... Wo vorher eine einheitliche Belegschaft war - wenn auch mit
unterschiedlicher Bezahlung - existiert heute ein Flickenteppich an
prekarisierten Arbeitsverhältnissen. Die Stammbelegschaft macht
regelmäßig nur noch 40-50% der Gesamtbelegschaft aus. Der große Rest
sind Leiharbeiter, Werkvertrags- und Fremdbeschäftigte, befristet
Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte. (...)
Bei einem Arbeitskampf könnten sie nicht mit streiken. Ja es stellt
sich die Frage, ob großflächige Streiks den Gewerkschaften überhaupt
noch möglich sind. Die Streiks in der Metallindustrie
Baden-Württemberg 1971 und 1973, auf die die Arbeitgeber mit
Aussperrungen antworteten, wären in jedem Falle nicht mehr möglich.
Und zwar nicht ohne Zutun der Gewerkschaften selbst. S i e haben im
Bereich der Automobilindustrie zB mit eigenen Tarifverträgen für
Fremdfirmen dafür gesorgt, daß bei Arbeitskämpfen diese
Fremdbeschäftigten von der Stammbelegschaft getrennt marschieren
müßten. Ebenso bei den Leiharbeitern, denen die DGB-Gewerkschaften bis
heute den Equal Pay in eigens für die Leiharbeit geschlossenen
Tarifverträgen verweigern. (...) Die Enttäuschung über die IG Metall
und die Betriebsräte ist unter Werkvertragsbeschäftigten groß. Die
Betroffenen fühlen sich allein gelassen und diskriminiert. Schon macht
das böse Wort von der innerbetrieblichen Apartheid die Runde. (...)
Die Arbeitgeber umgekehrt müssen angesichts dieser Tatsache nicht mehr
– wie noch 1971 und 1973 auf das „Kampfmittel“ Aussperrung ausweichen
(was tatsächlich zu einer Einheit der Belegschaft beitrug). Sie haben
i m Betrieb genügend Widerstand gegen Streiks und Arbeitskämpfe
„eingebaut“. Selbst Streikbrecher brauchen Sie nicht mehr.
Werkvertragsbeschäftigte lassen sich leicht zu Streikbrucharbeiten
einsetzen..." Artikel von Dr. Rolf Geffken vom 16.1.2020 (pdf) - wir
danken!
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/01/geffken-leihstreikbruch.pdf
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