Samstag, 15. September 2018
Volksverhetzung-Strafanzeige gegen Alexander Dobrindt - Stellungnahme zum Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin
"Am 23.5.2018 erfolgte von mir gegen Alexander Dobrindt,
CSU-Bundestagsabgeordneter, wegen des Verdachts des Straftatbestandes
auf Volksverhetzung und aller anderen in Betracht kommenden
Straftaten, eine Strafanzeige. Hintergrund waren Äußerungen, die er im
Rahmen der wochenlangen Angriffe der CSU-Spitze auf das Asylrecht und
die gesetzlichen Regelungen der Flüchtlingspolitik in Deutschland
getroffen hat. (...) Am 7.8.2018 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun
dazu Stellung genommen und die Ablehnung meiner Strafanzeige
begründet. Die Stellungnahme geht umfassend auf alle Punkte der
Vorwürfe ein; für mich entsteht der Eindruck, daß die Begründung in
ähnlicher Form auch die Göttinger Anwälte erhalten haben. Zum Vorwurf
der Beleidigung führt die Staatsanwaltschaft Berlin unter anderem aus,
daß die Meinungsfreiheit “ihre Grenze findet… bei sogenannter
Schmähkritik, d.h. bei Äußerungen, bei denen die Diffamierung der
Person im Vordergrund steht…“ Dies war nach Auffassung der
Staatsanwaltschaft nicht der Fall. Sie kommt stattdessen zu dem
Schluß, „daß die angezeigten Äußerungen im Ergebnis vom Grundrecht auf
Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt
erscheinen…“ Auch der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB
kommt nicht in Betracht, „da sich die angezeigten Aussagen nicht gegen
eine ausreichend nach äußeren und inneren Merkmalen bestimmbare
konkrete inländische Bevölkerungsgruppe richten…“ Dennoch kommt in der
Stellungnahme in einigen Passagen zum Ausdruck, daß Herr Dobrindt die
Sachlichkeitsebene verlassen hat – allerdings reicht dies für
juristische Schritte offenbar nicht aus. (...) Von Verrohung der
Sprache zu sprechen, ist zu kurz gegriffen. Es geht heute vielmehr
bereits um die Bedrohung der Demokratie (und der Verfassung) durch
Sprache! - Die Grenzen wurden überschritten in den letzten Monaten –
und zwar eindeutig mit Schützenhilfe namhafter CSU-Politiker. Sie
favorisieren eine Sprachkultur, die mit humanistischer und
demokratischer nichts zu tun hat (schon gar nicht mit den christlichen
Werten, die von der CSU so hochgehalten werden). - Die Sprache, die
sie benutzen und sprechen, ist diffamierend und hetzerisch und
erinnert fatal an die des „Stürmer“. Laßt uns gemeinsam dagegen
Widerstand leisten!" Stellungnahme von Werner Lutz vom 21. August 2018
(pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/08/Lutz_adDobrindt.pdf
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