtlinge in Italien. Der BAMF-Bescheid ist rechtswidrig. Wir werden
im Auftrag von Alassa M. sein demokratisches Recht wahrnehmen und
innerhalb der Rechtsmittelfrist von einer Woche Klage und Antrag auf
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht
Karlsruhe erheben…” Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner vom 19. Januar 2019 
- Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die
„BILD“-Zeitung in Sachen Alassa M. beim Landgericht Hamburg eingereicht
“Zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der
„BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019: Wir hatten Sie bereits darüber
informiert, dass unsere Kanzlei gegen die falsche, reißerische und
volksverhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in
der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2 und als Aufmacher sowie
auf www.bild.de juristische Schritte einleiten wird. Am 10.01.2019 haben
wir nunmehr den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
den Herausgeber Axel Springer SE beim Landgericht Hamburg eingereicht.
U. a. haben wir beantragt, dass „BILD“ unter Androhung eines
Ordnungsgeld bis 250.000,00 € oder Ordnungshaft untersagt wird, die
Falschbehauptungen (http://t1p.de/uafu) über unseren Mandanten, seine
ohne seine Einwilligung veröffentlichten Fotos weiter zu verbreiten.
Weiter wurde beantragt, dass „BILD“ den Artikel „Der unfassbare Fall des
Alassa M.“ von der Website von www.bild.de zu entfernen hat. Da die
Springer SE auf unser Abmahnungsschreiben vom 05.01.2019 „keine
Veranlassung“ zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung sah, hat
unsere Kanzlei, wie angekündigt, gerichtliche Schritte eingeleitet.” Pressemitteilung vom Anwaltsbüro Meister & Partner zu Alassa M. vom 14.1.2019
- Strafanzeige gegen BILD-Redakteure wegen Volksverhetzung und Übler Nachrede/Verleumdung eingereicht
“Am 08.01.2018 hat unsere Kanzlei in eigener Sache und im Namen von
Alassa M. eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart
eingereicht. Die Strafanzeige richtet sich gegen verschiedene
BILD-Zeitungsredakteure wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130
StGB), üblen Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung. (§ 187 StGB) Am
04.01.2019 erschien in der Print-Ausgabe der BILD-Zeitung auf Seite 2
ein Artikel über unseren Mandanten unter der Überschrift „Der unfassbare
Fall des Alassa M.“, der bereits auf Seite 1 als Aufmacher in 4
cm-großen Lettern angekündigt wurde. In unserer Strafanzeige heißt es
dazu: „An mehreren Stellen des Artikels wird behauptet, Herrn M. sei
trotz einer Einreisesperre in das Bundesgebiet zurückgekehrt und habe
sich dadurch strafbar gemacht. Bereits in der Überschrift findet sich
die Formulierung ‚Kam trotz Einreisesperre zurück’ (…) Im Kommentar des
beschuldigten Redakteurs Vehlewald findet sich ebenfalls die Behauptung
„Da schleusen Linksaktivisten einen abgelehnten Asylbewerber mit
Einreiseverbot zurück nach Deutschland“. Auch in diesem Kommentar wird
daher Herr Mfouapon damit unzweifelhaft als Straftäter bezeichnet.“ Alle
diese Behauptungen sind falsch. (…) Durch diese menschenverachtenden
Formulierungen wird unser Mandant öffentlich diffamiert und als
Straftäter an den Pranger gestellt. Der Artikel erfüllt damit in seiner
Gesamtheit nach Aufmachung und Inhalt den Tatbestand der
Volksverhetzung. Dazu kommt, dass neben unseren Mandanten alle in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Asylbewerber pauschal als Straftäter
und Personen, die soziale Leistungen zu Unrecht beziehen, beschimpft
werden…” Pressemitteilung vom 10.1.2019 des Anwaltsbüros Meister & Partner per e-mail
- BildBlog: Ein unfassbarer Fall
“Manchmal gibt es so Glückstage in der „Bild“-Redaktion, da gleicht
die Titelseite am Ende einem vollen Spielschein beim Themenbingo (…) Ein
Randalierer, der abgeschoben wurde, gegen den ein Einreiseverbot
verhängt wurde, und der jetzt wieder dem deutschen Staat auf der Tasche
liegt — das perfekte Aufreger-Thema eines noch jungen Jahres! Es gibt
allerdings Gründe, an dieser Version der Geschichte zu zweifeln: Die
Anwälte von Alassa M. halten die Berichterstattung von „Bild“ nämlich
für so falsch, reißerisch und „aufhetzend“, dass sie nicht nur
zivilrechtliche Schritte, sondern gleich auch noch Strafanzeige gegen
den Axel-Springer-Verlag angekündigt haben. (…) Auch nach der
„unfassbaren“ Titelgeschichte vom vergangenen Freitag blieb „Bild“ am
Ball: Die Zeitung befragte für die Samstag-Ausgabe „eine
Regierungssprecherin“ („Bitte sehen Sie mir nach, wenn ich zu diesem
konkreten Einzelfall keine Stellung nehmen kann …“) sowie den
baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und brachte
gestern ein „Interview“ mit Alassa M.: “So einfach kam ich zurück nach
Deutschland!” Wie uns seine Anwälte erzählen, habe sich „Bild“ das
Interview „erschlichen“: Personen, die sich nicht als Journalisten
vorgestellt, sondern als Unterstützer des Asylrechts ausgegeben hätten,
hätten sich mit Alassa M. unterhalten und seine Äußerungen anschließend
aufgeschrieben. „Wenn er gewusst hätte, dass das für ‚Bild‘ ist, hätte
er natürlich nie mit denen gesprochen!“ (…) Wir haben bei „Bild“
nachgefragt, was die Redaktion zur inhaltlichen Kritik der Anwälte sagt,
ob ihr schon juristische Schritte bekannt sind, und wie das „Interview“
mit Alassa M. zustande gekommen ist. Die Pressestelle des
Axel-Springer-Verlags bat uns um Verständnis, „dass wir uns zu
redaktionellen Vorgängen und Entscheidungen grundsätzlich nicht äußern“.
Die von Alassa M.s Anwälten beanstandeten Artikel sind nach wie vor
online.” Beitrag von Lukas Heinser vom 9.1.2019 beim BildBlog 
- BILD lernt nichts dazu. Protestkundgebung am Mittwoch, 9.1.19, 17 Uhr vor dem BILD-Redaktionsbüro Stuttgart
“BILD lernt nichts dazu: Auch das neue angebliche Interview mit
Alassa ist ein fake. Wir werden am Mittwoch, 9. Januar, um 17 Uhr vor
der BILD-Redaktion in Stuttgart (im Tagblatt-Turm) protestieren, kommt
zur Protestkundgebung am Mittwoch, 9.1.2019, 17 Uhr, Stuttgart Mitte,
Eberhardstraße 3” Aufruf des Freundeskreises Alassa
- Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den AfD Abgeordneten Thomas Seitz
“Unsere Kanzlei vertritt die Rechte von Alassa M., der am 20. Juni
2018 nach Italien abgeschoben wurde. Er war einer der Sprecher der
Flüchtlinge nach dem rechtswidrigen Polizeiüberfall auf die LEA
Ellwangen vom 03. Mai 2018.
Seit der Abschiebung von Alassa Mfouapon nach Italien kämpfte der
„Freundeskreis Alassa“ für dessen Rückkehr. Mit Erfolg. Seit dem 21.
Dezember befindet sich Alassa M. wieder in Deutschland. „Wie eine
Sprecherin des Regierungspräsidiums in Stuttgart weiter bestätigte, ist
dies laut deutscher Rechtslage möglich.“ (welt-online.de vom 29.12.18)
Herr Mfouapon beantragte noch am selben Tag die Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.
Zu einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ über die Rückkehr von Alassa M.
twitterte der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz am 30. Dezember
2018 folgenden Text: „Für solche Fälle braucht es einer wirksamen
Abschreckung. Dafür darf eine Änderung des Art. 102 GG kein Tabu sein.“
Art. 102 GG lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Die Äußerung von
Seitz bedeutet daher nichts anderes als die öffentliche Forderung nach
Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge, deren einziges
„Verbrechen“ es ist, ihre Rechte einzufordern.
In der Strafanzeige unserer Kanzlei gegen Thomas Seitz an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart heißt es dazu: „Die o.g. dargestellte
Äußerung des Beschuldigten erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung
gem. § 130 StGB. … Die Forderung nach Anwendung der Todesstrafe auf
diese Gruppe der Bevölkerung fordert zum einen unter Missachtung des in
Art. 2 GG verfassungsrechtlich garantierten Schutzes des Lebens und der
körperlichen Unversehrtheit jedes Menschen zu Gewalt gegen diese Gruppe
und zu ihrer Tötung auf.“(…) „Diese Wirkung seiner Äußerung war dem
Beschuldigten bekannt und von ihm zum Zwecke der eigenen Profilierung
auch gewollt. Es kam ihm zudem darauf an, die o.g. Bevölkerungsgruppe
als Personen verächtlich zu machen, gegen die man ohne weiteres mit der
Todesstrafe vorgehen kann. Ermittlungen wegen des Verdachts der
Volksverhetzung sind daher geboten.“” Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner vom 8.1.2019
- Erklärung von Alassa Mfouapon zur Hetze der BILD Zeitung: Jetzt rede ich!
“… Ich bin sehr wütend und empört, dass etliche Medien anstelle
einer sachlichen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung nichts als
Unwahrheiten und offene Lügen verbreiten, dass BILD, Parteien wie die
AfD und soziale Netzwerke mich angreifen. Sie treiben ihr rassistisches
und undemokratisches Spiel damit. Es ist wirklich eine neue Stufe der
Angriffe. Und wenn sie mich angreifen, greifen sie alle Flüchtlinge.
Der AfD Abgeordnete Thomas Seitz aus Freiburg fordert sogar die
Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge wie mich – und das nur,
weil wir unsere Rechte wahrnehmen. (…) Offensichtlich sollen
Flüchtlinge nach BILD Meinung wie Haustiere behandelt werden, so dass
die Herren beliebig mit ihnen umgehen können. Ist der Flüchtling kein
Mensch mehr wie es die Menschenrechte festsetzen?? Hat ein Flüchtling
keine Würde mehr? Im deutschen Grundgesetz steht doch, dass die Würde
des Menschen unantastbar ist! Nach der Meinung der BILD Zeitung und der
AfD sollen alle Flüchtlinge als “Terroristen” angesehen werden, vor
denen man sich schützen müsse. Kann ein Mensch wie ich, der seine Heimat
wegen politischer Verfolgung verlassen musste, der sein Kind auf der
Flucht im Mittelmeer verloren hat und von seiner Frau getrennt leben
muss, denn kein Asyl in Deutschland bekommen?? Haben sich die
Journalisten bis hinauf zum Ministerpräsidenten Kretschmann und seinem
Innenminister Strobl einmal in die Lage eines traumatisierten
Flüchtlings versetzt, der nachts kaum schlafen kann, weil so viele
furchtbaren Erlebnisse ihn verfolgen und seine Zukunft in Deutschland so
unsicher ist? Es ist sehr leicht zu urteilen und solche Artikel zu
schreiben, wenn man auf der anderen Seite steht und kein Flüchtling ist.
(…) Und jetzt sollen selbst unsere Unterstützer vom Freundeskreis und
den verschiedenen Flüchtlingsinitiativen im ganzen Land von der BILD
als „Linksaktivisten“ diskriminiert werden. Ich möchte sagen, dass ich
nicht illegal hier bin, wie BILD verbreitet. Nach 6 Monaten Abschiebung
nach Italien war ich berechtigt, wieder nach Deutschland ein zu reisen,
was ich dann völlig legal tat. Ich meldete mich ordnungsgemäß mit
meinem Rechtsanwalt umgehend bei dem BAMF Büro in der LEA Ellwangen an.
Mein Asylfolgeantrag wurde akzeptiert und veranlasst, dass ich in die
LEA Karlsruhe überwiesen wurde. Es kam keine Polizei, um mich zu
verhaften wegen irgendwelcher illegalen Sachen. Warum lügt BILD? Sie
müssten das doch alles wissen! Wer hat ein Interesse an so einer Hetze
und so einer Kriminalisierung von mir, meiner Familie und allen
Flüchtlingen und meinen Freunden?? Es ist doch offensichtlich so, dass
die BILD im engsten Kontakt mit Herrn Seehofer, Strobl, Kretschmann bis
hin zu Frau Merkel steht. Warum wurde bisher meine Klage gegen das Land
Baden-Württemberg wegen meiner Abschiebung nicht beantwortet? Warum darf
ich nicht arbeiten? Ich möchte niemandem auf der Tasche liegen. Dabei
sollen doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden! Die
Angriffe auf meine Person sind offensichtlich nicht isoliert zu
betrachten…” Erklärung von Alassa Mfouapon, Kamerun, z.Zt. LEA Karlsruhe, vom 5. Januar 2019 
- Rassistische Attacken auf Sprecherin des Freundeskreises Alassa!
“Die Rückkehr von Alassa und die Öffentlichkeitsarbeit des
Freundeskreises wurden in verschiedenen rechten Netzwerken, in BILD und
FAZ mit Lügen, mit Hetze und Verleumdungen kommentiert – in diesem Klima
fühlen sich offenbar rassistische Kräfte zu Übergriffen und
persönlichen Attacken ermutigt: So geschehen am 2. Januar, wo ein
Anrufer der Sprecherin des Freundeskreises , Adelheid Gruber, in
rassistisch-sexistischer Fäkalsprache wünschte, sie möge „verrecken“,
sowie am 4. Januar, wo eine Gruppe Jugendlicher vor ihrer Wohnung mit
rassistischen Parolen randalierte. Gegen diese Angriffe protestiert der
Freundeskreis auf Schärfste! Anzuprangern sind aber nicht nur die
Angreifer selbst, sondern auch die Gruppierungen – vorneweg AfD- und
Pegida-nahe Kreise, die in den sozialen Netzwerken einen widerlichen
shitstorm gegen Alassa Mfouapon und den Freundeskreis entfachten und
Medien wie BILD, die bewusst Lügen verbreiten und eine Pogromstimmung
erzeugen. Insbesondere die Berichterstattung der BILD wird von diesen
Kreisen offenbar als Aufforderung zur Hetzjagd auf alle diejenigen
verstanden, die sich für Geflüchtete und für selbstverständliche
demokratische Rechte einsetzen! Es sind diese ultrarechten,
rassistischen und faschistoiden Kräfte, die die Demokratie bedrohen und
„rechtsfreie Räume“ schaffen. Wehret den Anfängen! Mit freundlichen
Grüßen, Freundeskreis Alassa” Pressemitteilung vom 07.01.2019
- Anwälte von Alassa M. zur Strafanzeige gegen Artikel „Der
unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019
“Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche,
reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten
Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf
www.bild.de. BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine
Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit
diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und
in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt.
(…) Wohl wissend, dass die rassistische und fremdenfeindliche Hetze in
den sozialen Netzwerken ein unerträgliches Maß erreicht hat und – wie
das Beispiel des Amokfahrers von Bottrop zeigt – sich einzelne bereits
dazu berufen fühlen, Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge in die Tat
umzusetzen, hat BILD nichts besseres zu tun, als den ultrareaktionären
und offen faschistischen Urhebern durch solche reißerisch aufgemachten
fake news auch noch Schützenhilfe zu leisten. Als Krönung des ganzen
wird (mit Foto) die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe gezeigt, in der
sich unser Mandant jetzt aufhält. Müssen erst wieder Flüchtlingsheime
brennen, bis die verantwortlichen BILD-Redakteure begreifen, welche
Folgen das haben kann? Oder ist ihnen das sogar egal? (…) Unser Mandant
und unsere Kanzlei lassen sich diesen Hetzartikel nicht bieten. Wir
werden dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Unterlassung
und Entschädigung einleiten sowie Strafanzeige erstatten.” Aus der Pressemitteilung des Anwaltsbüro Meister & Partner vom 5.1.2019 (per e-mail), nun auch online bei justizwatch
. Ähnlich äußert sich der Freundeskreis Alassa am 4.1.:
- “Kampfansage und juristische Maßnahmen gegen die
Pogromstimmung gegen Alassa M.Angriff auf die gesamte demokratische
Flüchtlingsbewegung”: “In ihrer heutigen Ausgabe
verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte
gegen den bundesweit bekannt gewordenen demokratischen
Flüchtlingsaktivisten Alassa M. , seine Unterstützer und damit die
gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.
Er verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa
sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appell als
Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher.
Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und
irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die
Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht sein Leib und Leben,
wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft
abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch
vorgehen. Mehrere Lügen auf einmal werden verbreitet:
1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20.
Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach 6 Monaten abgelaufen. Nach
diesen 6 Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu
stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das
Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?
2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von
Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem
Dublin-III Abkommen. In Italien verschärft sich durch die sogenannten
Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort
obdachlos und rechtlos sind.
3. Bereits am 30.12.18 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend
und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der
Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30.4.18 gegen die Abschiebung eines
togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig
gewaltfreier Protest.
4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und
mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler
Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren
verletzten und re-traumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig.
Deshalb klagt Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist
sein demokratisches Recht.
5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch
die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9.5.18 in
Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet – jetzt reden
wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt
sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewußte Aktivität,
die bundesweite positive Resonanz bekam.
Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen
die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der
Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch
die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der
aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im
Abschieberecht…” Ähnlich lautet auch eine Persönliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland Meister zur Bild-Berichterstattung vom 04.01.2019 zum Asylfall Alassa M. vom 6.1.2019
- Siehe zum Hintergrund auch: Rassismus in der “Bild”: Unfassbar. Leo Fischer am 5.1.2019 beim ND online
über die gar nicht neue »Bild«-Methode, mit Fremdenhass Geld zu verdienen
- Rückkehr von Alassa Mfouapon, eines der Initiatoren der
Flüchtlingsselbsthilfe „Jetzt reden wir!“ nach der diffamierenden
Behandlung der Bewohner der LEA Ellwangen – die Petition und
Spendensammlung werden fortgeführt
“Liebe Unterstützer*innen des Ellwangen Appell, Seit 9 Tagen ist
Alassa Mfouapon wieder zurück in Deutschland. Er ist einer der
Initiatoren der Flüchtlingsselbsthilfe „Jetzt reden wir!“ nach der
diffamierenden Behandlung der Bewohner der LEA Ellwangen im Zusammenhang
mit dem martialischen Polizeieinsatz am 3.5.2018. Inzwischen hat Alassa
Mfouapon – von Italien aus – gegen diesen Polizeieinsatz geklagt. (…)
Als Dank für seinen engagierten Einsatz gegen Polizeiwillkür und für
demokratische Rechte und Freiheiten wurde er dann selbst in einer Nacht
und Nebel Aktion nach Italien abgeschoben. Der Freundeskreis Alassa
hatte sich nach der Abschiebung gebildet, breite Öffentlichkeitsarbeit
und eine Petition gestartet. Sie fand – für eine politisch derart
exponierte Initiative – enormen Zuspruch mit inzwischen 20 774
Unterzeichner*innen. (…) Am 21.12. ist Alassa Mfouapon nach Deutschland
zurückgekehrt – empfangen von ca. 200 begeisterten Unterstützer*innen
auf einer Solidaritätsfeier. Die Rückkehr von Alassa Mfouapon sorgt
inzwischen für breites öffentliches Interesse und wird aufmerksam
verfolgt – Innenministerium Baden-Württemberg und BAMF stellen sich
allerdings tot – und waren nicht einmal bereit die Unterschriften
entgegen zu nehmen. Dazu der Anwalt von Alassa Mfouapon, Roland Meister:
„Die Landesregierung bringt es fertig über 3 Monate zur Klage keinerlei
Stellung zu nehmen. Das Polizeivorgehen am 3.5. war rechts- und
verfassungswidrig. Als Anwalt von Alassa Mfouapon weise ich außerdem
darauf hin dass seine Abschiebung am 20.6.18 ebenfalls rechts- und
verfassungswidrig war. Auch hierzu hat bisher weder die Landesregierung
noch die Bundesregierung über das BAMF Stellung genommen.“ Auf die
aktuelle Berichterstattung über die Rückkehr von Alassa Mfouapon
reagieren nun AfD, Pegida und Co.: Über die sozialen Medien und
Kommentarfunktionen wird diffamiert und menschenverachtend gehetzt.
Alassa Mfouapon wird als Straftäter verleumdet. (…) Die Debatte zeigt
deutlich: der Kampf um den Polizeieinsatz in Ellwangen und die damit
verbundene Auseinandersetzung – nicht zuletzt um das Asyl von Alassa
Mfouapon und die Unterstützung seiner Klagen – werden auch 2019 ein
wichtiger Brennpunkt fortschrittlicher Flüchtlingspolitik und des
Einsatzes gegen die Rechtsentwicklung der Bundesregierung, sowie
faschistoide und faschistische Triebe aller Art bleiben. (…) Die
Petition wird noch bis 6. Januar 2019 weiter geführt. Auf zum Endspurt!
Spendet weiter für den Fond „Alassa“ bei der Solidaritäts- und
Hilfsorganisation Solidarität International e.V.: Frankfurter Volksbank,
IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, BIC: FFVBDEFF…” Pressemitteilung vom 31. Dez. 2018 beim Ellwangen-Appell bei change.org 
- „Ellwangen-Appell: Holt Alassa Mfouapon sofort zurück nach Deutschland!“ seit dem 17. August 2018 bei change.org
ist die erwähnte Petition, die bisher knapp 500 Menschen unterzeichnet haben und in der es unter anderem heißt: „Alassa
Mfouapon stellt sich mit vielen anderen öffentlich dagegen, wird in
Zeitungen zitiert. Er organisiert mit Freunden am 9. Mai eine
Pressekonferenz und Demonstration und meldet sie an: „Viel wird über uns
geredet, jetzt reden wir: Wir sind Flüchtlinge, keine Kriminellen!
Stoppt die Abschiebungen!“ Alassa steht im Zentrum öffentlicher
Berichterstattung, wird Symbol des Protestes gegen Rassismus und
verschärfte Asylgesetze, spricht bundesweit auf Kundgebungen und
Kongressen. Dann die Quittung! Zynischerweise am
Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, am 20. Juni, wird Alassa
frühmorgens wie ein Schwerverbrecher von einem massiven Polizeiaufgebot
aus der LEA abgeführt, gefesselt und sofort nach Italien abgeschoben –
eine menschenunwürdige, politisch motivierte Abschiebung! Eine
Rückkehrzustimmung der italienischen Regierung – Voraussetzung für
Abschiebungen nach Dublin III – liegt nicht vor. Nach bisheriger
Rechtslage ist das nicht zulässig. Für dpa eine ruhige Abschiebung.
Aber: um ihn zu kriminalisieren, wird ihm Widerstand angedichtet. Eine
glatte Lüge!…“
Zum Widerstand in Ellwangen und seiner „Aufarbeitung“ siehe unsere Rubrik Interventionen
» Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » Asylrecht und
Flüchtlingspolitik » Aufenthalt und Ausweisung » Abschiebung und
Proteste » Als Beispiel: Ellwangen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen