Freitag, 8. Januar 2016

Google erneut wegen ungenügendem Datenschutz abgemahnt



"Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die
Datenschutzerklärung von Google erneut abgemahnt und konzentriert sich
dabei auf zwei Klauseln: (1) Das Auslesen von E-Mails und (2) die
unzureichende Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener
Daten…" Meldung vom 6. Januar 2016 bei digitalcourage
https://digitalcourage.de/blog/2016/google-erneut-wegen-ungenuegendem-datenschutz-abgemahnt

Konkret heißt es dort: "… Google liest E-Mails mit. Google analysiert
automatisch Inhalte von Nutzer.innen. Das betrifft auch die
vertrauliche, private und geschäftliche E-Mail-Kommunikation. Damit
will der Konzern zielgenau Werbung platzieren. Dieser Umgang mit Daten
mag gewinnbringend sein, doch er ist ein rechtswidriger Eingriff in
die Verbraucherinnenrechte: „Es ist nach Ansicht des vzbv unzulässig,
dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte
Einwilligung mitliest, um maßgeschneiderte Produktinformationen
anzeigen zu können.“ …"

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