Dienstag, 14. Juli 2020

Coronavirus: Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt wissen sollten


Dossier

Warnung vor Arbeitsvertragsänderung wg CoronaDarf ich aus Angst vor Ansteckung von der Arbeit fernbleiben? Wer zahlt für eine Quarantäne? Kann der Arbeitgeber das Tragen einer Atemschutzmaske anordnen? Wir beantworten häufige Fragen und geben Tipps, wie sich die Gefahr einer Ansteckung reduzieren lässt…” FAQ vom 3. März 2020 bei der IG Metall externer Link sowie “Corona: Was Beschäftigte wissen müssen: Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefahr durch das Corona-Virus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell “als mäßig” ein (Stand: 04. März). Kein Grund zur Panik also. Dennoch haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Fragen: Zum Beispiel, ob Home Office möglich ist. Oder ob sie arbeiten müssen, wenn die Kitas oder Schulen ihrer Kinder geschlossen haben. Der DGB Rechtsschutz hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt…” Ständig aktualisierte FAQ beim DGB externer Link und auch:
  • Corona-Krise: Kündigungen ab jetzt mit miesen Tricks – Auch während der Corona-Krise gelten Arbeitnehmerrechte! New
    Durch die Corona-Krise taummelt die Wirtschaft. Viele große Konnzerne kündigen einen massive Stellabbau an. Noch ist nicht abzusehen, wie viele Arbeitnehmer tatsächlich entlassen werden. Die ersten Arbeitnehmer werden gekündigt. Teilweise mit miesen Tricks…” Beitrag vom 10.07.2020 von und bei gegen-hartz.de externer Link
  • Corona-App und Arbeitsrecht: Was darf mein Chef? 
    “Seit dem 16. Juni ist die Corona-Warn-App verfügbar. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitenhmer stellen sich mit Blick auf die App verschiedene Fragen. Darf der Chef oder die Chefin beispielsweise anordnen, dass Beschäftigte die Corona-Warn-App installieren und nutzen? Und was ist mit Lohn und Gehalt, wenn die App “anschlägt” und Beschäftigte zuhause bleiben müssen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen…” DGB-Erläuterungen zu rechtlichen Fragen vom 19. Juni 2020 externer Link, siehe auch:
    • Corona-Warn-App: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Gewerkschaft 
      “… Die Bundesregierung betont zwar die Freiwilligkeit der App-Nutzung, aber schon eine mittelbare Einflussnahme könnte aus der Freiwilligkeit quasi eine Pflicht machen. Wenn etwa Arbeitgeber die Nutzung oder auch Nicht-Nutzung der App von Beschäftigten verlangt oder eben verbietet. Oder wenn die Teilhabe am öffentlichen Leben, etwa beim Besuch eines Restaurants oder einer Kultureinrichtung, von der App-Nutzung abhängig gemacht würde. Eine gesetzliche Regelung sollte solche Fälle klar ausschließen. In jedem Fall sollten aber Gewerkschaften und gesetzliche Interessenvertretungen auf die Geltung bestehender Gesetze und Schutzrechte auch für den Betrieb und die Nutzung der Corona-Warn-App hinweisen sowie auf deren Einhaltung achten. Und bei Verstößen natürlich intervenieren…” FAQ vom 18.6.2020 von und bei ver.di externer Link
    • Corona-Warn-App als Pflicht für Mitarbeiter und Kunden? 
      Die Corona-Warn-App soll ihren Nutzern anzeigen, wenn sie sich in der Nähe einer infizierten Person befanden. Dadurch sollen mögliche Infektionsketten schnell und effizient unterbrochen und so die Pandemie eingedämmt werden. Allerdings hängt der Erfolg der App von der Anzahl ihrer Nutzer ab. Daher möchten viele Unternehmen die App ihren Mitarbeitern oder Kunden empfehlen. Manche gehen sogar weiter und überlegen Mitarbeiter oder Kunden zur Nutzung der App zu verpflichten. Ob derartige Corona-App-Zugangsschranken und -Empfehlungen rechtlich zulässig sind, erfahren Sie in der folgenden FAQ. Die Antworten erhalten zudem praktischen Vorschläge, wie Sie die Zulässigkeit prüfen können und welche Risiken verbleiben…” FAQ und Praxistipps von Dr. Thomas Schwenke vom 17. Juni 2020 in datenschutz-generator.deexterner Link der Rechtsanwaltskanzlei von Thomas Schwenke
    • Für weitere Informationen zur App unser Dossier: Datenschutz vs. Corona-Virus – Was [nicht nur] Unternehmen beachten müssen
  • Rückkehr vom Homeoffice ins Büro trotz Corona: Was darf der Chef verlangen? Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen müssen
    “In der Corona-Krise arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Bürotätigkeiten im Homeoffice. Jetzt steht in vielen Firmen die Entscheidung an: Wann kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder in den Betrieb, zurück ins Büro vor Ort? Viele fragen sich: Was dürfen Chef oder Chefin verlangen? Und welche Corona-Schutzmaßnahmen sind zu beachten?…” Antworten auf grundsätzliche Rechtsfragen vom DGB am 29. Mai 2020 externer Link
  • 10 Regeln für den Corona-Schutz im Betrieb 
    Corona verlangt einen erhöhten Gesundheitsschutz. Das Risiko, mit dem Coronavirus angesteckt zu werden, ist allgegenwärtig – auch am Arbeitsplatz. Zehn Regeln und Tipps, die Beschäftigte wirkungsvoll vor einer Infektion schützen. Mit Plakaten in 16 Sprachen…” Ratgeber der IG Metall vom 14. Mai 2020 externer Link
  • [Statt Shutdown-Kampagne] DGB: Corona: 10 Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Betrieb 
    Soziale Kontakte vermeiden, zu Hause bleiben: Das ist die beste Möglichkeit, sich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Doch nicht jede*r kann im Homeoffice arbeiten. Was müssen Menschen beachten, die nach wie vor ihre Arbeit vor Ort im Betrieb erledigen?...” Infos (v.a. der IG Metall) am 23.03.2020 beim DGB externer Link
  • Telefon-Hotlines in 5 Sprachen zu Arbeitsrechten während der Corona-Krise für Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern
    Das DGB-Projekt Faire Mobilität hat eine bundesweite Telefon-Hotline für Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern in fünf Sprachen eingerichtet. Mobile Beschäftigte aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Kroatien können sich ab sofort zu ihren Arbeitsrechten in Deutschland während der Corona-Krise informieren…” Siehe alle Infos und Telefonnummern externer Link
  • Welche Rechte habe ich in der Corona-Krise? (Türkisch)
    Das DGB-Projekt Faire Mobilität hat mehrsprachige FAQ und Arbeitsrechtsinfos zur Corona Krise in Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch, Kroatisch, Tschechisch aufbereitet. Alles Infos findet ihr auch auf der Webseite https://www.faire-mobilitaet.de/informationen externer Link. Ihr findet weiter unten die nachfolgenden Infos auch auf Türkisch…” Infos bei ver.di Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik externer Link
  • Hygieneschutz ist Arbeitsschutz
    In Zeiten des Coronavirus steht der Arbeitsschutz für die Beschäftigten an erster Stelle. Im Einzelhandel und in anderen Dienstleistungsbetrieben sind Arbeitnehmer vor allem durch den Kontakt mit Kunden gefährdert. Unser Experte Prof. Dr. Wolfhard Kohte gibt Hinweise, welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz stellt und wie der Schutz für Menschen mit Vorerkrankungen aussieht…” Beitrag von Wolfhard Kohte vom 24. März 2020 beim Bund-Verlag externer Link
  • RAT & TAT-Hinweise zum Thema „Arbeitsrecht und Corona“ 
    Laufend aktualisierte Hinweise von und bei RAT & TAT / Rolf Geffken externer Link – wichtig daraus: “Im Falle geringfügiger Beschäftigung ist darauf zu achten, daß nicht einfach über (gar nicht vereinbarte) Arbeitszeitkonten versucht wird das Problem zu lösen. Auch das ist eine Lösung des Problems einseitig auf Kosten der AN.”
  • 7 Fragen zu Corona und Mitbestimmung / [Wolfgang Däubler] Arbeitsrecht in Zeiten von Corona 
    • [Wolfgang Däubler] Arbeitsrecht in Zeiten von Corona
      Am Montag trat der bayerische Ministerpräsident Söder vor die Kamera und verkündete in Bayern den Katastrophenfall. Ab heute bleiben in Bayern viele Geschäfte geschlossen außerdem machen Museen, Kulturbetriebe und andere Einrichtungen dicht. Trotzdem müssen viele Menschen Arbeiten gehen. Denn in der Pressekonferenz des Ministerpräsidenten zum Katastrophenfall wurde Betont das die Arbeit in allen anderen Betrieben weitergehen soll. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter stehen nun vor der Frage muss ich Arbeiten gehen trotz Corona? Kann ich Entlassen werden wegen mangelnder Auslastung des Betriebs? Und darf ich Zuhause bleiben wenn ich mein Kind Betreuen muss? Diese und andere Fragen hat Radio Z Wolfgang Däubler gestellt er ist Rechtswissenschaftler für Arbeitsrecht an der Uni Bremen.” Interview bei RadioZ Nürnberg vom 17.3.2020 im Audioportal Freier Radios externer Link Audio Datei (wird am 17.3. zwischen 16-18Uhr im Programm von RadioZ gesendet externer Link Audio Datei
    • 7 Fragen zu Corona und Mitbestimmung
      In Zeiten der »Corona-Krise« ist die Interessenvertretung besonders gefordert, um die Beschäftigten zu schützen. Was sollte sie jetzt tun? Wie sieht die Mitbestimmung aus, wenn der Arbeitgeber alle Beschäftigten ins Homeoffice schicken will oder Fiebermessen vor der Arbeitsaufnahme anordnet? Unser Experte Prof. Dr. Wolfgang Däubler gibt Antworten…” Interview vom 16. März 2020 beim Bund-Verlag externer Link
  • Lex Corona ‒ Die Lösung? [Arbeitgeber und ihr Problem mit dem geltenden Recht]
    “… Wird ein einzelner Arbeitnehmer unter Quarantäne gestellt, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Entschädigung nach § 56 IfSG. Aber was gilt, wenn ganze Betriebe oder Gebiete betroffen sind? Muss dann ein Arbeitgeber allen Arbeitnehmern die Vergütung fortzahlen, obwohl sein Betrieb stillsteht? Hierzu gab es kürzlich eine Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), die in mehrfacher Hinsicht verwundert. Verkündet wurde, der Arbeitnehmer behalte seinen Entgeltanspruch, wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Infektionsschutzmaßnahmen vorübergehend geschlossen werden müsse. Der Arbeitgeber trage das Betriebsrisiko nach § 615 S. 3 BGB. (…) Mir nichts, dir nichts auf die Betriebsrisikolehre zu verweisen, die ihren Ursprung in lokal auftretenden Phänomenen hat und nicht die Risiken einer globalen Virusausbreitung austariert, ist falsch. Im Falle einer Betriebsschließung aufgrund des Coronavirus ist es gerade nicht so, dass Arbeitnehmer arbeitswillig vor verschlossenen Toren stehen, weil die Betriebsmittel etwa aufgrund eines Stromausfalles oder Brandes nicht nutzbar sind. Der Ursprung einer behördlichen Betriebsschließung ist kurioserweise gerade die Anwesenheit der Arbeitnehmer. Denn jeder Arbeitnehmer stellt ein potenzielles Risiko für den anderen dar und niemand möchte sich in einem Umfeld bewegen, in dem er potenziell mit dem gefährlichen Virus infiziert werden könnte. (…) Wer die Lasten einer Epidemie oder sogar Pandemie Arbeitgebern aufzuerlegen versucht, verkennt, dass dem nicht mit den althergebrachten Instrumenten der Betriebs- oder Wirtschaftsrisikolehre beizukommen ist. Bei derartigen Betriebsschließungen liegt es nahe, von einem allgemeinen Lebensrisiko oder aber einer gesamt-gesellschaftlichen Herausforderung auszugehen. Im letzteren Fall hat der Staat und nicht der Arbeitgeber einzuspringen. (…) Flächendeckende, risikogerechte Lösungen könnte der Gesetzgeber schaffen. Wie wäre es (vorsorglich) mit einer schnellen ‒ analog des SoKaSiG ‒ maßgeschneiderten „lex Corona“?” Beitrag von Rechtsanwalt Professor Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Gleiss Lutz, Stuttgart im NRW-Editorial 5/2020 externer Link
    • Anm.: Es spricht nichts dagegen, sich als Arbeitgeber im Falle von Corona gegen die Betriebsrisikolehre von § 615 Satz 3 BGB zu wenden. Allerdings bitte nicht auf Kosten der Lohnfortzahlung für die Betroffenen. Die gesetzliche Regelung unterscheidet hier nicht nach der Anzahl der betroffenen Fälle. Es ist vor allem Sache der Arbeitgeber hier mit dem Gesetzgeber eine Regelung zutreffen. Der Verweis auf das Betriebsrisiko durch das BMAS ist zumindest rechtlich möglich, wenn auch fragwürdig und existenziell kritisch, besonders für alle Kleinbetriebe. Auch die Festlegung einer bestimmten Anzahl von abhängig Beschäftigten bei der Kurzarbeit, widerspricht dem gesetzgeberischen Auftrag einer Sicherung der Gleichbehandlung (Kleinbetriebe sind sogar meist mehr gefährdet als Konzerne). Nur wie auch immer – eine Regelung kann nicht einseitig zu Lasten der abhängig Beschäftigten gehen, wie überhaupt Existenzsicherung nicht der Sicherung einer funktionierenden Volkswirtschaft nachgeordnet werden darf.
  • [DGB Rechtsschutz] Coronavirus: Was Beschäftigte wissen müssen 
    Der Coronavirus hat Deutschland fest im Griff. Zu den Maßnahmen zur Eindämmung zählen nicht nur das Verbot von Großveranstaltungen und Geisterspiele in der Bundesliga, sondern inzwischen auch die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen. Für viele Beschäftigte tun sich große Probleme auf. Wir erklären die Rechtslage…” Info vom 13.3.2020 beim DGB Rechtsschutz externer Link und das Schwerpunktthema externer Link ebd.
  • BMAS – Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Corona-Virus externer Link
  • Corona: Arbeitsrecht, Solidarität, Krankschreibung for future
    Infos der FAU Dresden vom 13. März 2020 externer Link und daraus:
  • Bell & Windirsch-Sonderinfo: Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Corona
    Bell & Windirsch-Mandanteninfo, Sonderausgabe „Corona-Virus“ 03/2020 externer Link      
  • 7 neue Fragen zum Coronavirus im Betrieb
    Mit der Ausbreitung des Coronavirus stellen sich laufend neue Fragen zum Verhalten im Betrieb: Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter fragen, ob sie in Corona-Risikogebieten waren? Müssen Arbeitgeber darüber informieren, wenn ein Coronavirus-Fall im Betrieb aufgetreten ist? Antworten auf 7 aktuelle Fragen gibt – im Anschluss an sein erstes Interview – unser Experte Prof. Dr. Wolfgang Däubler im Interview…” Interview vom 6. März 2020 beim Bund-Verlag externer Link
  • “Arbeiten in Zeiten des Coronavirus” – eine FAQ von Torsten Kleinz vom 4.3.2020 bei heise news externer Link
  • Gesundheitsschutz: Coronavirus – Was tun im Betrieb?
    Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen. Das Robert Koch Institut meldet bundesweit 150 nachgewiesene Fälle. Was müssen Arbeitgeber tun, um ihre Beschäftigten zu schützen? Wie sollen sich Interessenvertretungen verhalten? Wir haben den Experten Prof. Dr. Wolfgang Däubler dazu befragt…” Interview vom 2. März 2020 beim Bund-Verlag externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=163908

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