Landgericht Dortmund: Betroffene aus Pakistan erhalten Prozesskostenhilfe im Verfahren gegen
KiK
"Gerechtigkeit für 260 Tote und 32 Verletzte: Das fordern die
Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der
Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Vier von ihnen
reichten im März 2015 beim Landgericht Dortmund Klage den deutschen
Textildiscounter KiK ein. KiK war, nach eigenen Angaben, Hauptkunde
der im September 2012 abgebrannten Fabrik. Heute hat das Gericht
entschieden: Es sieht sich zuständig und die Kläger erhalten
Prozesskostenhilfe. Diese Entscheidung ist der erste Schritt, damit
ein Fall von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im
Ausland auch vor einem deutschen Gericht verhandelt wird. Das European
Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Klage
gemeinsam mit medico international unterstützt, begrüßt die
Entscheidung. Ebenso Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die
Kläger vor Gericht vertritt. Mit dem Verfahren wollen die Kläger klar
machen, dass transnationale Unternehmen auch für die
Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland
haften..." Pressemitteilung vom 30. August 2016 bei medico
international, dort weiterführende Links zum Film: "Wir klagen gegen
KiK" und Infos zur Klage gegen KiK: Präzedenzfall
https://www.medico.de/prozesskostenhilfe-im-verfahren-gegen-kik-16525/
Siehe Hintergründe im Dossier
http://www.labournet.de/?p=9060
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