Freitag, 1. Februar 2019

Bundesanwaltschaft fordert 7 Jahre und 6 Monate für Musa Aşoğlu


01.02.19
hollandDeshalb Solidarität mit dem Gefangenen Musa Aşoğlu !
Am Dienstag, den 22.1.19 fordert die Bundesanwaltschaft ( BAW) in ihrem Plädoyer im gegen Musa Asoglu 7 Jahre und 6 Monate.
Wenn wir auf das §129b-Verfahren (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) zurückblicken, überrascht uns diese hohe "Strafzumessung " der BAW nicht.
Hintergrund
Musa wurde am 2. Dezember 2016 verhaftet und befindet seit dem im Hamburger Untersuchungsgefängnis. Ihm wird nach §129b vorgeworfen, führendes Mitglied der in der Türkei kämpfenden "DHKP-C" (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu sein.
Seit seiner Verhaftung befand er sich über 20 Monate in Totalisolation. Dass die Isolationsfolter seit Mitte September 2018 teilweise aufgehoben wurde, ist auch ein Erfolg unser Öffentlichkeitsarbeit!
Es existieren aber weiterhin Sonderhaftbedingungen für Musa. So wird ihm z.B. der Kontakt zu den ebenfalls wegen §129b-Inhaftierten Mahmut Kaya und Erdal Gökoglu untersagt.
Zu dem Prozessverlauf
1.Von der Bundesanwaltschaft wird ihm Aktivitäten wie die Organisierung von Grup Yorum Konzerten, Kundgebungen, Schulungen und Demonstrationen, Gründung von Vereinen vorgeworfen.
Damit werden alle diese politischen Tätigkeiten einer politisch-militärischen Organisation wie der „DHKP-C“ zugeordnet. Alle Aktivitäten einem bewaffneten Zusammenhang zuzuordnen, ist nichts Neues in der Widerstandsbekämpfung.
2. Die Anklageschrift gegen Musa basiert überwiegend auf den Kronzeugen Alaatin Ateş Denunziationen. Ateş ist Doppelagent des BND und des türkischen Geheimdienstes MIT und trat schon in mehren Verfahren und belastete viele Genoss*innen schwer.
3.Im Selbstleseverfahren sollen digitale Dateien von den
Verfahrensbeteiligten außerhalb der Gerichtsverhandlung gelesen werden, ohne das sie als Ganzes im Verfahren behandelt werden. Das sind überwiegend Datenträger vom BKA sowie von deutschen und türkischen Geheimdiensten in deutscher Sprache, die teilweise fehlerhaft übersetzt worden sind bzw. gefälscht worden. Alle diese Dokumente müssen von den Gerichtsdolmetscher*innen den Gefangenen in ihren Zellen übersetzt werden. Es hat sich in den Verfahren gezeigt, das die Dolmetscher*innen nicht immer richtig übersetzen.
4.Die BRD beweist ein weiteres Mal durch die Festnahme von Musa, wie konsequent sie ihre Interessen als imperialistische Macht und als Unterstützerin reaktionärer Machthaber verfolgt
Urteilsverkündigung am Mittwoch, den 6.Februar, 12 Uhr:
Bei Musa ist der Verurteilungswille nach einem Jahr Prozess durch den Staatsschutzsenat offensichtlich. Ihm droht bis zu 10 Jahre Haft und es besteht die Gefahr, dass er entweder in die Türkei oder in die USA abgeschoben wird .
Kommt deshalb zahlreich zur Urteilsverkündigung am Mittwoch, den 6.2. um 12 Uhr!
Besucht auch den §129b-Prozess gegen den Gefangenen Erdal Gökoğlu:
Beginn jeweils um 9:00 Uhr
05., 06., 11., 12., 18., 19., 26. und 28.02.2019
19.03.2019
Ort: Die Verfahren findet in der Sievekingsplatz 3, 20355 Hamburg (U-Bahn Messehallen)
Der Prozess finden unten rechts, im Staatschutzskeller, Raum 288, statt .
Schreibt Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu::
Holstenglacis 3, 20355 Hamburg
Kundgebungen:
Jeden Donnerstag, Freitag, Samstag ab 13:00 Uhr findet eine Kundgebung in der Ottenser Hauptstraße 10 vor dem „Mercado“ bis Ende des Monats Februar statt:
1,2,7.8,9. 14.15.16.21,22.23 und am28.2.2019.
Solidarität ist wichtig
Deswegen findet auch eine Veranstaltung zu Musa am Donnerstag, den 31.1.2019 um 19:00 Uhr
im Internationalen Zentrum B5
Brigittenstraße 5 im Rahmen des Tayad-Cafe statt!
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg

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