“… Vor
dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T.
verhandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde dem Hartz IV
Betroffenen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und
Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall
vollkommen anders dar. Dennoch wurde der Angeklagte verurteilt. (…) Er
wurde aufgefordert das Jobcenter zu verlassen. Weil aber die
existenzielle Not so groß war, ging der Angeklagte nicht. Stattdessen
wollte er so lange bleiben, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen
könne. Die Mitarbeiter des Jobcenters riefen daraufhin die Polizei. (…)
Die Auseinandersetzung, die zunächst als Rangelei begann, eskalierte.
Dabei wurde der Angeklagte zu Boden geworfen. (…) Dabei rief er
sinngemäß: “Ich habe Schmerzen und wurde gerade operiert, bitte hören
sie auf!”. Nun forderte ein Polizeibeamter Verstärkung an. (…) Nach dem
Zugriff war der Angeklagte beim Arzt. Dort wurden schwere Hämatome
diagnostiziert. Entsprechende Beweisfotos wurden dem Gericht vorgelegt.
Das Gericht verurteilte daraufhin den Angeklagten zu 170 Tagessätze à 15
Euro. Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die
ursprüngliche Geldstrafe, die mittels Starfbefehl zuvor ergangen war.
In dem wurde der Mann zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss
der Angeklagte die Gerichts und Anwaltskosten tragen…” Bericht vom 13. Juli 2019 von und bei gegen-hartz.de Sonntag, 28. Juli 2019
Mit Tritten und Schlägen erkrankten Hartz IV Bezieher aus dem Jobcenter geworfen
“… Vor
dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T.
verhandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde dem Hartz IV
Betroffenen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und
Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall
vollkommen anders dar. Dennoch wurde der Angeklagte verurteilt. (…) Er
wurde aufgefordert das Jobcenter zu verlassen. Weil aber die
existenzielle Not so groß war, ging der Angeklagte nicht. Stattdessen
wollte er so lange bleiben, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen
könne. Die Mitarbeiter des Jobcenters riefen daraufhin die Polizei. (…)
Die Auseinandersetzung, die zunächst als Rangelei begann, eskalierte.
Dabei wurde der Angeklagte zu Boden geworfen. (…) Dabei rief er
sinngemäß: “Ich habe Schmerzen und wurde gerade operiert, bitte hören
sie auf!”. Nun forderte ein Polizeibeamter Verstärkung an. (…) Nach dem
Zugriff war der Angeklagte beim Arzt. Dort wurden schwere Hämatome
diagnostiziert. Entsprechende Beweisfotos wurden dem Gericht vorgelegt.
Das Gericht verurteilte daraufhin den Angeklagten zu 170 Tagessätze à 15
Euro. Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die
ursprüngliche Geldstrafe, die mittels Starfbefehl zuvor ergangen war.
In dem wurde der Mann zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss
der Angeklagte die Gerichts und Anwaltskosten tragen…” Bericht vom 13. Juli 2019 von und bei gegen-hartz.de
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen