Mittwoch, 6. Januar 2016

Resozialisierung oder Ausbeutung? Häftlinge streiten für Mindestlohn und Rente


"Aktenordner, Kleidung, Kindergartenmöbel: In deutschen Gefängnissen
wird vieles gefertigt. Denn für die bundesweit 63.000 Inhaftierten
besteht bis auf wenige Ausnahmen Arbeitspflicht. Geld gibt es dafür so
gut wie keines. Nur ein Grund, warum jetzt einige Gefangene für ihr
Recht auf Mindestlohn hinter Gittern streiten..." Audiodatei des
Beitrags von Swantje Unterberg vom 04.01.2016 im Deutschlandfunk
(18:25 Min.)
http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2016/01/04/dlf_20160104_1840_02b2dcd6.mp3

Siehe dazu: ver.di-Justizvollzug: Staatsräson vor gewerkschaftlicher
Solidarität? – Nachtrag zur „Hintergrund“-Radiosendung im
Deutschlandfunk (DLF) zu den GG/BO-Forderungen

"... In dem Hörfunkbeitrag kommt u.a. ein Vertreter von
ver.di-Justizvollzug zu Wort, der zum Verhältnis zur GG/BO befragt
wird. Diese Ausführungen sind nicht nur irritierend, sondern vor allem
gegen zentrale Gewerkschaftsprinzipien gerichtet. Wir wollen hierauf
eingehen... Der Vorsitzende der Bundesfachkommission Justizvollzug bei
der DGB-Einzelgewerkschaft ver.di, Andreas Schürholz, tritt in der
besagten „Hintergrund“-Sendung hinsichtlich der Frage des
Verhältnisses seiner bundesweiten ver.di-Fachkommission zur GG/BO mit
folgender Aussage auf: "Wir haben uns intensiv damit
auseinandergesetzt, sind aber übereinstimmend zu der Überzeugung
gekommen, dass wir das als Gewerkschaft ver.di nicht leisten können,
einfach aus dem Grunde, wir sind quasi die Vertreter des Staates, die
Gefangenen haben unseren Anordnungen zu folgen und als Gewerkschaft
sind wir eine Organisation, wo Solidarität groß geschrieben wird, wie
wollen wir da Gefangene vertreten?" Frappierend ist, dass keinerlei
gewerkschaftspolitisches Problembewusstsein vorzuliegen scheint, denn
die an Gefangenen durchexerzierte sozial- und arbeitsrechtliche
Diskriminierung in der „Sonderwirtschaftszone Knast“ ist nicht im
Ansatz im Blick: kein Mindestlohn, keine Rentenversicherung, keine
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz. Ganz im
Gegenteil: der ver.di-Vertreter sieht seine Rolle darin, den Staat in
der Gestalt als Bediensteter der Vollzugsbehörde zu vertreten sowie
für die Durchsetzung von Unterordnung und Gehorsam bei den Gefangenen
zu sorgen..." Pressemitteilung der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite
Organisation (GG/BO) vom 6. Januar 2016 (leider nur auf deren
Fratzebuch-Seite)
https://www.facebook.com/Gefangenengewerkschaft/posts/431261727076794

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