Dossier
“… Aus dem Eckpunktepapier geht hervor, dass damit insbesondere Langzeitarbeitslose in Jobs gebracht werden sollen, die sechs Jahre lang ohne längere Unterbrechung arbeitslos waren. Bis 2021 sollen rund 150 000 Menschen davon profitieren. Vier Milliarden Euro plant der Bund für das Gesetz ein. (…) Die öffentliche Hand soll dabei für Langzeitarbeitslose zwei Jahre die Lohnkosten komplett übernehmen. Danach sollen die öffentlichen Zuschüsse um zehn Prozent pro Jahr gekürzt und vom Arbeitgeber übernommen werden. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. (…) Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sieht das Konzept eine Unterstützung für zwei Jahre vor. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent zu den Lohnkosten hinzugeschossen werden. Voraussetzung für die Förderung sind sozialversicherungspflichtige Jobs bei privaten Firmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern. Bei der Zwei-Jahres-Förderung sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung danach für mindestens ein halbes Jahr fortzusetzen. (…) Die lange Förderdauer von fünf Jahren wird damit begründet, dass die Praxis gezeigt habe, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen oft erst ab einem Förderzeitraum von drei Jahren Erfolg hätten. (…) Wenig Verständnis für die Pläne haben die Arbeitgeberverbände. »Diese staatlichen Job-Subventionspläne sind eher das Problem als die Lösung«, teilte deren Bundesvereinigung mit…” Agenturmeldung vom 02.06.2018 beim ND online – wir hätten nie gedacht, den Arbeitgebern zustimmen zu müssen… “MitArbeit” sollte wohl “MitLohn” heissen! Siehe auch:
- Großer Spielraum am sozialen Arbeitsmarkt – für die Jobcenter. Sozialer Arbeitsmarkt als Grund für Sanktionen?
“Mit dem Teilhabechancengesetz sollen Langzeitarbeitslose, die seit vielen Jahren in Hartz IV feststecken, einen geförderten Arbeitsplatz erhalten. Die nun veröffentlichen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) lassen viele Freiheiten bei der Ausgestaltung der Förderung erkennen und werfen gleichzeitig offene Fragen auf. Seit dem 1. Januar 2019 können Langzeitbezieher von Hartz IV mittels der Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einen geförderten Arbeitsplatz erhalten (O-Ton berichtete). Nun wurden auch die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht, welche konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Fördermaßnahmen beinhalten. Für das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die Neufassung der „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) wird beispielsweise die Auswahl der Teilnehmenden, aber auch die Berechnung des Lohnkostenzuschusses konkretisiert. Die fachlichen Weisungen räumen den zuständigen Arbeitsvermittlern der Jobcenter in Bezug auf die Auswahl von Teilnehmenden einen ungewöhnlich großen Spielraum ein. (…) Sozialer Arbeitsmarkt als Grund für Sanktionen? Verpflichtend ist für alle Teilnehmenden in der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, die beschäftigungsbegleitende Betreuung, also ein Coaching, wahrzunehmen. Diese Verpflichtung wird in der Eingliederungsvereinbarung des jeweiligen Teilnehmers festgehalten. Die Weigerung am Coaching teilzunehmen kann deshalb laut fachlichen Weisungen einen Sanktionsgrund darstellen. Für Teilnehmende, die aufgrund ihres Einkommens aus dem geförderten Arbeitsverhältnis keine Hartz-IV-Leistungen mehr beziehen müssen, kann die Förderung an sich beendet werden…” Beitrag von Lena Becher vom 30. Januar 2019 bei O-Ton Arbeitsmarkt
- Sozialprogramm für Firmen – Hohe Lohnkostenzuschüsse über Jahre: Bundesregierung erweitert geplantes Arbeitsmarktprogramm
“Die Wirtschaft darf sich freuen: Zehntausende kostenlose Arbeitskräfte soll ihr ab 2019 das neue Programm »Sozialer Arbeitsmarkt« bescheren. Kurz vor der für Donnerstag geplanten Abstimmung im Bundestag will die Bundesregierung das zugrunde liegende »Teilhabechancengesetz« über den ursprünglichen Plan hinaus noch einmal ausweiten. Darüber informierten Regierungsvertreter der CDU/CSU-SPD-Koalition am Dienstag. So bekommen Unternehmen demnach noch höhere Lohnzuschüsse vom Staat, wenn sie Langzeiterwerbslose einstellen. Außerdem soll die Zielgruppe für die geförderten Jobs erweitert werden. (…) Zur Erhöhung der Lohnzuschüsse erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): »Wir werden die Förderung des sozialen Arbeitsmarktes nicht auf Basis des Mindestlohns machen, sondern auf Basis von Tariflöhnen.« Dies hatten zuvor unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BdA) gefordert. Was gut klingt, erhöht nicht den Lohn der Betroffenen, sondern erspart tarifgebundenen Unternehmen weitere Ausgaben. »Die Sorge bei den Privaten war, dass ihnen Kosten entstehen, wenn sie den Lohn dann auf Tarifniveau aufstocken müssen«, brachte es BdA-Sprecher Jürgen Wuttke am Montag bei einer Anhörung im Bundesausschuss für Arbeit und Soziales auf den Punkt. (…) Für das Programm will der Bund in den kommenden vier Jahren insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Rede war zunächst von 150.000 Stellen, teils auf dem regulären Arbeitsmarkt, teils über sogenannte Beschäftigungsgesellschaften, die davon finanziert werden sollen. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele (SPD), führte bei der Anhörung allerdings aus, man käme wohl auf 45.000 Teilnehmer, »die auch zu finanzieren wären«. »Es ist ja nur ein Teil überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar«, so Scheele. Insgesamt bezieht demnach jeder zehnte »erwerbsfähige Hilfebedürftige« sieben Jahre oder länger Hartz IV. Das sind gut 400.000 Menschen.” Beitrag von Susan Bonath in der jungen Welt vom 7. November 2018 , siehe dazu andererseits:
- “DGB setzt sich durch: Tariflöhne auch für sozialen Arbeitsmarkt”
“Mit dem “Teilhabechancengesetz” will die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen neue Job-Perspektiven eröffnen: Ein sozialer Arbeitsmarkt soll ihnen geförderte Stellen in Unternehmen, sozialen Einrichtungen oder Städten und Gemeinden ermöglichen. Die Förderung sollte sich bisher allerdings nicht an Tariflöhnen, sondern am Mindestlohn orientieren. Doch jetzt setzt die Koalition eine Forderung der Gewerkschaften um. (…) Die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt soll sich an Tariflöhnen orientieren, nicht mehr am Mindestlohn. Außerdem wurde die Zeitspanne verkürzt, nach wie viel Jahren Hartz-IV-Leistungsbezug Arbeitslose am Förderprogramm des Teilhabechancengesetzes teilnehmen können: Bisher waren sieben Jahre vorgesehen, jetzt nur noch sechs, für Schwerbehinderte und Arbeitslose mit Kindern nur noch fünf. Ein Schritt in die richtige Richtung: Der DGB hatte eine Verkürzung auf vier Jahre gefordert.” DGB-Presseerklärung vom 6. November 2018
- [KOS] Neuer Sozialer Arbeitsmarkt? Grundsatzkritik des 10. Gesetzes zur Änderung des SGB II (Teilhabechancengesetz)
“… Die Arbeitsmarktpolitik hat bei der Integration von Langzeiterwerbslosen versagt; dass hier Handlungsbedarf besteht, ist unstrittig. Im Prinzip und von der Intention her liegt der Gesetzentwurf also nicht verkehrt, aber leider ist „gut gemeint“ noch lange nicht „gut gemacht“. (…) Wenn die Absicht doch ist, etwas für Langzeiterwerbslose zu tun, warum sind dann Zwangsinstrumente überhaupt nötig? Wissen die Betroffenen etwa nicht, was gut für sie ist, und muss die Politik sie also „ganz demokratisch“ zu ihrem Glück zwingen? Doch wohl kaum! Jedoch in völligem Gegensatz zu dem, was Sozialdemokraten ursprünglich diskutiert hatten (siehe A-Info Nr. 186 http://www.erwerbslos.de/images/a-info_186_komplett.pdf ), und im Unterschied zum ursprünglichen Referentenentwurf sind die „Teilhabechancen“ nun doch wieder sanktionsbewehrt [S. 11 + S. 16]: Wer nicht will wie das Jobcenter, muss mit einer Leistungskürzung von 30% des Regelsatzes rechnen. Das wird beim EGZ-16e zwar nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird, weil sich Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen häufig selber suchen und finden, auch ohne einen sanktionsbewehrten Vermittlungsvorschlag der Jobcenter (…) Beim EGZ-16i herrscht jedoch das Zuweisungs- und Abberufungsregime aus ABM-Zeiten unseligen Andenkens. Die amtlichen Angebote, die man nicht ablehnen kann, erstrecken sich mittels sog. Coachings sogar über die bloße Anbahnung hinweg auf die gesamte Dauer der Maßnahme (…) Da die Koordinierungsstelle sowie der Koordinierungsausschuss gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen solche „Erziehungsmaßnahmen“ als sinnlose Ideologie (Schwarze Pädagogik) verurteilen und grundsätzlich ablehnen, können und dürfen wir allein schon deswegen das Teilhabechancengesetz in dieser Form nicht akzeptieren…” Ausführliche Analyse und Kritik des Gesetzentwurfs von Kurt Nikolaus (KOS) vom 13.08.2018 bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, dort auch weitere Informationen dazu
- Thesen aus linker Sicht zur aktuellen Debatte über einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
“… Durch diesen aufgeblähten und wachsenden prekären Beschäftigungssektor gelingt es neoliberaler Politik, den Eindruck zu erwecken, als sei Deutschland auf dem Weg zur Vollbeschäftigung, was u.a. im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition suggeriert wird, um einerseits die (noch) arbeitenden Menschen zu beruhigen und bei den Arbeitslosen die Illusion zu erzeugen, es läge an ihnen selbst, wenn sie keine Arbeit fänden, obwohl die deutsche Wirtschaft angeblich unter einem großen Fachkräftemangel leidet. Wer es also nicht schafft, durch eigene Anstrengungen sich in das deutsche Exportmodell zu integrieren, der gehört zu den “Minderleistern”, die nicht ausreichend an ihren “Vermittlungshemmnissen” arbeiten oder sich den zahlreichen “Arbeitsangeboten” verweigern. (…) Nach alledem sollte eine linke Sicht auf dieses zutiefst neoliberale Vorhaben sich nicht auf die Ebene zahlreicher Akteure der Sozialverbände bzw. der Gewerkschaften begeben, wonach der Gesetzentwurf “ein Schritt in die richtige Richtung” sei und “nur noch” an einigen Stellschrauben verbessert werden müsste, wie beim Tariflohn oder der Arbeitslosenversicherung, so die bei “labournet” nachzulesende Stellungnahmen von verdi oder des DGB-Bundesvorstands. In diese Richtung tendiert zwar auch Hans-Jürgen Urban von der IG Metall, aber beanstandet zumindest die deutlich zu geringe Höhe der Hartz IV-Regelsätze oder die Zumutbarkeitsregeln und das Sanktionssystem, die aus seiner Sicht “dringend reformiert” werden müssten, lässt aber im Unklaren, in welche Richtung das denn gehen soll. Eine deutliche und substantielle Kritik der Gewerkschaften dürfte anders aussehen…” Einige vorläufige Thesen aus linker Sicht von Jürgen Aust vom 22.7.2018 – wir danken dem Autor!- Uns sehr wichtig in dem empfehlenswerten Text: “… einige zentrale Forderungen an eine alternative Arbeitsmarktpolitik:
- Beendigung des “Zwei Klassen”-Systems in der Arbeitsmarktpolitik und stattdessen eine gemeinsame und für alle arbeitslosen Menschen existierende Arbeitsförderung
- dies setzt die Abschaffung von Hartz IV als “System” voraus, wonach im SGB III-Rechtskreis die versicherten Arbeitslosen erfasst sind und der millionenschwere “Rest” im Rechtskreis SGB II “verwaltet” wird
- dies erfordert weiterhin eine bedingungslose Abschaffung von Zumutbarkeitskriterien und Sanktionsregeln, da diese keine Intergration in Arbeit befördern, sondern im Sinne “schwarzer Pädagogik” Menschen disziplinieren und gefügig für jede Art von menschenunwürdiger schlecht bezahlter Arbeit machen sollen
- dies erfordert darüberhinaus, dass das ALG I unbefristet bewilligt wird, da jegliche Art von Befristung damit verbunden ist, dass arbeitgeberseitige oder betriebsbedingte Entlassungen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, indem sie nach bisherigem Recht nach 12 Monaten (ab 50-jährige etwas später) in Hartz IV fallen, was aus linker Sicht nicht unterstützt werden sollte und darf
- und dieser erfordert insbesondere auch eine armutsfeste und menschenwürdige Sozialleistung, die aktuell oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen sollte, also mindestens 1200 € betragen sollte…” – mit Hinweisen zu notwendigen nächsten Schritten…
- Uns sehr wichtig in dem empfehlenswerten Text: “… einige zentrale Forderungen an eine alternative Arbeitsmarktpolitik:
- Bundesregierung macht Langzeiterwerbslose zur Lohnkonkurrenz
“Schon seit Ende Mai liegt ein Referentenentwurf zu einem Förderprogramm der Bundesregierung für Langzeiterwerbslose vor. Ein Blick hinein zeigt: Schwarz-Rot lässt alle Maßnahmen fallen, die reguläre Arbeitsmärkte vor subventionierter Lohnkonkurrenz schützen. (…) geförderte Arbeit läuft stets Gefahr, in Konkurrenz zu regulärer Arbeit zu treten. Dies lässt sich allerdings durch entsprechende Regulierungen verhindern: Man kann die Förderung auf Beschäftigungsverhältnisse beschränken, die tariflich entlohnt werden. Man kann vorschreiben, dass die geförderte Arbeit im öffentlichen Interesse sein muss. Man kann vorschreiben, dass die geförderte Arbeit zusätzlich sein muss – sie also bestehende oder notwendige (reguläre) Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen darf. Man kann vorschreiben, dass die geförderte Arbeit wettbewerbsneutral sein muss – sie also nicht in Konkurrenz zu bestehenden, ungeförderten Beschäftigten bzw. Unternehmen treten darf. Man kann vorschreiben, dass nur öffentliche oder gemeinnützige Arbeitgeber geförderte Beschäftigungsverhältnisse unterhalten können – nicht aber die Privatwirtschaft. Schon im Koalitionsvertrag deuteten Union und SPD an, dass man wenig gewillt ist, die genannten Regulierungen zu berücksichtigen…” Beitrag von Patrick Schreiner vom 20. Juni 2018 bei Blickpunkt WiSo
- Teilhabechancengesetz: Nur Mindestlohn auf dem sozialen Arbeitsmarkt
“Am 18. Juli wird die Bundesregierung über den Entwurf zum Teilhabechancengesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil entscheiden. Während Wohlfahrtsverbände und Kommunen die Pläne begrüßen, äußern sie auch Kritik. Arbeitgeber erhalten bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitbeziehern von Hartz IV maximal Zuschüsse auf Mindestlohnhöhe. Tarifgebundene Arbeitgeber müssten hier also draufzahlen. (…) Am 18. Juli wird die Bundesregierung über den Entwurf zum Teilhabechancengesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil entscheiden. Während Wohlfahrtsverbände und Kommunen die Pläne begrüßen, äußern sie auch Kritik. Arbeitgeber erhalten bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitbeziehern von Hartz IV maximal Zuschüsse auf Mindestlohnhöhe. Tarifgebundene Arbeitgeber müssten hier also draufzahlen. Gerade diese Einschränkung wird von Gewerkschaften und auch Kommunen scharf kritisiert…” Beitrag vom 17. Juli 2018 im Blog “O-Ton Arbeitsmarkt”
- Referentenentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz), Stand: 11.07.2018 im Blog “O-Ton Arbeitsmarkt”
- [auch ver.di] Das Teilhabechancengesetz zielt in die richtige Richtung – aber es gibt Nachbesserungsbedarf
“Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zu eröffnen und gleichzeitig gesellschaftlich sinnvolle Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Das Teilhabechancengesetz ziele in die richtige Richtung. Im Gegensatz zu früheren Maßnahmen setze es auf längerfristige Beschäftigungsverhältnisse – je nach Zielgruppe sollen bis zu 5 Jahre förderungsfähig sein. Damit das Gesetz auch erfolgreich sein könne, müssten jedoch wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehörten neben der Sozialversicherungspflicht auch die Bezahlung nach Tarif – diese beiden Prinzipien müssten für den Sozialen Arbeitsmarkt insgesamt gelten. „Wir erwarten, dass in der parlamentarischen Beratung noch entsprechende Verbesserungen auf den Weg gebracht werden“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dagmar König am Mittwoch in Berlin. (…) „Es ist wichtig, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen und für sie öffentlich geförderte Arbeitsplätze zu schaffen“, betonte König. Damit das Förder-programm sein Ziel, Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe zu ermöglichen, tatsächlich erreichen könne, müssten vollwertige, sozialversicherungspflichtige Ar-beitsplätze geschaffen werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Beschäftigten im Sozialen Arbeitsmarkt trotz mehrjähriger Beschäftigung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben sollen. Die vorgesehenen Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber müssten dabei auf Grundlage der Tariflöhne berechnet werden. Die bisher vorgesehene Akzeptanz von Mindestlöhnen setze einen falschen Anreiz, da damit vor allem Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor geschaffen würden…” ver.di-Pressemitteilung vom 18. Juli 2018 und unser Kommentar: So begrüßenswert die Forderung nach Tariflohn ist, warum aber über Lohnsubvention? Kann die Arbeitgeberseite als Profiteur der Subvention, nicht wenigsten bei der Differenz zum Mindestlohn mal aus eigner Tasche was drauflegen? “Eigentum verpflichtet” heißt es zumindest im Grundgesetz (Art. 14). Heißt es “sozialer Arbeitsmarkt”, weil einzig der Sozialstaat für Lohnkosten aufkommt?
- [IG Metall] Sozialer Arbeitsmarkt: Was er bringt, wem er nutzt“Mit staatlichen Zuschüssen wollen Union und SPD Langzeitarbeitslose in Beschäftigung bringen. Die Idee bietet viele Chancen – aber nur, wenn einige Bedingungen eingehalten werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Latte hoch gelegt. Er will ein Problem anpacken, das seit Jahren und Jahrzehnten auf eine Lösung wartet: die Langzeitarbeitslosigkeit. (…) Richten soll es nun eine Arbeitsmarktoffensive. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verordnet: “Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird.” Das entsprechende Gesetzesvorhaben – das “Teilhabechancengesetz” – hat das Bundeskabinett heute beschlossen. (…) Für die IG Metall ist klar: Dass das Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung wiederbelebt wird, ist grundsätzlich positiv. “Die Intention des Gesetzentwurfs ist richtig und die Kritik der Arbeitgeberverbände daran ist falsch”, sagt Hans-Jürgen Urban, im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig. “Statt Langzeitarbeitslose gebetsmühlenhaft und erfolglos auf den ersten Arbeitsmarkt zu verweisen, sollten die Arbeitgeberverbände öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützen und helfen, Arbeitslosen neue Chancen zu eröffnen.” Gleichzeitig fordert Urban Korrekturen am vorgelegten Gesetzentwurf: Trotz richtiger Intention gebe es bei erheblichen Details Nachbesserungsbedarf. So fehle etwa ein Kontrollmechanismus, um Missbrauch zu verhindern…” Pressemitteilung der IG Metall vom 18. Juli 2018
- [DGB] Sozialer Arbeitsmarkt: Tariflohn und Sozialversicherungspflicht unabdingbar [dann ist Zwangsarbeit ok]
“Sozialversicherungspflicht und Bezahlung nach Tarif – diese beiden Prinzipien müssen für den Sozialen Arbeitsmarkt gelten, der morgen im Bundeskabinett beschlossen werden soll. „Wir setzen darauf, dass der Bundestag noch entsprechende Verbesserungen auf den Weg bringt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin. „Es ist gut und richtig, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen und für sie öffentlich geförderte Arbeitsplätze zu schaffen“, betonte Buntenbach. „Damit das Förderprogramm kein Flop wird und das Ziel, Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe zu ermöglichen, tatsächlich eingelöst werden kann, müssen aber vollwertige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Arbeitnehmer im Sozialen Arbeitsmarkt trotz mehrjähriger Beschäftigung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben sollen.“ (…) „Zudem benachteiligen Lohnkostenzuschüsse auf Mindestlohnniveau tarifgebundene Arbeitgeber wie etwa Kommunen, kommunale Tochterunternehmen und Wohlfahrtsverbände. Sie müssten die Differenz zwischen dem Lohnkostenzuschuss und dem für sie verbindlichen Tariflohn aus der eigenen Kasse zuzahlen. Diese Förderkonditionen sind so unattraktiv, dass sich viele potentielle Einsatzstellen nicht beteiligen werden, die eigentlich für die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser aufgeschlossen sind. Es besteht die Gefahr, dass die angestrebten 150.000 geförderten Arbeitsplätze nicht erreicht werden können“, sagte Buntenach.” DGB-Pressemitteilung vom 17.07.2018 – siehe dazu:- Städte wollen Billigarbeiter. DGB und Kommunen kritisieren das »Teilhabechancengesetz«. Denn im Gegensatz zur Privatwirtschaft müssten öffentliche Träger zuzahlen
“Vier Milliarden Euro für 150.000 Niedriglohnjobs: Das neue Subventionspaket für Unternehmen unter dem Titel »Teilhabechancengesetz«, welches das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschließen will, stößt bei den Gewerkschaften auf Kritik. Ihnen ist die Höhe der Lohnzuschüsse zu gering. (…) Aus gleichen Gründen kritisierte der Deutsche Städtetag vergangene Woche das neue Gesetz. »Viele Kommunen, Wohlfahrtsverbände und kommunale Unternehmen wollen mitmachen, schwer zu vermittelnden Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben und dafür faire Löhne zahlen«, gab dessen Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zu bedenken. Dafür, so sein Wunsch, »sollte man das Programm aber bis zum ortsüblichen Lohn fördern«. Den kommunalen Arbeitgebern aber, so Dedy, dürfe es der Staat nicht »deutlich schwerer« als den Privatunternehmen machen, »Arbeitsplätze für diese Menschen anzubieten«. In anderer Hinsicht hat der Deutsche Städtetag weniger für Hartz-IV-Bezieher übrig…” Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 18.07.2018
- Städte wollen Billigarbeiter. DGB und Kommunen kritisieren das »Teilhabechancengesetz«. Denn im Gegensatz zur Privatwirtschaft müssten öffentliche Träger zuzahlen
- Hartz IV Teilhabechancengesetz: Die Zwangsarbeit für ALG II-Bezieher kommt
“… Mit der großspurig als „Teilhabechancengesetz“ (10. SGB II-ÄndG) betitelten Änderung des SGB II wird de facto die Zwangsarbeit für ALG II-Bezieher eingeführt und legitimiert. Danach sollen „sehr arbeitsmarktferne“ Personen, welche seit sechs Jahren ALG II erhalten, für die Dauer von 5 Jahren zwangsweise einem Arbeitgeber zugewiesen werden. Lediglich Aufstocker, die in diesem Zeitraum durchgehend abhängig vollzeitbeschäftig waren, sind davon ausgenommen. Alle anderen ALG II Bezieher – die in Teilzeit arbeiten, wiederholt nur kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse hatten, selbständig erwerbstätig sind (auch in Vollzeit), oder arbeitslos – müssen damit rechnen, vom Jobcenter zwangsrekrutiert zu werden. Und natürlich erwirbt der Zwangsarbeiter dabei keinen Anspruch auf ALG I. Als Dank der Nation werden dem Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren 100% der Lohnkosten aus Steuermitteln erstattet, danach wird die Lohnkostenerstattung jährlich um 10% reduziert. Auf die fünfjährige Dauer der Zwangsbeschäftigung gerechnet erhält der Arbeitgeber insgesamt 88% der Lohnkosten aus Steuermitteln erstattet. (…) Damit wird, nach den regulär Beschäftigten und den Leiharbeitern, eine dritte Klasse an abhängig Beschäftigten erschaffen und auf der untersten Stufe des Arbeitsmarktes etabliert…” Beitrag von Ottokar vom 11. Juli 2018 bei Gegen-Hartz.de – Wichtig zu diskutieren sind in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten von Widerstand. Aufgrund der aktuell eher sozialstaatsfeindlichen Ausrichtung des BSG ist allerdings zu befürchten, dass rechtliche Möglichkeiten nur bei Detailfragen erfolgreich sind und praktischen Widerstand keinesfalls ersetzen kann.
- Bundesregierung macht Langzeiterwerbslose zur Lohnkonkurrenz
“Schon seit Ende Mai liegt ein Referentenentwurf zu einem Förderprogramm der Bundesregierung für Langzeiterwerbslose vor. Ein Blick hinein zeigt: Schwarz-Rot lässt alle Maßnahmen fallen, die reguläre Arbeitsmärkte vor subventionierter Lohnkonkurrenz schützen. (…) Nun soll es also für bestimmte Erwerbslose nach dem Willen der Bundesregierung Zuschüsse zum Lohn geben. Wer jemanden einstellt, der binnen der letzten sieben Jahre länger als sechs Jahre Hartz IV bezogen hat, bekommt dessen Lohn (einschließlich aller anfallenden Sozialbeiträge) für 24 Monate zu 100 Prozent erstattet. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt, die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. Es wird angenommen, dass es für diese Menschen faktisch keine Perspektive am ersten Arbeitsmarkt mehr gibt. Wer jemanden einstellt, der seit mindestens zwei Jahren erwerbslos ist, erhält für 24 Monate einen Zuschuss zu dessen Arbeitsentgelt. Im ersten Jahr beträgt dieser Zuschuss 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent. Das Arbeitsverhältnis muss nach Auslaufen der Förderung mindestens sechs weitere Monate fortbestehen. (…) Die Bundesregierung macht Langzeiterwerbslose zur Lohnkonkurrenz für reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Das gilt umso mehr, als von Tarifbindung im Gesetzentwurf nicht die Rede ist. Und selbst die Sozialversicherungspflicht soll es für die Gruppe der Geförderten mit mehr als sechs Jahren Erwerbslosigkeit nur eingeschränkt geben – für sie (und ihre Arbeitgeber) entfällt die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Damit ist faktisch ein fataler großer Schritt hin zur Förderung von Lohnkonkurrenz gemacht…” Beitrag von Patrick Schreiner vom 20. Juni 2018 bei Blickpunkt WiSo
- 10. SGB II-ÄndG (Teilhabechancengesetz)
“Einführung eines neuen Instruments »Teilhabe am Arbeitsmarkt« zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeitsmarktferner Personen. Neufassung der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II: Lohnkostenzuschüsse knüpfen künftig weder bei der Auswahl der förderfähigen Personen, noch bei der Dauer und Höhe der Förderung an Merkmale wie Minderleistung oder das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen an.” Referentenentwurf v. 11.06.2018 und Übersicht zu den wesentlichen Regelungen des Entwurfs (Stand: Referentenentwurf v. 11.06.2018) im Portal Sozialpolitik
- Anforderungen des DGB an die Ausgestaltung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ – Sozialen Arbeitsmarkt am Leitbild „Gute Arbeit“ ausrichten
“… Der DGB hat konkrete Vorschläge erarbeitet, wie das angekündigte, neue Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ ausgestaltet werden sollte. (…) Es sollen nur Arbeitsplätze gefördert werden, die dem normalen Arbeitsrecht entsprechen, tariflich entlohnt und sozialversichert sind. Wenn die öffentliche Hand einen Teil des Arbeitsmarktes gestaltet, sollte selbstverständlich sein, dass es sich dabei um gute Arbeit handelt. Ein Sozialer Arbeitsmarkt darf kein künstlicher Scheinarbeitsmarkt sein, in dem Erwerbsarbeit lediglich simuliert wird. Das Erleben von sozialer Teilhabe setzt vielmehr voraus, dass sinnvolle Tätigkeiten verrichtet werden. Die Teilnahme am Förderprogramm muss freiwillig sein. Öffentlich geförderte Arbeitsplätze dürfen bestehende nicht verdrängen…” Beitrag vom 26. Mai 2018 beim Gewerkschaftsforum Dortmund
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