“… „Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung“, betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: „Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte“. Um Armut in Deutschland zu überwinden, benötige man daher eine aktive Politik der Armutsbekämpfung. Diese werde von der Bundesregierung jedoch weiterhin vernachlässigt. Eschen nahm hierbei Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt. Am Tag zuvor hatte der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht, seine Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigten: „Es ist noch viel zu tun“. Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen. So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen. In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt: Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen auf 9,6%. „Prekäre Beschäftigung schafft Unsicherheit, führt in Altersarmut und behindert die Lebensplanung“, so Eschen. Besonders problematisch seien Minijobs mit derzeit 7,5 Millionen Beschäftigten, ergänzte Erika Biehn, die seit 1991 als Betroffenenvertreterin in der nak aktiv ist. „Diese ermöglichen in der Regel keinen Einstieg in gute Arbeit, sondern sind berufliche Sackgassen mit mangelnden Perspektiven, niedrigen Einkommen und oftmals schlechten Arbeitsbedingungen. Insbesondere für Frauen“, so Biehn…” NAK-Pressemitteilung vom 17. Oktober 2018 mit diversen Downloads. Siehe dazu den Parallelbericht WSK-Rechte:
- [Nationale Armutskonferenz] Parallelbericht WSK-Rechte“Im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens zum UN-Sozialpakt hat die Bundesregierung im Februar 2017 ihren sechsten Staatenbericht beim UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte eingereicht. Nichtregierungsorganisationen sind aufgefordert, eigene Parallelberichte als Ergänzung zum Staatenbericht beim Ausschuss einzureichen. (…) Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurde im Jahr 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Er trat 1976 völkerrechtlich in Kraft und enthält die wichtigsten wirtschaftlichen Rechte (Recht auf Arbeit, Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, Gewerkschaftsfreiheit, Streikrecht), sozialen Rechte (Schutz der Familie, Mutterschutz, Schutz von Kindern und Jugendlichen, Rechte auf soziale Sicherheit, angemessenen Lebensstandard, Ernährung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit, Wasser und Sanitärversorgung) und kulturellen Rechte (Recht auf Bildung, Teilnahme am kulturellen Leben und den Schutz des geistigen Eigentums). Deutschland hat den WSK-Pakt 1968 unterzeichnet und 1973 ratifiziert. (…) Parallelberichte der Zivilgesellschaft dienen vor allem dazu, die Bewertungsgrundlage des UN-Ausschusses um weitere Perspektiven zu ergänzen. Dabei können sie Lücken des Staatenberichts verdeutlichen, über besondere Themen beziehungsweise Defizite berichten, oder eine abweichende Einschätzung darlegen. Parallelberichte sind daher als Informationsquelle für die Arbeit des Ausschusses von zentraler Bedeutung…” NAK-Erläuterungen zu den WSK-Rechten vom Sommer 2018 mit Link zur List of Issues der NAK
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