Montag, 19. November 2012
Damit Wohnen bezahlbar bleibt, sozialer Wohnungsbau jetzt!
Verdrängung aus der Innenstadt und nicht
mehr bezahlbare Mieten sind ein aktuelles
Problem für viele Menschen.
Dies betrifft vor allem Wohnungen in
Ballungsräumen, im unteren und mittleren
Preissegment.
Mieterinnen und Mieter geben oft
schon 50 Prozent ihres Einkommens
für Wohnen aus. Die Wohnungswirtschaft
wird seit Jahrzehnten mehr und mehr den
Gesetzen des Marktes und den Interessen
der Vermieter unterworfen und somit
immer unsozialer. Die realen Probleme
der Mieterinnen und Mieter werden
ignoriert und diese verheerende Strategie
fortgesetzt. Die Bundesregierung hat vor
der Sommerpause einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Mietrechts vorgelegt.
Dieser ist kein jedoch Anlass zur Freude,
denn die Lage für Mieterinnen und Mieter
verschlechtert sich. Es steht zu befürchten,
dass dieser Gesetzentwurf noch in diesem
Jahr vom Bundestag verabschiedet wird.
Dort steht u. a., dass
n der Einwand von Mieterinnen und
Mietern, eine Modernisierung würde wegen
der zu erwartenden Mieterhöhung eine
wirtschaftliche Härte darstellen, bei der
Duldung der Modernisierungsmaßnahme
nicht mehr berücksichtigt wird.
n die energetische Modernisierung
nicht mehr zu einer Mietminderung
für drei Monate führt.
n daran festgehalten wird, die
Modernisierungskosten jährlich mit elf
Prozent auf die Miete umlegen zu können.
n mit Klageeinreichung der Vermieter
die Hinterlegung eines Geldbetrages
(Sicherungsanordnung ) verlangen kann.
Wird dem nicht nachgekommen, kann es zu
Ordnungsgeld und Ordnungshaft kommen,
die Wohnung kann im einstweiligen Rechts-
schutz geräumt werden.
DIE LINKE fordert stattdessen:
n Die höchstmögliche Umlage von
Modernisierungskosten auf die Miete
wird auf fünf Prozent begrenzt.
n Energetische Sanierungsmaßnahmen
sind nur dann duldungspflichtig, wenn
durch die Maßnahmen für die Mieterinnen
und Mieter keine unzumutbaren Härten
entstehen und die Energieeinsparungen
bestimmten Vorgaben entsprechen.
n Eine ersatzlose Räumung der Wohnungen
nach Kündigungen ist nicht zulässig.
n Keine Möglichkeit, die fehlende Hinterle-
gung von Geld zum Grund für Ordnungsgeld,
Ordnungshaft und Räumung im vorläufigen
Rechtsschutz zu machen.
Selbstverständlich lehnen wir Maßnahmen
ab, die die Situation der Mieterinnen und
Mieter verschlechtert. Das bedeutet:
n Der Einwand, Modernisierungen
führen zu einer wirtschaftlichen Härte,
ist bereits im Rahmen der Duldung von
Modernisierungen zu berücksichtigen.
n Die energetische Modernisierung
darf das Mietminderungsrecht nicht
einschränken.
Druck auf die Bundesregierung ist nötig.
Das verantwortliche Bundesministerium
der Justitz sitzt in der Mohrenstraße 37,
10117 Berlin, Telefon: 030/18 58 00,
E-Mail: presse@bmj.bund.de
Parteivorstand der Partei DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28, 0178 Berlin
1
Telefon: 030/24 009 999; Fax: 030/24 009 541
parteivorstand@die-linke.de
www.die-linke.de
V.i.S.d.P. Matthias Höhn
Verdrängung aus der Innenstadt und nicht
mehr bezahlbare Mieten sind ein aktuelles
Problem für viele Menschen.
Dies betrifft vor allem Wohnungen in
Ballungsräumen, im unteren und mittleren
Preissegment.
Mieterinnen und Mieter geben oft
schon 50 Prozent ihres Einkommens
für Wohnen aus. Die Wohnungswirtschaft
wird seit Jahrzehnten mehr und mehr den
Gesetzen des Marktes und den Interessen
der Vermieter unterworfen und somit
immer unsozialer. Die realen Probleme
der Mieterinnen und Mieter werden
ignoriert und diese verheerende Strategie
fortgesetzt. Die Bundesregierung hat vor
der Sommerpause einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Mietrechts vorgelegt.
Dieser ist kein jedoch Anlass zur Freude,
denn die Lage für Mieterinnen und Mieter
verschlechtert sich. Es steht zu befürchten,
dass dieser Gesetzentwurf noch in diesem
Jahr vom Bundestag verabschiedet wird.
Dort steht u. a., dass
n der Einwand von Mieterinnen und
Mietern, eine Modernisierung würde wegen
der zu erwartenden Mieterhöhung eine
wirtschaftliche Härte darstellen, bei der
Duldung der Modernisierungsmaßnahme
nicht mehr berücksichtigt wird.
n die energetische Modernisierung
nicht mehr zu einer Mietminderung
für drei Monate führt.
n daran festgehalten wird, die
Modernisierungskosten jährlich mit elf
Prozent auf die Miete umlegen zu können.
n mit Klageeinreichung der Vermieter
die Hinterlegung eines Geldbetrages
(Sicherungsanordnung ) verlangen kann.
Wird dem nicht nachgekommen, kann es zu
Ordnungsgeld und Ordnungshaft kommen,
die Wohnung kann im einstweiligen Rechts-
schutz geräumt werden.
DIE LINKE fordert stattdessen:
n Die höchstmögliche Umlage von
Modernisierungskosten auf die Miete
wird auf fünf Prozent begrenzt.
n Energetische Sanierungsmaßnahmen
sind nur dann duldungspflichtig, wenn
durch die Maßnahmen für die Mieterinnen
und Mieter keine unzumutbaren Härten
entstehen und die Energieeinsparungen
bestimmten Vorgaben entsprechen.
n Eine ersatzlose Räumung der Wohnungen
nach Kündigungen ist nicht zulässig.
n Keine Möglichkeit, die fehlende Hinterle-
gung von Geld zum Grund für Ordnungsgeld,
Ordnungshaft und Räumung im vorläufigen
Rechtsschutz zu machen.
Selbstverständlich lehnen wir Maßnahmen
ab, die die Situation der Mieterinnen und
Mieter verschlechtert. Das bedeutet:
n Der Einwand, Modernisierungen
führen zu einer wirtschaftlichen Härte,
ist bereits im Rahmen der Duldung von
Modernisierungen zu berücksichtigen.
n Die energetische Modernisierung
darf das Mietminderungsrecht nicht
einschränken.
Druck auf die Bundesregierung ist nötig.
Das verantwortliche Bundesministerium
der Justitz sitzt in der Mohrenstraße 37,
10117 Berlin, Telefon: 030/18 58 00,
E-Mail: presse@bmj.bund.de
Parteivorstand der Partei DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28, 0178 Berlin
1
Telefon: 030/24 009 999; Fax: 030/24 009 541
parteivorstand@die-linke.de
www.die-linke.de
V.i.S.d.P. Matthias Höhn
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