Freitag, 23. November 2012
Wie Hartz-IV-Empfänger mit schikanösen Sanktionen unter Druck gesetzt werden sollen
22.11.12 - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im Zeitraum zwischen August 2011 und Juli 2012 auf einen neuen Rekordwert gestiegen. 1,017 Millionen Mal haben die Jobcenter Leistungen für Langzeitarbeitslose gekürzt. Das geht aus einer neuen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Im Vergleich zu 2009 ist die Zahl der Strafen um 38 Prozent gestiegen. Im Schnitt wurden die staatlichen Leistungen dadurch um 106 Euro bzw. mehr als 30 Prozent gekürzt. Eine BA-Sprecherin sagte dazu der "Süddeutschen Zeitung", das sei vor allem auf die "konsequentere und professionellere Arbeit" der Behörde zurückzuführen. "Konsequent" sind die zunehmenden Schikanen tatsächlich - im Sinne der Zielsetzung, die mit der Hartz-Gesetzgebung von Anfang an verfolgt wurde.
In keinem anderen Land Europas wurde seitdem der Niedriglohnsektor und die Zahl der Leiharbeiter so drastisch ausgeweitet wie in Deutschland. So stieg die Zahl der zu Niedriglöhnen arbeitenden Menschen laut Hans-Böckler-Stiftung von 6,63 Millionen im Jahr 2000 auf auf knapp unter 8 Millionen im Jahr 2010 an, die der Leiharbeiter von 287.600 im Jahr 20o2 auf rund 900.000 ebenfalls 2010 (BA-Statistik). Nun soll diese Bresche mit den Krisendiktaten von IWF und EU europaweit ausgedehnt werden. Auch bürgerliche Experten verweisen dabei gerne auf die "Vorreiterrolle" Deutschlands bei der sogenannten "Deregulierung des Arbeitsmarkts".
In dem Buch "Morgenröte der internationalen sozialistischen Revolution" heißt es zur Zielsetzung dieser Politik: "... die rigorose Beschneidung ihrer Einkünfte und Rechte zwang die Arbeitslosen, jede angebotene Stelle anzunehmen. Das drückte auf das Lohnniveau der gesamten Arbeiterklasse. Zugleich wurden die Kapitalisten auf Dauer finanziell entlastet und die Verantwortung für die Millionen umfassende und von den Kapitalisten verursachte Massenarbeitslosigkeit wurde den Arbeitslosen selbst zugeschoben." (S. 225)
Im Ergebnis arbeiteten im Jahr 2010 bereits rund 2,2 Millionen Vollzeitbeschäftigte mit Berufsabschluss für Niedriglöhne, wie aus einer DGB-Studie hervorgeht. Die Sanktionen sind ein zusätzlich verschärfendes Mittel, die Arbeitslosen zur Annahme jeder erdenklichen Stelle zu zwingen. 148.000-mal wurden im Berichtszeitraum der Bundesagentur Sanktionen wegen direkter "Ablehnung von Stellen" ausgesprochen. Dass sich diese Ablehnung in vielen Fällen durchaus berechtigt dagegen richtet, noch schlechter bezahlte und unzumutbare Tätigkeiten anzunehmen, wird in den offiziellen Verlautbarungen vollständig ausgeblendet. Das "Erwerbslosen Forum Deutschland" wirft den Jobcentern vor, sogar Hochschwangere zu sanktionieren, wenn sie im siebten Monat keinen Ein-Euro-Job mehr anfangen wollten.
Ähnlich ist es bei den 680.000 Sanktionen wegen so genannten "Meldeversäumnissen". Die Meldetermine bei den Agenturen sind oft damit verbunden, die Arbeitslosen mit Stellenangeboten von Zeitarbeitsfirmen zu überhäufen, die entweder gar nicht vorhanden sind oder mit Niedrigstlöhnen noch unter den Hartz-IV-Bezügen liegen. 141.000 Mal wurde die Ablehnung von "Weiterbildungskurses" sanktioniert. Diese Kurse sind jedoch überwiegend reine Beschäftigungstherapie und werden ebenfalls meist zurecht abgelehnt.
Betroffen von dieser Entwicklung sind nicht nur die Langzeitarbeitslosen, sondern alle Arbeiter und Angestellten. Deshalb ist es ein erklärtes Ziel der seit acht Jahren bestehenden bundesweiten Montagsdemo-Bewegung gegen Hartz IV, die Einheit von Arbeitenden und Arbeitslosen im Kampf gegen diese unsoziale Gesetzgebung herzustellen. Das umfasst auch den Protest gegen entwürdigende und schikanöse Sanktionen.
Im Aufruf der bundesweiten Koordinierung der Montagsdemo-Bewegung zur neunten Herbstdemonstration am 6. Oktober in Berlin heißt es: "Wir fordern die Erhöhung der Löhne und Gehälter, die unbegrenzte Fortzahlung des Arbeitslosengeldes für die Dauer der Arbeitslosigkeit, eine existenzsichernde, schikanefreie Sozialunterstützung, Weg mit der Rente mit 67 sowie die Einführung der 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich und einen gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 10 Euro die Stunde."
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