Montag, 19. November 2012

Hartz IV: Jobcenter verhängten 10400 Totalsanktion

In 2011 verhängten die Jobcenter doppelt so viele 100-Prozent-Sanktionen als im Vorjahreszeitraum 19.11.2012 Laut einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ an die Bundesregierung, wurden im Jahr 2011 rund 10.400 Menschen die Hartz IV Regelleistungen um 100 Prozent als Sanktion gekürzt. Das bedeutet, die Betroffenen haben mindestens drei Monate keine Sozialleistungen mehr erhalten. Obwohl das Bundesverfassungsgericht Sozialleistungen unter dem Existenzminimum untersagt, sieht die schwarz-gelbe Regierung „keinen Handlungsbedarf“. Es ist davon auszugehen, dass im laufenden Jahr noch mehr Totalsanktionen verhängt wurden, da seit Amtseintritt der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen das jährliche Gesamtvolumen der Sanktionen mittlerweile die Millionengrenze überschritten hat. Totalsanktionen nahezu verdoppelt Im Jahresdurchschnitt verhängten die Jobcenter mehr als 10.400 einhundert Prozent Sanktionen. Demnach wurden im Jahre 2011 mehr Radikalstrafen gegen Hartz IV-Betroffene verhängt, als in dem Jahr zuvor. Somit hat sich die Prozentzahl der Bestraften innerhalb nur eines Jahres verdoppelt. Wolfgang Nešković, Chef-Justiziar der Linksfraktion, sieht darin einen „unhaltbaren Zustand“. Gegenüber der Berliner Zeitung „Neues Deutschland“ kritisierte der ehemaliger Bundesrichter, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung noch nicht einmal weiß, ob die Totalsanktionierten „wenigstens zum Überleben Sachleistungen erhielten“. Bei einer 100-Prozent-Sanktion haben Betroffene nach neuerlicher Rechtsprechung das Anrecht, Lebensmittelgutscheine zu erhalten. Allerdings müssen diese beantragt werden und manche Jobcenter teilen dies noch nicht einmal mit. Regierung ist das Leid der Menschen anscheinend egal Ob Menschen verhungern oder wie die Betroffenen es dennoch schaffen, über die Runden zu kommen, das weiß die Bundesregierung nicht, sagt Nešković. „Das ist bewusstes Wegschauen“, empört sich der Jurist. Zwar bestreite die Regierung nicht, dass den Betroffenen eine Obdachlosigkeit droht, aber „frei nach dem Motto: Was ich nicht weiß, existiert nicht, sieht sie keinen Handlungsbedarf“. Auch eine Studie will die Regierung nicht in Auftrag geben, um zu schauen, wie die Auswirkungen der Sanktionen auf die Menschen sind. „Erschreckend ist das Beharren der Bundesregierung auf ihrer fehlerhaften Rechtsansicht trotz gegenteiliger Urteile des Bundesverfassungsgerichts“, sagt Nešković. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte erst im Juli geurteilt, dass die Asylbewerberleistungen menschenunwürdig sind, weil die Asylbewerber nur ein Drittel der Hartz-IV-Regelleistungen bekämen. „Das ist eine evidente Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“, lautet die Entscheidung. Sanktionen eindeutig verfassungswidrig Wenn die obersten Verfassungshüter schon urteilen, dass die Unterschreitung der Hartz IV-Sätze um 33,3 Prozent verfassungswidrig ist, dann dürften 60-prozentige oder gar 100-prozentige Leistungskürzung mit Sicherheit gegen die Verfassung verstoßen. „Wenn die Bundesregierung behauptet, durch diese Entscheidung seien die Sanktionsnormen nicht in Frage gestellt, zeugt dies von trotziger Rechtsblindheit“, mahnt Nešković. Eben jene Verfassungswidrigkeit will der Aktionskünstler Ralph Boes anprangern. Dieser setzte sich bewusst mehreren „Verstößen“ aus, um letztendlich um 90 Prozent sanktioniert zu werden. Anhand seines Falles will er nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, damit die obersten Richter sich mit der Frage beschäftigen, ob Sanktionen gegen die Menschenwürde verstoßen. (sb)

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