Donnerstag, 14. Juni 2018
Streikrecht oder Streikverbot für Beamte?
Der Glaube ans Recht versetzt keine Berge. Die Anrufung des BVerfG zum
Beamtenstreikverbot war ein Fehler!
"Es ist seit langem bekannt: Es gibt in Deutschland kein gesetzliches
Streikverbot für Beamte. Und dennoch wurde es von den höchsten
deutschen Gerichten immer wieder "behauptet". Es sei Teil der
"hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums", die nach Art. 33 GG
bei der Ausgestaltung "Berücksichtigung" finden müßten. So die
„herrschende Meinung“, der übrigens Wolfgang Däubler schon 1971
entgegen trat. (...) Doch das BVerfG und das Bundesverwaltungsgericht
hatten bislang nie einen Hehl daraus gemacht, daß sie gewillt sind, im
Wege der "Rechtsschöpfung" ( d.h. am Gesetz vorbei ) den angeblich
"hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" entgegen der
Rechtspraxis der meisten Mitgliedsstaaten der EU weiter
verfassungsrechtliche Geltung zu verschaffen und mit ihrer Hilfe sogar
ein Grundrecht für einen großen Teil der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes aufzuheben. In seinem jetzt ergangenen Urteil
vom 12.6.2018 (2 BvR 646/15) führt das BVerfG laut eigener
Pressemitteilung aus, die "Beschränkung von Art. 9 III GG" sei
kompensiert durch die bloßen Anhörungsrechte (!) der Gewerkschaften
bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen und das
"beamtenrechtliche Alimentationsprinzip" (!), also durch allenfalls
ständestaatliche und vordemokratische Strukturen des Beamtenrechts.
Damit wird das Verhältnis von Verfassungsrecht und einfachem
Gesetzesrecht auf den Kopf gestellt: Vermeintliche Prinzipien des
Beamtenrechts heben ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht
auf. Das ist – mit Verlaub - s e l b s t Verfassungsbruch. (...)
Anstatt durch die eigene PRAXIS und durch systematische
Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen für das Streikrecht einzutreten –
so wie wir es aus der Emmely-Kampagne kennen - wurde es einigen
wenigen Juristen überlassen, den vermeintlichen Rechtszustand durch
das BVerfG selbst zu zementieren. D a s ist die Art, in der in diesem
Land immer noch der "Kampf ums Recht" geführt wird. Juristisch, mit
juristischen Mitteln und d u r c h Juristen. S o aber kann er nicht
gewonnen werden. Auch und gerade nicht beim Kampf gegen die Legende
vom Streikverbot für Beamte." Kommentar von Rolf Geffken vom 12.6.2018
(pdf) - wir danken!
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/06/beamtenstreik_geffken.pdf
Siehe im Dossier auch Stellungnahmen der GEW und ver.di zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts samt dessen PM und unserem Kurzkommentar
http://www.labournet.de/?p=54076
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