Donnerstag, 14. Juni 2018

Streikrecht oder Streikverbot für Beamte?



Der Glaube ans Recht versetzt keine Berge. Die Anrufung des BVerfG zum 
Beamtenstreikverbot war ein Fehler!

"Es ist seit langem bekannt: Es gibt in Deutschland kein gesetzliches 
Streikverbot für Beamte. Und dennoch wurde es von den höchsten 
deutschen Gerichten immer wieder "behauptet". Es sei Teil der 
"hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums", die nach Art. 33 GG 
bei der Ausgestaltung "Berücksichtigung" finden müßten. So die 
„herrschende Meinung“, der übrigens Wolfgang Däubler schon 1971 
entgegen trat. (...) Doch das BVerfG und das Bundesverwaltungsgericht 
hatten bislang nie einen Hehl daraus gemacht, daß sie gewillt sind, im 
Wege der "Rechtsschöpfung" ( d.h. am Gesetz vorbei ) den angeblich 
"hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" entgegen der 
Rechtspraxis der meisten Mitgliedsstaaten der EU weiter 
verfassungsrechtliche Geltung zu verschaffen und mit ihrer Hilfe sogar 
ein Grundrecht für einen großen Teil der Beschäftigten des 
öffentlichen Dienstes aufzuheben. In seinem jetzt ergangenen Urteil 
vom 12.6.2018 (2 BvR 646/15) führt das BVerfG laut eigener 
Pressemitteilung aus, die "Beschränkung von Art. 9 III GG" sei 
kompensiert durch die bloßen Anhörungsrechte (!) der Gewerkschaften 
bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen und das 
"beamtenrechtliche Alimentationsprinzip" (!), also durch allenfalls 
ständestaatliche und vordemokratische Strukturen des Beamtenrechts. 
Damit wird das Verhältnis von Verfassungsrecht und einfachem 
Gesetzesrecht auf den Kopf gestellt: Vermeintliche Prinzipien des 
Beamtenrechts heben ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht 
auf. Das ist – mit Verlaub - s e l b s t Verfassungsbruch. (...) 
Anstatt durch die eigene PRAXIS und durch systematische 
Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen für das Streikrecht einzutreten – 
so wie wir es aus der Emmely-Kampagne kennen - wurde es einigen 
wenigen Juristen überlassen, den vermeintlichen Rechtszustand durch 
das BVerfG selbst zu zementieren. D a s ist die Art, in der in diesem 
Land immer noch der "Kampf ums Recht" geführt wird. Juristisch, mit 
juristischen Mitteln und d u r c h Juristen. S o aber kann er nicht 
gewonnen werden. Auch und gerade nicht beim Kampf gegen die Legende 
vom Streikverbot für Beamte." Kommentar von Rolf Geffken vom 12.6.2018 
(pdf) - wir danken!
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/06/beamtenstreik_geffken.pdf

Siehe im Dossier auch Stellungnahmen der GEW und ver.di zum Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts samt dessen PM und unserem Kurzkommentar
http://www.labournet.de/?p=54076

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