Leiter des Datenschutzausschusses in Berlins Abgeordnetenhaus abgelöst. Er hatte Haftbefehl per Twitter weiterverbreitet
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Hausaufgaben nicht gemacht: Ronald Gläser (AfD) zu Beginn der Sitzung des Abgeordnetenhauses im September
Foto: Wolfgang Kumm/dpa
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Ronald Gläser (AfD) kannte sich als Vorsitzender des Datenschutzausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus – angeblich oder tatsächlich – nicht mit Datenschutz aus. Weil er vor einigen Wochen einen Haftbefehl im Internet weiterverbreitet hatte, verlor Gläser am Montag seinen Posten. Vertreter aller Fraktionen stimmten im Landesparlament dafür, ihn als Leiter des Ausschusses abzulösen.
Nach dem tödlichen Messerangriff auf Daniel H. am 26. August auf dem Stadtfest in Chemnitz hatten dort rechte Gruppen protestiert und zum Teil »ausländisch« aussehende Menschen attackiert, weil die Tatverdächtigen Asylsuchende waren. Gläser teilte daraufhin die erste Seite des geleakten Haftbefehls gegen einen Iraker via Twitter – mit erkennbarem Namen und Geburtsdatum. »Anklagen, verurteilen, bestrafen, abschieben«, forderte der AfD-Politiker. Später löschte er den Tweet und erklärte, er habe nicht gewusst, dass die Verbreitung des Dokuments als Straftat gewertet werden könne. Ein inzwischen suspendierter Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Dresden hatte zugegeben, den Haftbefehl zuerst veröffentlicht zu haben. Gläsers Ablösung hatte der FDP-Abgeordnete Bernd Schlömer (ehemals Piratenpartei) beantragt.
Nach Paragraph 353 d des Strafgesetzbuchs dürfen Dokumente eines Strafverfahrens weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind – zudem gilt für Tatverdächtige, solange sie nicht verurteilt sind, die Unschuldsvermutung. »Der Tweet war ein Fehler, und ich würde ihn nicht noch mal so absetzen«, sagte Gläser am Montag laut einem Bericht des Tagesspiegels online vom selben Tag. Den Paragraphen habe er nicht gekannt. Seine Abwahl halte er für aber für »unverhältnismäßig«.
»Es handelt sich um einen Ausschuss für Datenschutz«, erklärte der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier dem Bericht zufolge. Gläser habe als Vorsitzender nicht den Eindruck erweckt, dass er sich für Datenschutz interessiere. »Er ist nicht geeignet«, so der Antragsteller Schlömer.
Die AfD verliert damit allerdings nicht das Recht auf den Vorsitz in dem Gremium des Abgeordnetenhauses. Der Abgewählte schlug als Nachfolger seinen Parteifreund Marc Vallendar vor. Dies hätte allerdings schriftlich erfolgen müssen. So wurde die Wahl auf die kommende Sitzung am 12. November verschoben, da der Vorschlag nicht ordnungsgemäß vom Fraktionschef oder dem parlamentarischen Geschäftsführer eingereicht worden war. Vallendar dürfte als Jurist allerdings die Materie besser kennen als Gläser. (dpa/jW)

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