Freitag, 12. April 2013

Freiheit für die „Cuban 5“

Treffen der Ehefrauen der „Cuban 5“ mit UN Hochkommissar von Roberta Wood Arbeitskreis Einheit vom 26.03.2013 – Zwei Ehefrauen der seit Jahren zu unrecht in den USA inhaftierten Kubaner, die unter dem Namen „Cuban 5“ zu einem Begriff in der internationalen Solidaritätsbewegung wurden, trafen sich kürzlich in Genf mit der Hochkommisarin der UNO für Menschenrechte, Navenethem Pillay. In einem Artikel der Zeitung „The Guardian“ der Kommunistischen Partei Australiens heißt es dazu u.a.: „Dem Ehepartner den Besuch einer eingekerkerten Person zu verweigern, ist eine Menschenrechtsverletzung, sagte die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navenethem Pillay. Menschenrechtsorganisationen haben die Haftbedingungen der fünf Kubaner, die im Ergebnis ihrer Auskundschaftung antikubanischer Terrorgruppen in Miami in US-Gefängnissen Strafen verbüßen, heftig kritisiert. Bei ihrem in Genf stattgefundenen Treffen mit den Frauen von zwei der Fünf verlieh Pillay ihrer Absicht Ausdruck, alles Mögliche zu tun, um eine Lösung des Falles zu finden, berichtete die dortige Ständige Vertretung Kubas. Adriana Perez, Frau von Gerardo Hernandez, und Olga Salanueva, Frau von Rene Gonzalez, baten Pillay, auf Grundlage der Menschenrechte zu intervenieren, um ihnen einen Besuch bei ihren Gatten, die sie seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr gesehen haben, zu ermöglichen. Das US-Außenministerium hatte sich wiederholt geweigert, den kubanischen Frauen Einreisevisa zu erteilen. Hernandez verbüßt eine lebenslange Strafe in einem Höchstsicherheitsgefängnis in Kalifornien und Gonzalez wird an einer Rückkehr nach Kuba gehindert, während er nach 12jähriger Haft unter Bewährung steht. Durch die Weigerung, den Ehefrauen Visa zu erteilen, verweigert das State Department ihnen im Grunde das Recht, ihre Gatten zu sehen. Pillay anerkannte die Visaverweigerung als eine Zusatzstrafe, die eine Menschenrechtsverletzung darstelle. Es ist nicht überraschend, dass Perez und Salanueva in Pillay eine ihnen gewogene Zuhörerin fanden. Als Südafrikanerin tamilischer Abstammung hat sie ihre eigene Geschichte der Verteidigung der Menschenrechte. 1973 erstritt sie, obwohl ihr als Nichtweißer das Recht, jedweden südafrikanischen Gerichtssaal zu betreten, verwehrt worden war, politischen Gefangenen auf Robben Island, einschließlich Nelson Mandela, das Recht auf Zugang zu Verteidigern.“ Originaltext: The Guardian, Cuba 5 wives meet with UN human rights chief, 20.03.2013 Übersetzung: Danke an C.R.

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