Der nächste Exit?
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»Verfassung« ist zum Schlagwort der polnischen Opposition geworden: Das Oberste Gericht in Warschau (22.10.2018)
Foto: Czarek Sokolowsk/AP Photo/dpa
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Polens Justizminister Zbigniew Ziobro hat sich in seiner Abwehr der Geltungsansprüche von EU-Recht gegenüber dem nationalen Recht Polens auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 berufen. Gemeint ist das sogenannte Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 (2 BvE 2/08). Darin hatte das BVerfG zu entscheiden, wie sich die Geltungsansprüche von EU- und nationalem Recht gegeneinander abgrenzen lassen.
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Und der frühere Außenminister Witold Waszczykowski brachte 2016 in einem Interview mit Bild das ganze Ausmaß der Irritation des PiS-Polens über dieses »Europa der Werte« auf den Punkt: Polen lasse sich von keiner EU eine Diktatur der Vegetarier und Radfahrer aufzwingen. Als sein Kollege im Umweltressort, Jan Szyszko, wenig später glaubte, in dem von der UNESCO als Weltnaturerbe ausgewiesenen Urwald von Bialowieza großflächige Rodungen anordnen zu müssen, eskalierte der Konflikt erstmals bis zu einem Rechtsstreit. Und Szyszko knickte ein: Als ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs den Stopp der Rodungen anordnete und hohe Zwangsgelder androhte, wurden die Kettensägen abgezogen.
Gleichzeitig ist die PiS in wachsendem Maße genervt davon, wie die EU ihre Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit – die für Warschau bedauerlicherweise mehr als nur Vorstellungen sind, sondern Vertragscharakter haben – gegenüber Polen geltend macht. Konnten verschiedene Ermahnungen Brüssels über lange Zeit von der PiS noch ignoriert werden, spitzt sich die Sache aktuell zu. Denn in wachsendem Maße stellen polnische Gerichte förmlich Anträge auf »brüderliche Hilfe« an ihre EU-Kollegen. Sie richten Anfragen an den Europäischen Gerichtshof, ob diese oder jene »Justizreform« Polens eigentlich mit dem EU-Recht vereinbar sei. Und einstweilen setzen sie dann »zur Vermeidung des Eintretens irreversibler Schäden« die Geltung der strittigen Vorschriften aus. Das trifft auf der Ebene juristischer Verfahrensfragen die Justizreform der PiS ins Mark. Justizminister Zbigniew Ziobro beauftragte seinerseits das bereits auf Parteilinie gebrachte Verfassungsgericht damit, zu prüfen, ob solche Anfragen in Brüssel und Luxemburg überhaupt mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.
Andererseits mehren sich inzwischen Fälle, in denen Gerichte anderswo in der EU etwa vor der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen in Polen gesuchte Verdächtige erst einmal anfragen: Liebe polnische Kollegen, ist bei euch eigentlich die Justiz überhaupt noch unabhängig? Das Bezirksgericht im südpolnischen Rzeszow zog sich neulich mit einer listigen Antwort aus der Affäre: Ja, die Richter seien – als Personen – noch unabhängig, aber die staatlichen Bestrebungen, die Kontrolle über die Justiz – als Institution – zu gewinnen, nähmen zu. Jeder weiß natürlich, dass die persönliche Anständigkeit eines Richters nicht das Kriterium sein kann, ob man mit den Gerichten eines Landes kooperiert. Entsprechende Äußerungen sind damit Steilvorlagen dafür, dass ein Gericht irgendwo in der EU den Präzedenzfall schafft, Verdächtige nicht mehr an Polen auszuliefern, weil ihnen kein fairer Prozess sicher sei.
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den zugespielten Ball angenommen. Am letzten Freitag, zwei Tage vor den als politischer Stimmungstest geltenden Kommunal- und Regionalwahlen, veröffentlichte er den Text einer einstweiligen Anordnung: Alle Maßnahmen zur personellen Neubesetzung im polnischen Obersten Gericht seit dem 3. April dieses Jahres seien unwirksam und müssten bis zur Klärung in der Hauptsache ausgesetzt werden. Das trifft den Schlussstein des Gewölbes der Justizreform à la PiS – die Gleichschaltung der oberen Gerichtsinstanzen, die dann angesichts der hierarchischen Struktur des Gerichtswesens nach und nach von selbst dafür sorgen soll, dass die unteren Gerichte entweder ebenfalls nur noch linientreue Urteile fällen oder »falsche« Urteile zumindest in den höheren Instanzen aufgehoben werden. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist nur mit viel gutem Willen nicht als Einmischung in den polnischen Wahlkampf zu verstehen. Die Aktion war ja auch durchaus erfolgreich – die Liberalen haben besser abgeschnitten als erwartet, die PiS schlechter als prognostiziert. Und der Regierung hat der Beschluss aus Luxemburg wohl doch einen gewissen Schrecken eingejagt. Man werde das Urteil »sehr genau analysieren«, war die erste Reaktion von Mateusz Morawiecki. Das sagt man, wenn man Zeit gewinnen will.

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