
Nach
langem Hin und Her – Ausdruck der gesellschaftlichen Kämpfe, die in dem
ganzen Prozess stattfanden – haben der sogenannte Militärrat des Sudan,
also die Junta jener Militärs, die eine zentrale Stütze des 30 jährigen
Diktatur-Regimes waren, und die Plattform der Kräfte für Veränderung
und Demokratie ein endgültiges Abkommen zur Bildung einer
Übergangsregierung samt konkreter Umsetzungsschritte unterzeichnet. Die
Tatsache, dass noch während der Zeit zwischen grundsätzlicher
Übereinkunft und jetzt unterzeichnetem ausgearbeiteten Abkommen mehrfach
gemordet wurde, weist einerseits auf die – noch? – geringe Stabilität
der Situation hin und andererseits bereits auf einen zentralen Punkt,
der offensichtlich auf allen Seiten höchst umstritten ist. Wie mit den
Verbrechen des Militärs und der Milizen umgehen – nicht nur jener, die
sie in den Monaten bis zum Sturz des Diktators und seither begangen
haben – wofür stets „Bauernopfer“ geleistet wurden – sondern auch mit
jenen Verbrechen, die sie in den Bürgerkriegs-Auseinandersetzungen in
verschiedenen Regionen des auch nach der Abspaltung des Süd-Sudan immer
noch riesigen Landes in der langen Amtszeit al Bashirs begangen haben?
Über das Abkommen und Reaktionen darauf vier aktuelle Beiträge und der
Hinweis auf den bisher letzten unserer zahlreichen Beiträge:
- „Militärrat und Protestbewegung im Sudan einigen sich auf Verfassung“ am 03. August 2019 bei der NZZ online
ist eine afp-Meldung, worin es heißt: „… Dabei
ging es vor allem um die Machtbefugnisse der gemeinsamen
Übergangsregierung, die Stationierung der Sicherheitskräfte und eine
Amnestie für ranghohe Militärs im Zusammenhang mit Gewalt gegen
Demonstranten. Das Abkommen werde in einer feierlichen Zeremonie
unterzeichnet, kündigte El Hacen zudem an. Mitte des vergangenen Monats
hatten der Militärrat und die zivilen Vertreter bereits ein Abkommen
über eine Teilung der Macht geschlossen. Es sieht die Bildung einer
Übergangsregierung vor, die drei Jahre und drei Monate im Amt bleiben
soll. In einer von beiden Seiten unterzeichneten «politischen Erklärung»
wird die Übergangsregierung als «souveräner Rat» bezeichnet. Das
Gremium soll aus sechs Zivilisten und fünf Militärs bestehen. Es soll
zunächst 21 Monate von einem Militär, sodann 18 Monate von einem
Zivilisten geleitet werden...“
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