Sonntag, 28. Juli 2019

Mit Tritten und Schlägen erkrankten Hartz IV Bezieher aus dem Jobcenter geworfen



Französischer Polizeistaat gegen Demonstranten - Paris am 29.11.2015“… Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde dem Hartz IV Betroffenen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen anders dar. Dennoch wurde der Angeklagte verurteilt. (…) Er wurde aufgefordert das Jobcenter zu verlassen. Weil aber die existenzielle Not so groß war, ging der Angeklagte nicht. Stattdessen wollte er so lange bleiben, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen könne. Die Mitarbeiter des Jobcenters riefen daraufhin die Polizei. (…) Die Auseinandersetzung, die zunächst als Rangelei begann, eskalierte. Dabei wurde der Angeklagte zu Boden geworfen. (…) Dabei rief er sinngemäß: “Ich habe Schmerzen und wurde gerade operiert, bitte hören sie auf!”. Nun forderte ein Polizeibeamter Verstärkung an. (…) Nach dem Zugriff war der Angeklagte beim Arzt. Dort wurden schwere Hämatome diagnostiziert. Entsprechende Beweisfotos wurden dem Gericht vorgelegt. Das Gericht verurteilte daraufhin den Angeklagten zu 170 Tagessätze à 15 Euro. Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die ursprüngliche Geldstrafe, die mittels Starfbefehl zuvor ergangen war. In dem wurde der Mann zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss der Angeklagte die Gerichts und Anwaltskosten tragen…” Bericht vom 13. Juli 2019 von und bei gegen-hartz.de externer Link

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