Mittwoch, 24. Juni 2015
PKK-Unterstützer dürfen ausgewiesen werden
Europäischer Gerichtshof: Entzug des Aufenthaltstitels, »wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen«
Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Urteil, dass Flüchtlingen in Deutschland der Aufenthaltstitel bei Terrorverdacht nachträglich entzogen werden kann. Geklagt hatte ein Kurde aus Deutschland.
Luxemburg. Deutschland darf Flüchtlingen das Aufenthaltsrecht bei »Terrorverdacht« nachträglich wieder entziehen. Der bereits erteilte Aufenthaltstitel kann widerrufen werden, »wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen«, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil entschied.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dem EuGH den Fall eines in Deutschland lebenden Kurden vorgelegt, der wegen einer Geldspende an die kurdische Arbeiterpartei PKK ausgewiesen werden sollte. Gegen die Ausweisungsverfügung hatte er Klage erhoben.
Den Europarichtern zufolge dürfen Behörden einen Aufenthaltstitel jetzt nach einer Einzelfallprüfung und unter gerichtlicher Kontrolle kassieren. Diese Überprüfung müsse sich auf den tatsächlichen Umfang der vorgeworfen Unterstützung und auch auf die Aktivitäten der angeblichen terroristischen Vereinigung beziehen.
Die PKK steht noch immer auf der EU-Terrorliste, die LINKE fordert ihre Streichung. In Deutschland ist die kurdische Partei seit über 21 Jahren verboten. Ihre Anhänger werden aufgrund von Verstößen gegen das Vereinsgesetz, wegen des Rufens verbotener Parolen oder des Zeigens verbotener Symbole strafrechtlich verfolgt. Die Repressionen gehen bis hin zu Freiheitsstrafen oder der jetzt behandelten Widerrufung von Asylanerkennungen Ausweisung. AFP/nd
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