Dienstag, 7. Juli 2020

[Auch] Das Bremische Polizeigesetz soll verschärft werden


Dossier

Das Bündnis Brementrojaner stellt sich dem entgegen. Kein weiterer Abbau von Grundrechten!: “In Bremen treibt die rot-grüne Landesregierung im Eiltempo und ohne gesellschaftliche Debatte eine folgenschwere Änderung des Bremischen Polizeigesetzes voran. Der Senator für Inneres hat einen entsprechenden  Gesetzentwurf am 15. Dezember 2017 vorgelegt. Er sieht gravierende rechtsstaatliche, grund- und datenschutzrechtliche Eingriffe vor. Seit der ersten öffentlichen Debatte in der Innendeputation am 10. Januar 2018 steht der Entwurf des Innensenators in der öffentlichen Kritik. (…) Denn die Konsequenzen sind: weitreichender Ausbau staatlicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum; Einführung von „elektronischen Fußfesseln“ zur lückenlosen Aufenthaltskontrolle mutmaßlicher “Gefährder” – also von Menschen, die nicht etwa Straftaten begangen haben, sondern denen solche aufgrund bestimmter Anhaltspunkte lediglich zugetraut werden; massive Ausweitung der polizeilichen Überwachung elektronischer Kommunikation mittels Computern und Smartphones, insbesondere durch heimlich eingeschleuste Schadsoftware („Staatstrojaner”). Das Bündnis Brementrojaner ist ein Zusammenschluss verschiedener zivilgesellschaftlicher und politischer Gruppen und Personen. Wir lehnen die geplante massive Überwachung und die damit einhergehenden gravierenden Grundrechtseingriffe entschieden ab. Die vorgeblich notwendigen Sicherheitsverschärfungen sind unverhältnismäßig und widersprechen rechtsstaatlichen Prinzipien…” Aus der PM vom 04. April 2018 zur Erklärung des Bündnis Brementrojaner gegen das neue Bremer Polizeigesetz externer Link auf der Bündnisseite, dort weitere Informationen. Siehe auch eine Veranstaltung dazu:
  • Neues Polizeigesetz: Streit um Kontrollen bei der Bremer Polizei New
    Die rot-rot-grüne Landesregierung will mit einem neuen Polizeigesetz rassistische Polizeikontrollen explizit verbieten und die Rechte von Betroffenen stärken. Oppositionsparteien und Gewerkschaft der Polizei echauffieren sich und nennen den Entwurf ein „Anti-Polizeigesetz“. Am vergangenen Donnerstag hat die Bremer Regierungskoalition aus SPD, Grüne und Linke ihren Entwurf für ein neues Polizeigesetz in Bremen externer Link  vorgestellt. Die Vorschläge enthalten mehr Befugnisse für die Polizei, etwa einen Ausbau der Videoüberwachung sowie Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr. Gleichzeitig sollen auch die Rechte von Betroffenen bei Polizeikontrollen gestärkt werden. Seit einigen Jahren geben vor allem Länder mit Unions-geführten Innenministerien immer neue Instrumente in die Hände der Polizei. Neue Länderpolizeigesetze brauchten etwa Befugnisse zum Staatstrojaner-Einsatz externer Link oder für Taser externer Link. Es ist eine Spirale der Aufrüstung, bei der die Bundesländer anscheinend um das schärfste Polizeigesetz konkurrieren. Bremen schlägt einen anderen Weg ein und folgt damit dem Beispiel Berlins externer Link. Zwar würde die Polizei neue Befugnisse bekommen, zugleich soll jedoch die Überprüfbarkeit von polizeilichem Fehlverhalten für Betroffene erleichtert werden. Das stößt auf teils heftigen Widerstand und wird von der Deutschen Polizeigewerkschaft als Misstrauen gegenüber der Polizei externer Link bezeichnet. (…) Einer der größten Streitpunkte im geplanten Gesetz ist die Ausweiskontrolle. Bislang darf die Polizei an vier Orten in Bremen jede Person ohne Anlass kontrollieren externer Link. Immer wieder würden an diesen sogenannten besonderen Kontrollorten rassistische Polizeikontrollen externer Link dokumentiert, sagt eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt externer Link Soliport gegenüber netzpolitik.org. Zukünftig müssten Polizist:innen stets einen „auf die Person bezogenen Anhaltspunkt“ für die Kontrolle nennen können und diesen auf Verlangen schriftlich auf einer Quittung aushändigen. Der bloße Aufenthalt an einem besonderen Kontrollort, wie etwa dem Hauptbahnhof, würde nicht mehr genügen. So soll die Maßnahme für Bürger:innen transparenter werden. (…) Als eines der letzten Bundesländer will Bremen der Polizei das Abhören von Telefonaten zur Gefahrenabwehr erlauben. Allerdings soll die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in engen Grenzen stattfinden: So genügt es nicht, dass eine Person als verdächtig gilt, wie in Berlin geplant, vielmehr muss bereits ein konkretes Ereignis, wie eine schwere Straftat, absehbar sein und unmittelbar bevorstehen. Die TKÜ ist vorerst auf vier Jahre befristet und soll bis dahin evaluiert werden. Zuletzt soll der Einsatz von Videokameras ausgebaut werden…” Artikel von Marie Bröckling vom 02.07.2020 bei Netzpolitik externer Link mit umfangreichen weiteren Informationen
  • Bremen rudert beim Polizeigesetz zurück 
    “Auch in Bremen sollte das Polizeigesetz reformiert werden, um weitreichende zusätzliche Befugnisse zu schaffen. (…) In Bremen hatte sich gegen das Gesetz ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gebildet, zu dem unter anderem die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte, der Chaos Computer Club und die Grüne Jugend gehören. Auch in anderen Bundeländern, so zum Beispiel Bayern und NRW haben sich mittlerweile Bündnisse gegen die neuen Polizeigesetze gebildet. Am 10. Mai 2018 soll dazu auf dem Münchner Marienplatz eine Großdemonstration stattfinden. Auch für den 26. April 2018 ist um 9.30 Uhr eine Kundgebung für dem Landtag in Düsseldorf angekündigt, um dort gegen das Polizeigesetz zu demonstrieren, das gleichzeitig im Landtag beraten wird. Bremen ist nunmehr das erste Bundesland, in dem nach zivilgesellschaftlichem Widerstand das Gesetzesvorhaben vorerst gestoppt wurde.” Meldung vom am 25. April 2018 von und bei Amnesty International Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte externer Link
  • Freiheit und Sicherheit. Zur Reform des Bremischen Polizeigesetzes. Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 10. April um 19 Uhr im Gewerkschaftshaus BremenWas soll die Polizei dürfen, damit wir sicher sind oder uns jedenfalls sicher fühlen? Welche Grenzen setzen zugleich unsere Freiheiten polizeilichem Handeln? Die Bremer rot-grüne Landesregierung beantwortet mit ihrem Entwurf zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes diese Frage freiheitsbeschränkend: Aufenthaltsanordnung und elektronische Fußfessel für terroristische Gefährder*innen, Videoüberwachung an mehr öffentlichen Orten und präventive Telekommunikationsüberwachung sollen unter anderem erlaubt werden. Aber entsprechen diese Verschärfungen des Polizeirechts unseren grund- und menschenrechtlich geschützten Freiheiten? Welche Vorgaben macht das Rechtsstaatsgebot für die Ausweitung polizeilicher Befugnisse und verhelfen diese tatsächlich zu mehr Sicherheit? Darüber wollen wir mit den eingeladenen ReferentInnen und allen Interessierten diskutieren. Gäste: Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Universität Bremen; Prof. Dr. Clemens Arzt, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin; Dr. Imke Sommer, Landesdatenschutzbeauftragte, Bremen; Dr. Hendrik Wübbenhorst, Referatsleiter für Polizeirecht beim Senator für Inneres. Moderation: Dr. Kirsten Wiese, Humanistische Union e.V. Ort: Gewerkschaftshaus, Großer Saal, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen. Zeit: Dienstag, 10. April 2018, 19:00 Uhr
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=130137

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