Sonntag, 17. Juni 2018

Polizeieinsatz beim G-20-Gipfel: Auflösung der »Welcome to Hell«-Demo laut Gutachten rechtswidrig

Vermummte Provokateure


Von Kristian Stemmler
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»Welcome to Hell«-Demo am 6. Juli 2017: Der Polizeieinsatz steht auf dem Prüfstand
Knapp ein Jahr nach dem G-20-Gipfel in Hamburg bahnt sich ein Skandal um die von der Polizei aufgelöste »Welcome to hell«-Demonstration am 6. Juli an. Die Auflösungsverfügung der Einsatzleitung war möglicherweise rechtswidrig – weil sich verdeckte Ermittler (VE) vermummt unter die Demoteilnehmer gemischt hatten. Das geht aus einem von dem Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) in Auftrag gegebenen Gutachten der »Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages« hervor.
Die Demo am Vortag des Gipfels war von der Polizei nach wenigen Metern auf der Hafenstraße brutal zerschlagen worden. Begründung war die Vermummung eines Teils des »schwarzen Blocks«. Mitte Mai 2018 kam heraus, dass sich mindestens vier sächsische VE vermummt unter die Teilnehmer gemischt hatten. Hunko kommentierte dies am Freitag gegenüber jW: »Vermummte Polizisten haben die Auflösung einer Demonstration begünstigt oder sogar herbeigeführt. Das muss Konsequenzen haben.«
Das neunseitige Gutachten, über das das juristische Fachportal Legal Tribune Online (LTO) am Donnerstag zuerst berichtete, kommt zu dem Schluss, dass sich VE bei Demos zwar vermummen dürfen. Der Staat dürfe aber »in keinem Fall unmittelbar durch seine Beamten oder mittelbar durch sie als agents provocateurs einen Grund für die Auflösung der Versammlung schaffen«. Damit werde die »Rechtmäßigkeit der Auflösung« riskiert, heißt es in dem LTO-Bericht.
Der Einsatz der VE aus Sachsen war ans Licht gekommen, weil sich einer der vier bei einem G-20-Verfahren vor dem Hamburger Amtsgericht verplappert hatte. Als Zeuge sagte der Beamte aus, er hätte sich mit drei Kollegen vor der Demo dunkle Kleidung angezogen, sich dem »schwarzen Block« angeschlossen und ein »schwarzes Tuch bis unter die Nase gezogen«, wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber LTO bestätigte.
Linke-Politiker Hunko forderte am Freitag »ein klares Verbot der Teilnahme verdeckt auftretender Polizisten auf politischen Versammlungen«. Er halte es »für einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit, wenn Aktivisten inzwischen davon ausgehen müssen, dass sie unwissentlich Seite an Seite mit vermummten Polizisten demonstrieren und einer Versammlung deshalb womöglich fernbleiben«. Hunko verwies auf Hamburgs »unrühmliche Geschichte von Rechtsbrüchen durch verdeckt agierende Polizeibeamte«. Tatsächlich flogen in der Hansestadt innerhalb von nur zwei Jahren mehrere Polizistinnen mit Tarnidentitäten auf, die die linke Szene ausspioniert hatten. Im November 2014 wurde Iris P. alias Iris Schneider von einer Recherchegruppe geoutet, im August Maria B. alias Maria Block und im Mai 2016 Astrid O. alias Astrid Schütt. Sie hatten sich das Vertrauen vieler, auch jugendlicher Menschen erschlichen und waren zum Teil sogar zum Schein Liebesbeziehungen eingegangen.
Sollten die Anmelder der »Welcome to hell«-Demo das Verwaltungsgericht Hamburg anrufen und sollte dieses die Auflösungsverfügung nachträglich für rechtswidrig erklären, wäre das eine neue Schlappe für Hamburgs Polizeiführung und den G-20-Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde. In den vergangenen Jahren hatte das Gericht mehrfach Verfügungen des Hardliners kassiert. So hatte Dudde bei einer Demo im Juli 2008 verfügt, Transparente mit einer Gesamtlänge von 1,50 Metern dürften nur frontal, aber »nicht längs der Außenseiten des Aufzugs« getragen werden. Das Verwaltungsgericht befand das für rechtswidrig.

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