Sonntag, 30. Dezember 2018

Dienstleistungspaket: DGB kritisiert Regulierungspläne der EU-Kommission


Dossier

social rights first“Mit dem Binnenmarktpaket möchte die Europäische Kommission die Möglichkeit von EU-Mitgliedstaaten einschränken, Dienstleistungen und Berufsausübung zu regulieren. Es ist zwar richtig den Europäischen Binnenmarkt so aufzubauen, dass die Mobilität von Beschäftigten EU-weit unter fairen Bedingungen ermöglicht wird. Dies muss aus Sicht des DGB eines der wichtigsten Ziele der EU sein. Jedoch reichen die aktuellen Regulierungen hierzu bereits weitgehend aus. „Die EU-Kommission versucht, das erfolgreiche System der Berufsbildung und Qualitätssicherung in Deutschland zu sabotieren“, sagte Stefan Körzell, Mitglied im geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand…” DGB-Mitteilung vom 24. Februar 2017 externer Link mit Link zur Stellungnahme des DGB zu Notifizierungsverfahren und Verhältnismäßigkeitsprüfung vom 23. Februar 2017. Siehe auch unser Dossier: [Elektronische Europäische Dienstleistungskarte] Kommission schnürt Maßnahmenpaket für Dienstleistungssektor und hier zum gesamten Dienstleistungspaket:
  • Dienstleistungspaket: EU-Kommission: Finger weg von der demokratischen Gesetzgebung! New 
    Demokratisch beschlossene Gesetze können durch einen einfachen Beschluss der EU-Kommission aufgehoben werden – dieses Recht will sich die Kommission mit der sogenannten Notifizierungsrichtlinie einräumen lassen. Der Vorschlag für diese Richtlinie ist derzeit im Gesetzgebungsverfahren zwischen Rat der EU und Europa-Parlament. Der Vorschlag gehört zum Dienstleistungspaket, mit dem die EU-Kommission die Mitgliedstaaten drängen will, Regulierungen auf den Dienstleistungsmärkten abzubauen. Dies betrifft zum Beispiel die Meisterpflicht – eine wichtige Regulierung zur Sicherung der Qualität in Handwerksberufen. Die EU-Kommission möchte auch mehr Kontrollmöglichkeiten, um zu prüfen, ob von den Mitgliedstaaten erlassene Regulierungen gegen das EU-Recht zu freien Märkten verstoßen. Bisher können Regelungen, die gegen EU-Recht verstoßen, in einem Vertragsverletzungsverfahren mit Klage beim Europäischen Gerichtshof geprüft werden. In Zukunft will die EU-Kommission durch einen einfachen Beschluss solche Regelungen außer Kraft setzen können. Ein solches Beschlussrecht würde bedeuten, dass die Kommission von Parlamenten beschlossene Gesetze der Mitgliedstaaten einfach außer Kraft setzen kann…” DGB-Pressemitteilung vom 17.12.2018 externer Link
  • DGB begrüßt Rüge des Bundestags gegen das Dienstleistungspaket
    “Der DGB begrüßt die Subsidiaritätsrüge des Bundestages gegen das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Dienstleistungspaket. “Die Pläne der EU-Kommission sind überflüssig, wir lehnen sie ab”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Freitag in Berlin. Die Bundesregierung müsse sich nun in Brüssel gegen diese Vorschläge einsetzen. “Die EU-Kommission ist auf dem Irrweg, wenn sie den Binnenmarkt auf Kosten von Sozial- und Arbeitsstandards sowie Berufsreglementierungen (Meisterbrief) der Mitgliedstaaten stärken will”, sagte Körzell. Der DGB befürchtet erhebliche negative Effekte und die Einführung des Herkunftslandprinzips durch die Hintertür. “Einem europäischen Dumping-Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten in der Bauindustrie und anderen Dienstleistungsbereichen wäre damit Vorschub geleistet. Wir rufen die Europäische Kommission dazu auf, endlich die Sozialpartner einzubinden, wenn sie Vorschläge im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie vorlegt. Die jetzigen Vorschläge greifen unverhältnismäßig in nationale Zuständigkeiten ein.”…” DGB-Pressemitteilung vom 10. März 2017 externer Link
  • IG BAU begrüßt Ablehnung des Dienstleistungspakets“Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Ablehnung des EU-Dienstleistungspakets durch den Deutschen Bundestag. Gestern Nacht hatte das Parlament eine sogenannte Subsidiaritätsrüge gegen das von der EU-Kommission vorgeschlagene Dienstleistungspaket erhoben. Damit stellen die Abgeordneten klar, dass Brüssel seine Kompetenzen überschreitet und gleichzeitig das Parlament in seiner Gesetzgebung beschneidet. Die IG BAU fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel aktiv für die Ablehnung des Dienstleistungspakets einzusetzen. Auf die negativen Wirkungen des Dienstleistungspakets hat die IG BAU immer wieder hingewiesen. „Die im Dienstleistungspaket geregelte Dienstleistungskarte soll vermeintlich bürokratische Hürden für Unternehmen abbauen, wenn sie im europäischen Ausland tätig werden. Die EU-Kommission ist weit über dieses Ziel hinausgeschossen. In der Praxis haben nach diesen Plänen die Zielländer kaum noch eine Chance zu kontrollieren, ob die Rechte von Arbeitern aus dem Ausland eingehalten werden“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger…” Pressemitteilung der IG BAU vom 10. März 2017 externer Link

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