Freitag, 5. Juni 2015

Ausufernde Spitzelei

»Verfassungswidrig«: Datenschutzbeauftragte warnt vor Folgen der Geheimdienstreform und ist von Expertenanhörung ausgeschlossen. Von Ulla Jelpke Die von der Bundesregierung geplante Reform des Verfassungsschutzes hat deutliche Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten ausgelöst. Das Vorhaben verstoße in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, schreibt Andrea Voßhoff in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestages. Der führt am Montag eine Expertenanhörung zum Thema durch – von der Voßhoff auf Druck von CDU/CSU ausgeschlossen bleibt. Zu den Kernelementen des Gesetzentwurfs gehören die erweiterte Beobachtungstätigkeit, die Stärkung des Bundesamtes und die erhebliche Erweiterung des Informationsaustausches zwischen Geheimdienst und Polizei sowie Staatsanwaltschaften. Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst vor zwei Jahren in seinem Urteil zur Antiterrordatei ein »informationelles Trennungsprinzip« festgeschrieben hatte, also die grundsätzliche Trennung von polizeilich und geheimdienstlich erhobenen Daten, sieht der Gesetzentwurf nun praktisch das Gegenteil vor. Einerseits soll die Polizei dem Geheimdienst Auskünfte über alle möglichen extremistischen Bestrebungen mitteilen – bislang war diese Übermittlungspflicht auf Gewalt- und Spionagedelikte beschränkt, andererseits soll auch das Bundesamt der Polizei mehr Informationen übermitteln. Dazu gehören Daten, die weit im Vorfeld einer Straftat erhoben wurden. Sie sollen, so heißt es in der Gesetzesbegründung, der Polizei zur Erstellung von Gefährdungslagebildern dienen, um zu analysieren, »ob das Entstehen von Gefahren zu erwarten ist und welche vorbeugenden Maßnahmen daraus abzuleiten sind«. Bisherige Beschränkungen auf bestimmte Phänomenbereiche wie Neofaschismus und Spionage entfallen. Damit seien, so Voßhoff, »die Barrieren für einen umfassenden, fast voraussetzungslosen und verfassungswidrigen Datenfluss gefallen«. Übermittelt werden könnten nach der geplanten Regelung auch Informationen, die vom Geheimdienst durch Abhöraktionen gewonnen wurden, zu deren Erkenntnis die Polizei aber gar nicht kommen dürfte. Das widerspreche ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur informationellen Trennung. Der Gesetzentwurf gebe den Nachrichtendiensten »faktisch die Rolle einer Sicherheitsbehörde, die ihnen das Bundesverfassungsgericht aber inhaltlich versagt hat«, so Voßhoff. Heftige Kritik übt sie auch an der geplanten Befugnis des Geheimdienstes, unbegrenzte Volltextdateien anzulegen. Das bedeute, dass »jedes beliebige Dokument in die Datei eingestellt werden« könne, das dann zugleich Hinweise auf »Randpersonen« enthalte, über die nach bisherigem Recht überhaupt keine Personenakten geführt werden dürfen. Weiterhin beinhaltet der Gesetzentwurf die Ausweitung der Befugnisse des Bundesamtes gegenüber den Landesämtern. Das Bundesamt soll verstärkt auch selbst in den Ländern spitzeln dürfen. Das lässt sich als Drohung zum Beispiel gegen den Freistaat Thüringen verstehen, der einen Rückbau der Befugnisse seines Landesamtes angekündigt hat. Für die Auswertung der zusätzlichen Informationen soll das Bundesamt um 261 Planstellen aufgestockt werden. An der Praxis, V-Leute etwa in Neonazikreisen anzuwerben, soll weiterhin festgehalten werden. Erstmals wird nun ausdrücklich im Gesetz festgehalten, dass die V-Leute straffrei »szenetypische Straftaten« begehen dürfen. Auch Delikte wie Landfriedensbruch könnten im Einzelfall legitim sein, heißt es in der Regierungsvorlage (siehe jW von 28. März 2015).

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