Donnerstag, 9. April 2015
Jobcenter muss Baby-Erstausstattung gewähren
Hartz IV-Bezieherin hat Anspruch auf Baby-Erstausstattung trotz Stipendium
08.04.2015
Hartz IV-Bezieherinnen, die mit einem Stipendium der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt werden, haben vollen Anspruch auf eine Erstausstattung für ihr Baby. Das entschied das Sozialgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 17. März 2015 (Aktenzeichen: S 21 AS 3987/11).
Leistungen im Rahmen der Erstausstattung für das Baby dürfen nicht vom Jobcenter gekürzt werden
Im verhandelten Fall hatte eine Hartz IV-Bezieherin Schwangerschaftskleidung sowie eine Erstausstattung für ihr Baby und Möbel im Rahmen der Erstausstattung für die Wohnung beim zuständigen Jobcenter beantragt. Statt der vollständigen Leistung in Höhe von 280 Euro wollte ihr das Amt aber lediglich 80 Euro gewähren. Das Jobcenter begründete seine Entscheidung damit, dass die Frau bereits eine finanzielle Unterstützung über ein Stipendium der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ bezogen hat. Da sich das Jobcenter auch auf den Widerspruch der Frau hin nicht kooperativ zeigte, zog die Hartz IV-Bezieherin vor Gericht.
Das Sozialgericht Magdeburg entschied zu Gunsten der Frau. Stipendien sollten den werdenden Müttern zusätzlich zu den Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II zur Verfügung stehen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Deshalb dürfe die Leistung für die Erstausstattung für ein Baby nicht vom Jobcenter gekürzt werden.
Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter ließen die Berufung zum Landessozialgericht aufgrund der grundsätzlicher Bedeutung zu. (ag)
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