“Nach
einer fristlosen Kündigung arbeitet die Betriebsrätin Beate S. seit
Anfang Juli wieder in der zum Madsack-Konzern gehörenden MDG Medien
Dienstleistungsgesellschaft. Trotz des im Dezember gewonnenen
Arbeitsgerichtsprozesses (M berichtete) hatte der MDG-Geschäftsführer
weiterhin versucht, die Bilanzbuchhalterin mit 100.000 Euro Abfindung
loszuwerden – erfolglos. Beate S., die von ver.di unterstützt wurde, hat
das Geld abgelehnt. Denn weil nach gesetzlichen Abzügen nur die Hälfte
dessen übriggeblieben wäre, rieten ihr sowohl Arbeitsagentur als auch
Anwalt Walter Lübking dringend von einem Aufhebungsvertrag ab. „Meine
Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und
Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit
57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen“, so Lübking. (…)
Beate S. war Anfang 2018 fristlos gefeuert worden. Der
MDG-Geschäftsführer hatte ihr vorgeworfen, sie habe 3,60 Euro Porto für
drei Werbebriefe zur Betriebsratswahl erschlichen, die mit der
hauseigenen City-Post befördert wurden. Mit diesem strafrechtlichen
Kündigungskonstrukt scheiterte das Unternehmen jedoch in drei
Arbeitsgerichtsinstanzen. (…) Eigentlicher Hintergrund der Kündigung
waren offenbar vielmehr jahrelange Auseinandersetzungen um die
Betriebsratstätigkeit von S. und die Tatsache, dass die
Bilanzbuchhalterin der Prüfungskommission der Industrie- und
Handelskammer (IHK) angehört und dafür acht bis neun Tage pro Jahr
freigestellt werden muss…” Bericht von Annette Rose vom 30. Juli 2019 bei ver.di ‘MenschenMachenMedien’ Montag, 5. August 2019
Betriebsrätin hält Madsack stand – Nach gescheiterter Kündigung kehrt ver.di-Betriebsrätin auf ihren Arbeitsplatz zurück
“Nach
einer fristlosen Kündigung arbeitet die Betriebsrätin Beate S. seit
Anfang Juli wieder in der zum Madsack-Konzern gehörenden MDG Medien
Dienstleistungsgesellschaft. Trotz des im Dezember gewonnenen
Arbeitsgerichtsprozesses (M berichtete) hatte der MDG-Geschäftsführer
weiterhin versucht, die Bilanzbuchhalterin mit 100.000 Euro Abfindung
loszuwerden – erfolglos. Beate S., die von ver.di unterstützt wurde, hat
das Geld abgelehnt. Denn weil nach gesetzlichen Abzügen nur die Hälfte
dessen übriggeblieben wäre, rieten ihr sowohl Arbeitsagentur als auch
Anwalt Walter Lübking dringend von einem Aufhebungsvertrag ab. „Meine
Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und
Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit
57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen“, so Lübking. (…)
Beate S. war Anfang 2018 fristlos gefeuert worden. Der
MDG-Geschäftsführer hatte ihr vorgeworfen, sie habe 3,60 Euro Porto für
drei Werbebriefe zur Betriebsratswahl erschlichen, die mit der
hauseigenen City-Post befördert wurden. Mit diesem strafrechtlichen
Kündigungskonstrukt scheiterte das Unternehmen jedoch in drei
Arbeitsgerichtsinstanzen. (…) Eigentlicher Hintergrund der Kündigung
waren offenbar vielmehr jahrelange Auseinandersetzungen um die
Betriebsratstätigkeit von S. und die Tatsache, dass die
Bilanzbuchhalterin der Prüfungskommission der Industrie- und
Handelskammer (IHK) angehört und dafür acht bis neun Tage pro Jahr
freigestellt werden muss…” Bericht von Annette Rose vom 30. Juli 2019 bei ver.di ‘MenschenMachenMedien’
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