Samstag, 14. Juni 2014
Hartz 4 Vereinfachungen sollen noch 2014 kommen
Die Fraktion “Die Linke“ im Bundestag hatte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung hinsichtlich der Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gestellt. (Anmerkung: Das SGB II regelt die Voraussetzungen sowie den Rahmen des Hartz-4-Leistungsbezugs.)
Antwort der Bundesregierung zur Hartz-4-Arbeitsgruppe
Die Bundesregierung beantwortete diese Anfrage nun wie folgt (Quelle: Bt-Ds18/1628; mit Freitag, dem 13. Juni 2014 besteht kein Zusammenhang):
Die Hartz-4-Arbeitsgruppe (das ist keine offizielle Bezeichnung) sei aufgrund eines Beschlusses der 89. Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2012 eingerichtet worden. Die 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz habe anschließend im November 2013 die Fortführung der Arbeitsgruppe beschlossen. Ziel sei die Erarbeitung von Vorschlägen zur Vereinfachung des passiven Hartz-4-Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts.
Die Arbeitsgruppe, so die Bundesregierung, habe auf Grundlage der vereinbarten offenen Arbeitsweise in nichtöffentlichen Diskussionen auf Fachebene konkrete Vereinfachungsbedarfe im SGB II ermittelt und Lösungsansätze untersucht. Damit habe
eine sachliche, ergebnisoffene Argumentation zunächst ohne vorherige Abstimmung auf Seiten der Teilnehmer ermöglicht werden können. Es sei deshalb nur ein begrenzter Teilnehmerkreis zugelassen gewesen.
Es hätten Stellen teilgenommen, die in der Praxis mit der Anwendung des SGB II befasst seien. So hätten die Vereinfachungsbedarfe aus der Hartz-4-Praxis zur Kenntnis genommen werden können.
Ständige Mitglieder der Arbeitsgruppe seien der Bund, die Länder, die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge.
Nur aus konkretem Anlass sei anderen Institutionen eine Beteiligung an der inhaltlichen Arbeit angeboten worden.
Abgestimmt auf die Themengebiete seien zudem Sachverständige aus Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft eingeladen worden.
Durch den überschaubarem Teilnehmerkreis und der Arbeit in Workshops habe man Rechtsvereinfachungsbedarfe aus nahezu sämtlichen Themenfeldern des passiven Leistungsrechts im SGB II einschließlich Verfahrensrecht überprüfen und Lösungsansätze finden können.
In Kürze werde der Arbeits- und Sozialministerkonferenz hierüber berichtet. Die Ergebnisse sowie der Abschlussbericht würden noch vor der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz abgeschlossen sein.
Gesetzesänderungen noch im laufenden Jahr möglich
Die Länder hätten sich vorbehalten, dass sich zunächst die Arbeits- und Sozialministerkonferenz sich mit dem Bericht befassen und einen Konsens erzielen soll. (Diese tagt am 26. und 27. November 2014.) Die Rechtsänderungsvorschläge, die mehrheitlich befürwortet würden, sollen dann im Rahmen eines regulären Gesetzgebungsverfahrens noch im Jahr 2014 umgesetzt werden.
Die Bundesregierung machte also noch keine Angaben zu möglichen inhaltlichen Änderungen im Rahmen des Hartz-4-Bezugs
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