Sonntag, 30. Dezember 2018

Internationalismus im Fadenkreuz: Terrorverfahren gegen Lower Class Magazine-Redakteur Peter Schaber


Der DIRTY DEAL: Merkels Pakt und Erdogans BeitragTerrorverfahren gegen unseren Redakteur Peter Schaber: Bundesregierung intensiviert Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihrer Unterstützer*innen. Am 8. Dezember erreichte unseren Redakteur Peter Schaber ein Brief des Berliner Landeskriminalamts (LKA). Die Vorladung weist Schaber als Beschuldigten in einem Verfahren nach §129b aus – „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Tatort soll Syrien sein, Tatzeitpunkt: Februar bis Ende November 2017. Die terroristische Vereinigung, so heißt es in dem Schriftstück, sind die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel, YPG). Es ist nicht das erste Mal, dass die deutschen Behörden dazu ansetzen, einen Terrorprozess gegen einen Internationalisten wegen YPG-Unterstützung zu führen. (…) Um im Falle eines Prozesses diese Auseinandersetzung zu fördern, hat sich ein Solidaritätskreis in Berlin gebildet, ein Spendenkonto bei der Roten Hilfe wurde eingerichtet. Auf der Homepage des Kreises könnt Ihr die Prozessführung unterstützen externer Link.” Meldung der Redaktion des lower class magazine vom 19. Dezember 2018 externer Link – siehe weitere Informationen des Soliblogs:
  • Freiheitskampf lässt sich nicht verbieten – Soliblog für verfolgte Internationalist*innen onlineAm 6. Dezember 2018 versandte das Landeskriminalamt Berlin (LKA), Abteilung Staatsschutz, eine „Vorladung als Beschuldigter“ an Peter Schaber, Redakteur der linksradikalen Onlineplattform lower class magazine. Der Tatvorwurf lautet: „Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland (YPG – Syrienaufenthalt). Der Fall wird, sollte es zur Verhandlung kommen, weitreichende Auswirkungen haben. Denn bislang hat nicht einmal die Bundesrepublik Deutschland, die bei der Verfolgung kurdischer und türkischer Oppositioneller eine besonders aggressive Rolle spielt, die Volksverteidigungseinheiten YPG oder die Frauenverteidigungseinheiten YPJ offiziell als „terroristisch“ eingestuft. Der Vorstoß der Polizeibehörden zielt auf eine weitere Verschärfung der Verfolgung der kurdischen Bewegung in Deutschland sowie auf die Kriminalisierung von Internationalismus. (…) Wir sehen so auch diesen Fall nicht als individuellen Fall. Der erneute Versuch der Kriminalisierung von Internationalist*innen, der nun eingeleitet wurde, und zugleich die Einstufung der kurdischen Volksverteidigungseinheiten als „terroristisch“ sind eine weitere Eskalationsstufe dieser Politik, die direkt den verbrecherischen Regime in Ankara und indirekt sogar dem Islamischen Staat nützt. Dieser Blog dient der Information über die Kriminalisierung von Internationalist*innen, die sich der kurdischen Bewegung verpflichtet fühlen. Wir wollen den aktuellen Fall zum Ausgangspunkt nehmen, um eine Antirepressionsplattform auch für die in der Zukunft – leider – sicherlich kommenden Fälle aufzubauen. Schon jetzt ist es so, dass der Staatsschutz und andere Behörden im Grunde bei jeder Demonstration für die Rechte der Kurd*innen Teilnehmer*innen schikanieren und vor Gericht zerren. Der Blog dient der Aufklärung über die kurden- und linkenfeindliche Politik der deutschen Bundesregierung. Zudem sammeln wir auf einem Konto der Roten Hilfe Geld für die Prozesskosten von Internationalist*innen in Berlin.” Einführungsbeitrag vom 18. Dezember 2018 externer Link zum Soliblog für verfolgte Internationalist*innen “Freiheitskampf ist kein Verbrechen” externer Link

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen