Montag, 19. November 2012

Damit Wohnen bezahlbar bleibt, sozialer Wohnungsbau jetzt!

Verdrängung aus der Innenstadt und nicht mehr bezahlbare Mieten sind ein aktuelles Problem für viele Menschen. Dies betrifft vor allem Wohnungen in Ballungsräumen, im unteren und mittleren Preissegment. Mieterinnen und Mieter geben oft schon 50 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aus. Die Wohnungswirtschaft wird seit Jahrzehnten mehr und mehr den Gesetzen des Marktes und den Interessen der Vermieter unterworfen und somit immer unsozialer. Die realen Probleme der Mieterinnen und Mieter werden ignoriert und diese verheerende Strategie fortgesetzt. Die Bundesregierung hat vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts vorgelegt. Dieser ist kein jedoch Anlass zur Freude, denn die Lage für Mieterinnen und Mieter verschlechtert sich. Es steht zu befürchten, dass dieser Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet wird. Dort steht u. a., dass n der Einwand von Mieterinnen und Mietern, eine Modernisierung würde wegen der zu erwartenden Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte darstellen, bei der Duldung der Modernisierungsmaßnahme nicht mehr berücksichtigt wird. n die energetische Modernisierung nicht mehr zu einer Mietminderung für drei Monate führt. n daran festgehalten wird, die Modernisierungskosten jährlich mit elf Prozent auf die Miete umlegen zu können. n mit Klageeinreichung der Vermieter die Hinterlegung eines Geldbetrages (Sicherungsanordnung ) verlangen kann. Wird dem nicht nachgekommen, kann es zu Ordnungsgeld und Ordnungshaft kommen, die Wohnung kann im einstweiligen Rechts- schutz geräumt werden. DIE LINKE fordert stattdessen: n Die höchstmögliche Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete wird auf fünf Prozent begrenzt. n Energetische Sanierungsmaßnahmen sind nur dann duldungspflichtig, wenn durch die Maßnahmen für die Mieterinnen und Mieter keine unzumutbaren Härten entstehen und die Energieeinsparungen bestimmten Vorgaben entsprechen. n Eine ersatzlose Räumung der Wohnungen nach Kündigungen ist nicht zulässig. n Keine Möglichkeit, die fehlende Hinterle- gung von Geld zum Grund für Ordnungsgeld, Ordnungshaft und Räumung im vorläufigen Rechtsschutz zu machen. Selbstverständlich lehnen wir Maßnahmen ab, die die Situation der Mieterinnen und Mieter verschlechtert. Das bedeutet: n Der Einwand, Modernisierungen führen zu einer wirtschaftlichen Härte, ist bereits im Rahmen der Duldung von Modernisierungen zu berücksichtigen. n Die energetische Modernisierung darf das Mietminderungsrecht nicht einschränken. Druck auf die Bundesregierung ist nötig. Das verantwortliche Bundesministerium der Justitz sitzt in der Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Telefon: 030/18 58 00, E-Mail: presse@bmj.bund.de Parteivorstand der Partei DIE LINKE Kleine Alexanderstraße 28, 0178 Berlin 1 Telefon: 030/24 009 999; Fax: 030/24 009 541 parteivorstand@die-linke.de www.die-linke.de V.i.S.d.P. Matthias Höhn Verdrängung aus der Innenstadt und nicht mehr bezahlbare Mieten sind ein aktuelles Problem für viele Menschen. Dies betrifft vor allem Wohnungen in Ballungsräumen, im unteren und mittleren Preissegment. Mieterinnen und Mieter geben oft schon 50 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aus. Die Wohnungswirtschaft wird seit Jahrzehnten mehr und mehr den Gesetzen des Marktes und den Interessen der Vermieter unterworfen und somit immer unsozialer. Die realen Probleme der Mieterinnen und Mieter werden ignoriert und diese verheerende Strategie fortgesetzt. Die Bundesregierung hat vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts vorgelegt. Dieser ist kein jedoch Anlass zur Freude, denn die Lage für Mieterinnen und Mieter verschlechtert sich. Es steht zu befürchten, dass dieser Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet wird. Dort steht u. a., dass n der Einwand von Mieterinnen und Mietern, eine Modernisierung würde wegen der zu erwartenden Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte darstellen, bei der Duldung der Modernisierungsmaßnahme nicht mehr berücksichtigt wird. n die energetische Modernisierung nicht mehr zu einer Mietminderung für drei Monate führt. n daran festgehalten wird, die Modernisierungskosten jährlich mit elf Prozent auf die Miete umlegen zu können. n mit Klageeinreichung der Vermieter die Hinterlegung eines Geldbetrages (Sicherungsanordnung ) verlangen kann. Wird dem nicht nachgekommen, kann es zu Ordnungsgeld und Ordnungshaft kommen, die Wohnung kann im einstweiligen Rechts- schutz geräumt werden. DIE LINKE fordert stattdessen: n Die höchstmögliche Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete wird auf fünf Prozent begrenzt. n Energetische Sanierungsmaßnahmen sind nur dann duldungspflichtig, wenn durch die Maßnahmen für die Mieterinnen und Mieter keine unzumutbaren Härten entstehen und die Energieeinsparungen bestimmten Vorgaben entsprechen. n Eine ersatzlose Räumung der Wohnungen nach Kündigungen ist nicht zulässig. n Keine Möglichkeit, die fehlende Hinterle- gung von Geld zum Grund für Ordnungsgeld, Ordnungshaft und Räumung im vorläufigen Rechtsschutz zu machen. Selbstverständlich lehnen wir Maßnahmen ab, die die Situation der Mieterinnen und Mieter verschlechtert. Das bedeutet: n Der Einwand, Modernisierungen führen zu einer wirtschaftlichen Härte, ist bereits im Rahmen der Duldung von Modernisierungen zu berücksichtigen. n Die energetische Modernisierung darf das Mietminderungsrecht nicht einschränken. Druck auf die Bundesregierung ist nötig. Das verantwortliche Bundesministerium der Justitz sitzt in der Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Telefon: 030/18 58 00, E-Mail: presse@bmj.bund.de Parteivorstand der Partei DIE LINKE Kleine Alexanderstraße 28, 0178 Berlin 1 Telefon: 030/24 009 999; Fax: 030/24 009 541 parteivorstand@die-linke.de www.die-linke.de V.i.S.d.P. Matthias Höhn

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