Donnerstag, 21. Juni 2018

Hartz IV: Geld für Strom reicht nicht


Der vom Gesetzgeber vorgesehene Betrag für Stromkosten fällt zu niedrig aus. Ein Single-Haushalt verbraucht in der Regel 1500 Kilowattstunden im Jahr. Die Stromkosten belaufen sich bei diesem Verbrauch auf ca. 40 EUR im Monat. Damit übersteigt der Strombedarf den im Regelsatz vorgesehenen Bedarf um 15 Prozent.

Weiterhin gibt es auch regionale Unterschiede was die Diskrepanz zwischen Bedarf und Regelsatz angeht. Ein Einpersonenhaushalt zahlt für die Stromkosten im Jahr durchschnittlich 583 EUR. Das sind 39 Prozent mehr als der Regelsatz hergibt. In Bremen ist die Kluft zwischen Bedarf und Regelsatz am geringsten. Sie liegt nur bei 17 Prozent.

Stromnetzbetreiber erhöhen ihre Preise

Das Problem Stromkosten nimmt zu. Denn die Strompreise werden Anfang nächsten Jahres extremst angehoben. Die Stromnetzbetreiber begründen die Preissteigerung mit der Energiewende.

Hartz IV-Bezieher auf Grundversorgung angewiesen

Um die Stromkosten zu senken, wechseln viele Menschen einfach den Stromanbieter. Beim Anbieterwechsel wird jedoch die Bonität der Strombezieher geprüft. Für Hartz IV-Bezieher wirkt sich dies zum Nachteil aus. Aufgrund des Hartz IV-Bezugs wird ihnen ein Stromanbieterwechsel häufig verwehrt. Sie sind somit von der Grundversorgung abhängig und müssen dort die höchsten Strompreise zahlen. Zudem haben Hartz IV-Bezieher häufig nicht die finanziellen Mittel auf energieeffizientere Geräte umzusteigen.

Strom-Pauschale muss erhöht werden

Aufgrund der steigenden Stromkosten verlangt die Verbraucherzentrale nun eine Erhöhung des Regelsatzes. Die Strompauschale soll dem tatsächlichen Bedarf der Hartz IV-Bezieher angepasst werden.

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