Freitag, 14. Dezember 2018

Falk Nachrichten 07.12.2018

La haula wa la quwwata illa bi-LLAH !!!
Egal, was man über BILAL GÜMÜS denkt - die Verurteilung zu 3 Jahren und 6 Monaten Knast am heutigen Freitag, 07.12.18, durch das Landgericht Frankfurt am Main ist juristisch eine Frechheit !!!
Damit hat Richter Kirschbaum, der als äußerst problematisch gilt, das Strafmaß im Vergleich zur staatsanwaltschaftlichen Forderung eigenmächtig um mehr als ein Jahr erhöht !!!
Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskäftig, d. h., die seit März (2018) andauernde U-Haft von BILAL GÜMÜS setzt sich fort.
(Das Foto unten stammt aus seinen besseren Tagen.)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen