
„…
Zwei
Jahre nach einem Vorfall in Zusammenhang mit Protesten gegen den
neonazistischen Rudolf-Heß-Marsch im August 2017 ermittelt die
Staatsanwaltschaft gegen 34 Personen wegen schweren Landfriedensbruchs.
Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage der taz. Die Gruppe war auf
Fahrrädern unterwegs nach Spandau, als sie in der Charlottenburger
Otto-Suhr-Allee auf einen Werbestand der AfD für die Bundestagswahl
stieß. Dabei sei es zu Rangeleien gekommen und der Stand sei umgekippt.
So sagen es an dem Vorfall Beteiligte in einer Stellungnahme, die das
Berliner Bündnis gegen Rechts (BBgR) am Mittwoch veröffentlichte. (…)
Einige von ihnen, der BbgR-Sprecher spricht von „zwei oder drei
Personen“, sollen nun über ein Auskunftsersuchen beim
Bundeszentralregister erfahren haben, dass sie „im polizeilichen
Informationssystem des Bundeskriminalamts mit dem Vermerk ‚Politisch
motivierte Kriminalität – links‘ geführt werden“. Der angegebene Grund:
„Paragraf 129 Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Vermutet wird, das
dies auch bei den anderen Personen der Fall ist. Der Paragraph stellt
allein die Zurechnung zu einer Gruppe unter Strafe und gilt Kritikern
als Schnüffelparagraph, der er als Legitimation zur Totalüberwachung von
Personen genutzt werden kann. Laut BBgR hatte der Eintrag Folgen für
die Betroffenen: „Einigen wurde in den letzten Monaten der Zutritt zu
Behörden verwehrt. Eine Person wollte ehrenamtlich arbeiten und wurde
aufgrund des Eintrags abgelehnt. Mehrere wollten in den Urlaub und
wurden am Flughafen länger festgehalten.“ Die Einträge sollen auf das
Berliner LKA zurückgehen und über das länderübergreifende
Informationssystem Inpol für alle Polizeibehörden abrufbar sein.
Inzwischen hat die Polizei ihre Ermittlungen eingestellt, wie sie auf
Anfrage der taz mitteilte. Die Einträge, die so etwas wie den
Anfangsverdacht der Polizei darstellen, sind aber wohl dennoch nicht
gelöscht. Bei der Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen wegen
schweren Landfriedensbruchs übernommen hat, wird nicht wegen des Vorwurf
der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. „Paragraph 129 ist
derzeit nicht der Tatvorwurf“, heißt es...“ – aus dem
Beitrag „Heß-Gegner als Kriminelle?“ von Erik Peter am 31. Juli 2019 in der taz online 
– passender Weise im „Vorfeld“ des nächsten Nazi Auftriebs zum Thema.
Siehe dazu auch die Stellungnahme der Betroffenen beim Berliner Bündnis
gegen Rechts – und einen Beitrag zum erneuten „freien Geleit“ für
antisemitische Hasspropaganda sowie unser damaliges Dossier:
- „§129 – Das Ende einer antifaschistischen Fahrradtour“ am 31. Juli 2019 beim Berliner Bündnis gegen Rechts
ist die Dokumentation der Stellungnahme der Betroffenen, in der es unter anderem heißt: „… Mittlerweile
ist bekannt, dass sich eine LKA-Beamtin am Treffpunkt
Ernst-Reuter-Platz einfand, sich als Antifaschistin ausgab und sich
Kartenmaterial aushändigen ließ um die Route nach Spandau an die
Einsatzzentrale durchzugeben. Ein weiteres Polizeiteam war im Umfeld
ebenfalls zivil mit dem Auto unterwegs. Am Theodor-Heuss-Platz hatten
sich mehrere uniformierte Einheiten in ihren Mannschaftswagen postiert.
Es war nie geplant die Fahrradtour nach Spandau unbehelligt
durchzulassen. Bekannt geworden ist auch, dass der AfD-Bezirksverband
Charlottenburg einen Stand an der Otto-Suhr-Allee aufgebaut hatte.
Dieser wurde ebenfalls von einem zivil gekleideten Beamten beschützt.
Fakt ist, dass es eine Auseinandersetzung zwischen einer handvoll
Fahrradfahrer*innen und AfDlern an dem Stand gegeben hat, infolge dessen
der Stand umgekippt war und Flyer auf dem Boden lagen. Ein
Zivil-Polizist gab an, einen Mann geschlagen zu haben, der versucht
haben soll, ihn beim Filmen zu hindern. Ein AfD-Standbetreuer gab zu
Protokoll ebenfalls Menschen geschlagen und im Schwitzkasten gehabt zu
haben. Das ganze dauerte nicht länger als eine Minute. Nachdem sich der
Staub verzogen hatte, baute die AfD den Stand wieder auf. Alle
Radfahrer*innen, die sich mutmaßlich zu dieser Zeit auf diesem Teilstück
der Otto-Suhr-Allee befanden, mussten kurze Zeit später das
polizeiliche Prozedere aus Kontrolle, Fotografieren usw. über sich
ergehen lassen. Ein Fahrradfahrer wurde gewalttätig durch Zivil-Beamte
vom Rad geholt und erlitt Verletzungen. Berlins Innensenator Geisel
(SPD) hatte vor dem Neonaziaufmarsch der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass
auch für Nazis die Meinungsfreiheit gelte und der Senat den
Rudolf-Heß-Marsch deshalb nicht verbieten werde. Berlin ist damit der
einzige Ort an dem ein Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß
nach 12jähriger Pause wieder möglich gemacht wurde. Überall sonst wäre
der Aufmarsch untersagt worden. Dafür hatten die Proteste der 90er und
2000er im bayerischen Wunsiedel und die Bestätigung des Verbots durch
das Bundesverfassungsgericht 2009 gesorgt. Der rot-rot-grüne Senat
wollte dieses Großevent der NS-Verherrlichung aus Gründen eines falschen
Liberalismus durchsetzen. Faschismus ist keine Meinung – sondern ein
Verbrechen. Weder die Gewalttätigkeit der Teilnehmenden, oder die
offensichtliche Verwendung von Nazi-Symbolen und die Gutheißung der
Nazi-Verbrechen änderten an diesem Tag etwas an dem Durchsetzungswillen
der Polizei. Das hatte zur Folge, dass Antifaschismus im Gegenzug zwar
toleriert wurde (der Aufmarsch musste aufgrund von Blockaden umgeleitet
werden), sich aber in bestimmten Bahnen zu bewegen hatte. Alles, was von
dieser Doktrin abwich, wurde mit Polizeigewalt und Strafverfahren
überzogen. 1200 Beamte waren im Einsatz. Es wurden doppelt soviele
Verfahren gegen Antifaschist*innen eingeleitet, wie gegen Neonazis. Das
Vorgehen gegen die Fahrradanreise nach Spandau ist Ausdruck dieser
politischen Strategie...“
- „Ausführlicher Bescheid“ von Kristian Stemmler am 02. August 2019 in der jungen welt
berichtet unter anderem von verschiedenen Staatsanwaltschaften: „… Gut
zwei Monate nach der EU-Parlamentswahl kocht ein Streit um ein
Wahlplakat der faschistischen Kleinpartei Die Rechte wieder hoch. Auf
dem im ganzen Bundesgebiet aufgehängten Plakat stand der Text »Zionismus
stoppen: Israel ist unser Unglück – Schluss damit!«, der eindeutig
Bezug nimmt auf die vom Naziregime propagierte Parole »Die Juden sind
unser Unglück«. Aus diesem Grund hatte die Stadt Bochum das Zeigen
dieses Plakates bei einem Aufmarsch im Mai verboten und das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster dieses Verbot bestätigt. Doch
gleich mehrere Staatsanwaltschaften bewerten das Thema anders. Jüdische
Organisationen und Einzelpersonen hatten in mehreren Städten wegen des
Plakates Anzeige gegen die Partei erstattet, so in Karlsruhe, Hannover
und Dortmund. Wie zuvor in den anderen beiden Städten lehnte jetzt auch
in Dortmund die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen ab, wie
die Neue Osnabrücker Zeitung am Dienstag berichtete.
Der Inhalt der Plakate sei strafrechtlich nicht relevant. »Bei der
Begründung sträuben sich mir die Haare«, kommentierte das der Präsident
des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, in dem Blatt. Schuster zeigte
sich entsetzt darüber, dass die Staatsanwaltschaft nicht einmal bereit
gewesen sei, Anklage zu erheben: »Für mich mit einer völlig
danebenliegenden Begründung.« Zwar werde eingeräumt, dass sich der
Slogan an den bekannten Satz »Die Juden sind unser Unglück« aus der Zeit
des »Dritten Reiches« anlehne. Dies könne aber auch durchaus anders
interpretiert werden. Auch die Staatsanwaltschaften Hannover und
Karlsruhe waren zu dem Schluss gekommen, die Parole richte sich nicht
zwangsläufig gegen in Deutschland lebende Juden und sei von der
Meinungsfreiheit gedeckt…“ – wobei daran zu erinnern wäre, dass zu
Dortmund die Freibrief auch schon einer provokativen Nazi-Demonstration
erteilt worden war…
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