Donnerstag, 1. September 2016

Klage wegen Fabrikbrand bei KiK-Zulieferer

 Landgericht Dortmund: Betroffene aus Pakistan erhalten Prozesskostenhilfe im Verfahren gegen 
KiK

"Gerechtigkeit für 260 Tote und 32 Verletzte: Das fordern die 
Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der 
Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Vier von ihnen 
reichten im März 2015 beim Landgericht Dortmund Klage den deutschen 
Textildiscounter KiK ein. KiK war, nach eigenen Angaben, Hauptkunde 
der im September 2012 abgebrannten Fabrik. Heute hat das Gericht 
entschieden: Es sieht sich zuständig und die Kläger erhalten 
Prozesskostenhilfe. Diese Entscheidung ist der erste Schritt, damit 
ein Fall von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im 
Ausland auch vor einem deutschen Gericht verhandelt wird. Das European 
Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Klage 
gemeinsam mit medico international unterstützt, begrüßt die 
Entscheidung. Ebenso Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die 
Kläger vor Gericht vertritt. Mit dem Verfahren wollen die Kläger klar 
machen, dass transnationale Unternehmen auch für die 
Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland 
haften..." Pressemitteilung vom 30. August 2016 bei medico 
international, dort weiterführende Links zum Film: "Wir klagen gegen 
KiK" und Infos zur Klage gegen KiK: Präzedenzfall
https://www.medico.de/prozesskostenhilfe-im-verfahren-gegen-kik-16525/

Siehe Hintergründe im Dossier
http://www.labournet.de/?p=9060

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