Im Verkehrsministerium wird über Beschränkungen des Grundrechts nachgedacht
Bei der Bahn stehen Tarifverhandlungen an und die Vorsitzenden der
Gewerkschaften Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG und die
Lokführergewerkschaft GDL haben eine harte Tarifauseinandersetzung
angekündigt.
Das wird dem Verkehrsministerium nicht passen. Dort gibt
es bereits seit längerem Pläne, das Streikrecht im Verkehrswesen massiv
einzuschränken, denn es gebe viel zu viele Streiks und davon seien viel
zu viele Menschen und Unternehmen betroffen. Streiks gingen sogar mit
„großen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einher“, wie
es in einem Bericht des Beirats des Ministeriums heißt.
Die
„substantiellen gesamtwirtschaftlichen Kosten“ kann die Versammlung von
Professoren allerdings nicht nachweisen, wie eine Studie der
Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) kritisiert. Die tatsächliche Höhe der
Kosten durch Streiks im Verkehrswesen sei schwer zu beziffern. Die
Berechnungen von Unternehmen seien kaum nachvollziehbar und es sei
unklar, welche bzw. wessen Kosten eigentlich gemeint seien, da nicht
zwischen privaten und öffentlichen Kosten unterschieden werde.
Dem
Bericht des Verkehrsministeriums mangelt es daher auch an Zahlen. Er
verlegt sich deshalb lieber auf derbe Vokabeln und absurde Vergleiche–
so werden Passagiere und Unternehmen durch Streiks angeblich „in
Geiselhaft“ genommen. Denn was passiert, wenn der Bahnreisende plötzlich
Auto fahren muss? Das statistische Todesrisiko für PKW-Nutzer je
Milliarden Personenkilometer liege um den Faktor 42 höher als für einen
Bahnreisenden. Zitat: „Aus verfassungsrechtlicher Sicht ergibt sich
daraus ein latenter Konflikt zwischen der Ausübung des Grundrechts der
Koalitionsfreiheit einerseits und den potenziellen Gefährdungen des
Schutzgutes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
andererseits.“ Streiks bei der Bahn können tödliche Folgen haben,
deshalb muss das Streikrecht eingeschränkt werden – das ist kein Scherz,
sondern bitterer Ernst.
Das Problem der Regierung sei nämlich, dass
durch den hohen Organisationsgrad von „Spezialisten“ wie Lokführern und
ihrer offensiven Streiktaktik ein Konkurrenzkampf unter den
Gewerkschaften entbrannt sei, der dazu führe, dass „die Arbeitskampf-
und Tarifstrategien der Spartengewerkschaften immer häufiger auch von
den Großgewerkschaften nachgeahmt werden“, wie es im Bericht heißt.
Wer
sich an die unglaubliche Hetze gegen GDL-Chef Weselsky erinnert, weiß,
dass es hier um politische Fragen geht. Lokführer, Piloten und
Kabinenpersonal führten neben den Erziehern Aufsehen erregende
Arbeitskämpfe und stießen keineswegs auf Ablehnung in der Bevölkerung,
sondern auf Akzeptanz bis Solidarität.
Die „Experten“ des
Ministeriums sammeln in ihrem Bericht die Einschränkungen des
Streikrechts in anderen Ländern und fordern dann neben Notfallplänen und
längeren Ankündigungsfristen vor allem eine Zwangsschlichtung, die vor
Beginn eines Streiks eingeleitet werden soll. Bei Nichteinigung muss
sich der Schlichter für das letzte Angebot einer der beiden Seiten
entscheiden. Das soll den „Druck auf beide Seiten erhöhen, eine Einigung
im Vorfeld zu erzielen“. Außerdem solle Streik nicht mehr als „höhere
Gewalt“ klassifiziert und Kundenrechte bis zu Schadensersatzforderungen
ausgeweitet werden, damit Streiks richtig teuer werden.
Die
FES-Studie meint, diese Eingriffe seien nicht zu rechtfertigen und eine
„Gefährdung des Gemeinwohls“ zu verneinen. Die BRD sei nie eine
Streikrepublik gewesen und sei auch jetzt keine.
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