Samstag, 15. September 2018

Volksverhetzung-Strafanzeige gegen Alexander Dobrindt - Stellungnahme zum Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin


"Am 23.5.2018 erfolgte von mir gegen Alexander Dobrindt,  
CSU-Bundestagsabgeordneter, wegen des Verdachts des Straftatbestandes  
auf Volksverhetzung und aller anderen in Betracht kommenden  
Straftaten, eine Strafanzeige. Hintergrund waren Äußerungen, die er im  
Rahmen der wochenlangen Angriffe der CSU-Spitze auf das Asylrecht und  
die gesetzlichen Regelungen der Flüchtlingspolitik in Deutschland  
getroffen hat. (...) Am 7.8.2018 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun  
dazu Stellung genommen und die Ablehnung meiner Strafanzeige  
begründet. Die Stellungnahme geht umfassend auf alle Punkte der  
Vorwürfe ein; für mich entsteht der Eindruck, daß die Begründung in  
ähnlicher Form auch die Göttinger Anwälte erhalten haben. Zum Vorwurf  
der Beleidigung führt die Staatsanwaltschaft Berlin unter anderem aus,  
daß die Meinungsfreiheit “ihre Grenze findet… bei sogenannter  
Schmähkritik, d.h. bei Äußerungen, bei denen die Diffamierung der  
Person im Vordergrund steht…“ Dies war nach Auffassung der  
Staatsanwaltschaft nicht der Fall. Sie kommt stattdessen zu dem  
Schluß, „daß die angezeigten Äußerungen im Ergebnis vom Grundrecht auf  
Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt  
erscheinen…“ Auch der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB  
kommt nicht in Betracht, „da sich die angezeigten Aussagen nicht gegen  
eine ausreichend nach äußeren und inneren Merkmalen bestimmbare  
konkrete inländische Bevölkerungsgruppe richten…“ Dennoch kommt in der  
Stellungnahme in einigen Passagen zum Ausdruck, daß Herr Dobrindt die  
Sachlichkeitsebene verlassen hat – allerdings reicht dies für  
juristische Schritte offenbar nicht aus. (...) Von Verrohung der  
Sprache zu sprechen, ist zu kurz gegriffen. Es geht heute vielmehr  
bereits um die Bedrohung der Demokratie (und der Verfassung) durch  
Sprache! - Die Grenzen wurden überschritten in den letzten Monaten –  
und zwar eindeutig mit Schützenhilfe namhafter CSU-Politiker. Sie  
favorisieren eine Sprachkultur, die mit humanistischer und  
demokratischer nichts zu tun hat (schon gar nicht mit den christlichen  
Werten, die von der CSU so hochgehalten werden). - Die Sprache, die  
sie benutzen und sprechen, ist diffamierend und hetzerisch und  
erinnert fatal an die des „Stürmer“. Laßt uns gemeinsam dagegen  
Widerstand leisten!" Stellungnahme von Werner Lutz vom 21. August 2018  
(pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/08/Lutz_adDobrindt.pdf

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